Pfändungen veranlassen ohne Anwalt!

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Lade dir von der Seite des Bundesjustizministeriums die Formulare "Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" sowie "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" herunter.

Fülle sie korrekt aus und gehe damit und mit deinem Urteil zum Amtsgericht. Dort zahlst du die Gerichtsgebühr für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und kriegst alles zurück. Mehr als einen bezahlten Antrag hast du bis dahin noch nicht in der Hand.

Nun stellst du diesen Antrag wiederum dem Gericht zu, damit es den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss fasse. Im Antragsformular hast du ja bereits angegeben, ob du denselben dem Finanzamt selbst zustellen oder die Zustellung durch das Gericht veranlassen lassen willst. Dementsprechend werdet ihr (das Gericht und du) verfahren, wenn es den Beschluss gefasst hat.

Und sobald der Beschluss dann beim Finanzamt ist, wird dieses seine Drittschuldnererklärung abgeben. Und wenn du dann auch noch Glück hast, gibt es für den Unterhaltsschuldner tatsächlich eine Steuererstattung, und wenn du noch mehr Glück hast, ist die auch noch pfändbar.

Und die Pfändung einer Steuererstattung ist ebenfalls nicht einfach, denn der Anspruch muss genau tituliert werden. Man kann eine Pfändung nicht einfach ans Finanzamt schicken und sagen "ich pfände alles".

Er kann zum aktuellen Zeitpunkt pfänden:

  • die Erstattungsaussprüche 2012 der Einkommensteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätsanspuches.
  • dasselbe für 2011
  • dasselbe für 2010
  • dasselbe für 2009

Jedes Jahr das gepfändet werden soll ist zu erwähnen.

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Laß das besser den Anwalt machen. Dir das zu erklären wäre nicht nur langwierig, es würde bei jemand der sich im Thema garnicht auskennt trotzdem alles mögliche daneben gehen können.

Ich habe ein tituliertes Urteil

was genau hast du? Was sagt das Urteil genau aus?

Wenn du an das Finanzamt ran willst, dann ist das so einfach nicht, denn dann willst du den Weg über einen Drittschuldner gehen. Und das geht nicht so einfach. Dazu benötigst du ein Urteil. Und ich stelle in Frage, dass du das hast.

So verstehe ich den Fall.

...ein Urteil habe ich (rechtskräftig). Natürlich will ich eine Drittschuldnererklärung haben. Ich will das selbst veranlassen und möchte nur ein paar Tipps zur Reihenfolge. Gerichtsvollzieher oder wen aktiviere ich? Ich muss ein rechtskräftiges Urteil haben sonst würde nicht beim Gehalt und auf dem Konto des Schuldners erfolgreich gepfändet. Mein Text ist doch nicht zweideutig!

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....und wie kann man das in Frage stellen, dass ich ein Urteil habe wenn ich schreibe das ich es habe? Diesen Gedankengängen kann ich nicht folgen.... und Wer und Weswegen verurteilt worden ist gebe ich hier nicht Preis! Es ist eine Menge Forderung offen und das steht meinem Kind zu!

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