Grundbuch Haus ändern trotz Pfändung ?

3 Antworten

Nun möchte ich bei meinem Haus wo gerne noch meine Frau hinzufügen.

Über den Sinn dieser Worte grübele ich. Meint Du vielleicht eine Übertragung des Hauses auf die Frau? Mit welcher Gegenleistung denn? Darüber hast Du Dir offenkundig noch keine Gedanken gemacht.

Warum nicht das ganze Haus und noch alles was du hast auf deine Frau überschreiben?

Tut mir für dich leid aber es wird natürlich nicht klappen. In Wirklichkeit wäre das, was du überlegst, so es klappen würde Betrug, bei dem dir offensichtlich das Schuldgefühl fehlt.

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Lese dir das mal ganz genau durch und gehe davon aus, dass der Anwalt deiner Gläubiger das kennt.

Chris:

Es existiert ein Gläubiger. Er hat gegen dich einen vollstreckbaren Titel erwirkt und diesen an dich zustellen lassen. Aufgrund dieses Titels hat er deine Ansprüche gegen die Bank und deinen Arbeitgeber gepfändet.

Vermutlich ging dem eine erfolglose Pfändung in dein sonstiges Vermögen voraus. Es ist nicht ausgeschlossen, dass über kurz oder lang eine Vorladung zur Ableistung des Vermögenseides kommt.

Obacht: Liegt die Gläubigerforderung über 750 €, besteht die Möglichkeit, dass der Gläubiger auf deinem Grundstück im Grundbuch eine Zwangshypothek eintragen lässt.

Die Folgen einer Pfändung, des Vermögenseides und einer Zwangshypothek dürften dir hinlänglich bekannt sein.

Es stellt sich deshalb die Frage, warum du immer noch der irrigen Meinung bist, mit untauglichen Mitteln dich von der Leistungspflicht entziehen zu können. - Nichts für ungut.

Die Folgen von Vermögenseid und Zwangshyothek werden ihm nicht bekannt sein, da es beides nicht gibt.

Das eine heisst "Vermögensverzeichnis" (früher eidesstattliche Versicherung, noch früher Offenbarungseid), das andere "Sicherungshypothek".

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@vulkanismus

Ein knackiger lehrreicher Kurzkommentar und auch richtig, wenigstes teilweise. Damit gibst du nun Chris die Möglichkeit, zu verstehen, was auf ihn noch zukommen könnte.

Es ist gut zu wissen, dass es Experten gibt, die manches besser wissen. Und der eine schlägt eben den Nagel ein, der andere hängt sein Hütchen drauf.

Doch machen wir es ganz genau, wie auch die Kommentatoren zum ZVG: Dassler, Deprè/Mayer, Eickmann, Hintzen, Korintenberg/Wenz, Morbutter/Drischler, Staudinger, Steiner, Storz/Kinderlen u.a.:

Es heißt „Zwangssicherungshypothek.“

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