sozialhilfe trotz unbewohntem belastetem grundstück?

1 Antwort

Sie soll auf jeden Fall Sozialgeld beantragen. Wenn das Grundstück z. Zt. nicht verkauft werden kann, ist es ja jetzt nicht verwertbar. Falls das als "Grund" nicht reicht:

Jeder hat einen Freibetrag für Vermögen von 150 Euro für jedes vollendete Lebensjahr (also Alter mal 150). Mit 50 Jahren z. B. darf man daher Vermögen im Wert von 7.500 Euro haben, das nicht angerechnet wird. Dazu kommt noch ein Freibetrag pro Person von 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Vermögen aus Riester-Verträgen und unter bestimmten Bedingungen auch Vermögen, das der Altersvorsorge dient (z. B. Lebensversicherungen), bleibt ebenfalls unberücksichtigt.

Die Chancen auf eine Bewilligung von Sozialgeld stehen also nicht schlecht. Deshalb auf jeden Fall noch in diesem Monat den Antrag stellen, denn die Leistung wird immer ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.