Was tun, wenn ALG II Weiterbewilligungsbescheid nie ankommt per Post?

Hallo,

ich habe 2 Mal beim Servicecenter im Jobcenter angerufen und beide Damen meinten zu mir, dass der Weiterbewilligungsbescheid am Mittwoch per Post rausgeschickt wurde. Die Post braucht normalerweise 1-2 Tage und heute nach 2 Tagen war immer noch keine Post im Briefkasten. Hier in Niedersachsen war gestern auch kein Feiertag (Fronleichnam), sodass man den Tag heute als 2. Tag zählen kann. Spätestens heute hätte der Brief also da sein müssen. Was soll ich nun machen? Ich habe Angst, den Bescheid nicht mehr zu bekommen und somit ab dem 1. Juli kein Geld mehr zu haben. Kann ich mir im JobCenter den Bewilligungsbescheid nochmal ausdrucken lassen, sodass man ihn mir vor Ort aushändigt oder geht das nicht? Habe Angst, dass man mich eventuell angelogen hat und mir gar kein Bewilligungsbescheid zugeschickt wurde. Oder ist das eher unwahrscheinlich, dass mich beide Damen angelogen haben? Die Post braucht doch normalerweise wirklich nur 1-2 Tage. Was kann ich machen, wenn ich den Bescheid nicht mehr bekomme? Muss ja von irgendetwas leben und die Miete/Strom bezahlen. Ist es denn möglich, mir den Bescheid im JobCenter von einem Bearbeiter ausdrucken zu lassen? Die müssten den ja eigentlich im PC gespeichert haben.

Danke im Voraus für Eure Antworten. Möchte nicht das ganze Wochenende mit einem belastenden Gefühl verbringen =(

ALG 2, ALG II, Hartz IV, jobcenter, post, SGB II
Erstattungsanspruch bei voller Erwerbsminderungsrente

Ich habe rückwirkend ab Juni 2013 die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. In dieser Zeit bis einschließlich November bekomme ich ALG 2. Die Rente wird ab Dezember gezahlt und natürlich erst am Ende des Monats.

Nun habe ich ein Schreiben zur Information bekommen (kein Bescheid), dass das Jobcenter beim Rentenversicherer die kompletten geleisteten Zahlungen geltend macht, inklusive KdU. Sie wollen sogar die Nachzahlung von Betriebskosten für 2012 vom Rentenversicherer (meiner Nachzahlung) erstattet bekommen.

Da ich aber rückwirkend nicht die Möglichkeit habe, Wohngeld zu beantragen, steht dem Jobcenter nach meinem Kenntnisstand doch lediglich nur ein gewisser Prozentsatz der KdU zu? Und die Betriebskostennachzahlung schon mal gar nicht?

Da ich ja keinen Bescheid bekommen habe sondern nur eine Information, was verrechnet werden soll, kann ich nicht in Widerspruch gegen das Jobcenter gehen.

Was aber genau kann ich tun?

Die Rente wird Ende Dezember gezahlt und ab 1. Dezember bekomme ich keine Leistungen mehr, so stehe ich bis Ende Dezember erst einmal komplett ohne Geld da. Ersparnisse, die das kompensieren könnten, habe ich nicht. Ich dachte, von der Rentennachzahlung (nach Abzug der angemessenen Erstattungsansprüche) wenigstens im Dezember leben und die Miete bezahlen zu können.

Hat vielleicht jemand eine Idee, wie ich verhindern kann, dass diese Summen (Nachzahlung + volle KdU) vom Rentenversicherer eingefordert werden?

Rente, ALG 2, ALG II, ALG2, ALGII, eu-rente, Hartz 4, Hartz IV, Hartz4, jobcenter, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht, SGB VI
Nebeneinkommen ALG1 Anzeige wg. Betrug

Hallo,

der Grundsatz meiner Frage ist hier schon geklärt.... wer in den letzten 18 Monaten länger als 12 Monate.... soweit alles gut. Jetzt wird es kompliziert.

Bei meiner Meldung beim Arbeitsamt, war mir dies nicht bewusst. Ich habe ein Nebeneinkommen länger als 12 Monate neben meinem Beruf gehabt, bin dann arbeitssuchend geworden und habe es dem Arbeitsamt gemeldet. Trotz meiner Aussage das ich ein nebenberufliches Einkommen habe, wurde ich nicht darauf hingewiesen, weder auf die damit verbundene Verdienstmöglichkeit noch darauf das ich mich ja evtl. komplett Selbstständing machen könnte. Da mein Nebeneinkommen ähnlich hoch war wie mein Gehalt, war dies ein erheblicher Verlust. Da teilte ich der Dame auch mit, trotzdem bekam ich keinen Hinweis.

In den darauffolgenden Monaten bin ich dem Job ohne Bezahlung weiter nach gegangen. Habe die 15 Stunden nicht überschritten und wurde dann aber nach einigen Monaten vom Zoll geladen. Das Amt verlangt nun das ausgezahlte Geld zurück.

Ich weiss das es ein Urteil gibt, dass ein Beklagter das Geld UND seinen Nebenverdienst behalten durfte, obwohl er es nicht gemeldet hatte. Das Urteil kam aus Köln. Kann mir hier jemand was zu sagen? Mal ganz abegesehen von der falschen Beratung mit der ich letztendlich auch beim Zweigstellenleiter des Amtes gewesen bin UND der mir Recht gebeben hat was die Falschberatung betrifft. Da war aber schon ein Verfahren eigeleitet.

Nachdem ich erfahren habe, dass der Zoll eine Untersuchung eingeleitet hat, habe ich beim Arbeitsamt gefragt, wie ich denn die Rechnungen stellen kann, ohne das ich nur 165 verdienen darf. Auch hier wieder kein Hinweis. Es kamen so sinnvolle Hinweise wie "Künstler" melden sich auch teilweise ab. Sie müssten Sich dann hier abmelden und können dann verdienen was sie wollen. Sie sind dann aber nicht Krankenversichert. Die Option habe ich gezogen und da ich nur am WE arbeite, blieben die unversicherten Tage überschaubar. Ergebnis: Das Arbeitsamt sperrte mir erneut die Zahlung für einen ganzen Monat. 4x 2 Wochenendtage sind mehr als 15 Stunden Arbeit in der Woche. Das ich an den Tagen aber nur 2-3 Stunden gearbeitet habe, hat das Amt nicht interessiert.

Ich musste mich erneut arbeitslos melden. Eine andere Dame das selbe Lied. Sie dürfen nur 165 Euro verdienen. Unfassbar.

Was mehr als ungerecht ist, ist die Tatsache, dass ich den Nebenjob (nach 18:00 Uhr und am Wochenende, keine 15 Stunden in der Woche) in vollen Umfang ausüben konnte, neben meinem Hauptjob. Der Hauptjob geht flöten und mir ist es nicht erlaubt den Nebenjob weiter auszuüben. Er hat meinen 09:00 bis 18:00 Uhr Job vorher auch nicht beeinflusst und ich stand für das Arbeitsamt jeder Zeit zur Verfügung. Alle Termine eingehalten. Ich bin von 3500,- € auf 1047 gefallen. Das kann es doch nicht sein. Gibt es hier Urteile?

Kann mir jemand ein oder ein paar Urteile nennen in denen der ALG1 Empfänger gewonnen hat?

Zu allem Überfluss habe ich jetzt noch eine Klage wegen Betruges...

Alg 1, ALG II, alg1, nebenjob, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialversicherungsrecht
ALG I und ESt-Erklärung

Ich bin irritiert. Im letzten Jahr wurde mein Arbeitsvertrag nach dem 31.07. nicht verlängert. Da ALG I eine Lohnersatzleistung ist, bin ich dieses Jahr verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben. Also versuche ich gerade zu verstehen, wo ich die relevanten Beträge eintrage.

Über den Hauptbetrag, also wieviel ALG I ich bekommen habe, habe ich einen Leistungsnachweis vom Arbeitsamt bekommen. Ich nehme an, dass dieser Betrag in Zeile 27 in der Anlage N kommt. Soweit ist das relativ einfach.

Nun lese ich ich aber an vielen Stellen, dass man auf ALG I keine Steuern zahlt. In meinem ALG I-Bescheid steht aber, dass vom Bemessungsentgelt die Sozialversicherungspauschale von 21% abgezogen wurde, und dann noch XXX EUR "für die Lohnsteuer, die im Jahr des Anspruchs entstand" + XXX EUR für den Solidaritätszuschlag. Daraus ergibt sich dann das tatsächliche Leistungsentgelt. So steht es auch im Berechnungsbeispiel für ALG I auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)#BeispielzurBerechnungdesArbeitslosengeldes) - hier werden täglich 29,58 Lohnsteuer abgezogen.

Ich nehme an, dass das mit Steuerprogression zu tun hat und glaube auch, diesen Begriff zu verstehen, aber wo gebe ich jetzt in der ESt-Erklärung den Betrag an, der bei mir täglich von der ALG I abgezogen wurde?

Bitte sagt mir nicht, ich soll Elster verwenden oder irgendein Programm - ich bin auf einem Mac mit 10.6 und Java 6, da geht's leider nicht. Ich fülle die Formulare online aus und drucke sie nachher aus.

ALG II, Arbeitslosengeld, einkommensteuer, Steuererklärung
Bildungsgutschein wird nach 6 Monaten vom Jobcenter in Frage gestellt, was nun?

Ich fange einfach mal am Anfang an. Ich bin 31 Jahre alt und beziehe ALGII. Vor 6 Monaten habe ich eine Ausbildung zum Sozialassistenten begonnen. Zur Eignungsprüfung wurde ich vom Jobcenter zum Psychologischen Dienst geschickt, die ich mit Bravur bestanden habe. Der Psychologe meinte, dass ich diese Ausbildung erfolgreich absolvieren würde. Daraufhin habe ich einen Bildungsgutschein bekommen. Ich habe die Unterlagen in der Schule abgegeben, doch seit einem halben Jahr werden die Schulkosten sowie die Fahrtkosten nicht bezahlt. In der Zwischenzeit, habe ich die Schule besucht, ein Praktikum mit der Note 1+ absolviert, ein Halbjahreszeugnis mit dem Durchschnitt 1,5 bekommen und einen Vertrag für das Jahrespraktikum habe ich ebenfalls. Von der Theorie her, hätte ich die Schulkosten übernehmen müssen, aber die Schule ist/war kulant, und meinte solange das Problem mit dem Bildungsgutschein nicht geklärt ist, müsse ich nicht in Vorkasse treten. Vor zwei Tagen kam der Schulleiter zu mir und meinte, das der Bildungsgutschein anscheinend nicht vom Jobcenter aktzeptiert wird !?! Wegen irgendeiner Verifizierungsnummer. Ok, kein Problem, die Kosten für die Schule bekomme ich mit Hilfe meines Nachbarns und der Schule gestemmt. Aber wie sieht es mit dem Jobcenter aus? Stehe ich jetzt dem ersten Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung? War das halbe Jahr Schule, was ich ja mit Genehmigung des Jobcenters absolviert habe, für die Katz? Wenn ich jetzt sage, ich möchte aber die Schule zu Ende machen, da ich mit dem Abschluß eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit annehmen kann und somit nicht mehr abhängig vom ALGII bin, können die mir mein momentan gezahltes ALGII streichen? Was kann ich tun? Ich bekomme von der Schule, von meiner zukünftigen Praktikumsstelle und von meinem Nachbarn, der Dipl. Soz. Ist, Empfehlungsschreiben, dass diese die Ausbildung unterstützen und befürworten.

Ich weiß momentan nicht was ich machen soll.

ALG II, Ausbildung, Hartz IV, jobcenter
Kein Geld vom Amt, obwohl sehr dringen benötigt. Was tun?

Hallo liebe gutefrage.net Gemeinde,

meine Freundin und ich haben ein großes Problem mit dem Arbeitsamt.

Erstmal zu uns:

Ich bin in der Ausbildung zum Fachinformatiker und verdiene nur mässig (ca. 450 Euro Netto) Geld. Meine Verlobte ist Arbeitslos und Schwanger (7. Monat, das kind kommt also bald). Meine Eltern verdienen sehr gut, ihre nicht.

Jetzt zur geschichte:

Wir haben vor 4 Moanten schon versucht Alg II (Arbeitslosengeld 2) zu beantragen, das Amt schludert aber schön rum und es ging nie richtig vorwärts. Meine Eltern und die Schwester meiner Verlobten haben bisher uns immer viel unterstütz damit wir überhaupt die Miete zahlen konnten.

Nun musste ich beim Amt ersteinmal BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, was jedoch abgelent wurde, da meine Eltern zu viel verdienen. Mein Vater möchte uns jedoch nicht weiter Finanzieren, zumindest nicht mehr in dem Maß wie er es jetzt tut (er zahlt die gesamte miete von 350 Euro), da ich nun meine 3. Ausbildung angefangen habe und einfach von zuhause weg gegangen bin, um mit meiner Freundin durchzubrennen (Ja das ist natürlich nicht sehr verantwortungsvoll).

Das Jobcenter hat nun beschloßen, das mein Vater unterhaltspflichtig ist und verlangt nun von mir Ihn zu verklagen, was ich jedoch nicht machen kann und werder! Daher bekommen wir nun weder Alg II, BAB oder sonst i-ein Geld.

Was sollen wir tuen? Heiraten und wieder BAB beantragen? Dann ist das Kindergeld was ich bekomme weg (189 Euro) und bekomme nach Internetberechner vom BAB 228 Euro.

Doch lohnt sich das? Ich weiß einfach nicht, wie wir das auf die Reihe bekommen sollen ....

ALG II, Arbeitslosengeld 2, BAB, Hartz IV, Berufsausbildungsbeihilfe
kind im internat unter der woche, wird bei alg 2 nicht in gemeinschaft genommen aber kige, abgezogen

Hallo, mein Sohn ist Taub und im Internat auf einer Schule für Hörgeschädigte. Er wird nicht in die Bedarfsgemeinschaft mit aufgenommen weil er ja 4 1/2 Tage nicht zu hause ist in der woche.Allerdings in den ferien und wochenenden und wenn er krank ist und zu seinen Arzt terminen ( er hat Implantate die ihm das hören ermöglichen). Er braucht für die Schule Taschengeld 20 euro im Monat plus im halbjahr jeweils 25 Euro für ausflüge.Zuhause muss er natürlich auch essen und trinken, und kleidung braucht er ja auch immer wieder.Das landratsamt bezahlt alerdings zur Information an die Schule eine Bekleidungspauschale von 337 Euro einmal im Jahr. Sein Kindergeld wird bei mir als Einkommen angerechnet und komplett abgezogen. Jetzt habe ich aber trotzdem noch ein Kind (5 jahre) das einiges braucht aber viel weniger geld zur Verfügung da er ja nicht da ist unter der woche.Kann das sein und was kann ich tun wenn das nicht recht ist. Denn mir wurde von verschiedenen Ämtern schon gesagt dasd dass ja nicht sein kann und ich Wiederspruch einlegen soll. Das habe ich nun auch getan aber der wird nun höchstwahrscheinlich abgelehnt. Begündung am Telefon der Wiederspruchstelle:Es gibt ziemlich viele gleiche Fälle die zugunsten der Familie entschieden wurde aber solange es keine Entscheidung des Obersten Bundesgerichtshof gibt muss Sie sich an die Richtlinien des Arbeitsamtes halten.Was nun?

ALG II

Meistgelesene Fragen zum Thema ALG II