Kein Geld vom Amt, obwohl sehr dringen benötigt. Was tun?

1 Antwort

Wir sind hier zwar auf finanzfrage.net. Ich versuche mich trotzdem mal an der Sache.

Fangen wir mal mit der Berufsausbildungsbehilfe an. Da sehe ich nicht nur das Einkommen der Eltern als Problem, sondern vor dass es sich schon um dir dritte Ausbildung handelt. Die brauchte garnicht gefördert zu werden. Dabei muß natürlich eingeschränkt werden, dass uns nicht bekannt ist, was mit den ersten beiden Ausbildungen geschehen ist.

Der Einwand, dass Deine Eltern unterhaltspflichtig sind, ist genau aus diesem Geunde dann auch unzutreffend. Schon die Pflicht zur Förderung einer zweiten beruflichen Ausbildung besteht nur in Ausnahmefällen. Bei der dritten Ausbildung dürfte im Normalfall endgültig kein Anspruch mehr bestehen. Außerdem kann ich, jedenfalls auf die Schnelle, nicht finden, dass das Unterhaltsargument grundsätzlich berechtigt, dass ALG2-Leistungen verweigert werden dürfen.

Ich habe im übrigen den Eindruck, dass Deine Probleme bisher daraus erwachsen, dass Du zuviel verdienst: Deine Miete wird derzeit noch bezahlt, bleibt also außen vor. Dann hast Du danach noch 450,-- + 189,--€ = 639,--€ zur Verfügung. Das liegt erheblich über den ALG2-Sätzen. Deine Freundin müßte ihre Ansprüche auf ALG2 schon selber geltend machen.

Die Miete wird nur zur not gerade von meinem Vater (mit dem Kindergeld) bezahlt. Sprich ich bekomme von ihm gerade 189 Kindergeld + 155 Euro aus seiner Leistung. Das will er aber nicht weiter bezahlen und das Jobcenter verlangt von ihm aber das er weiter meinen Unterhalt bezahlt.

Es geht ja hier ausschließlich um den ALG II antrag meiner Freundin.

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@deekay0

Du hast zwar viel geschrieben und beschuldigst das Arbeitsamt der Schluderei; ist es nicht so, dass Ihr beide beid er Beantragung von ALGII nicht alle notwendigen Unterlagen komplett beigebracht habt und so es immer wieder zu Rückfragen kommt? Da Du wahrscheinlich Du der alleinige Mieter der Wohnung bist, werden diese Unkosten bei der Berechnung von ALGII nicht berücksichtigt; zudem hat diese Kosten auch noch Dein Vater übernommen. Des weiteren bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft, da Ihr zusammenlebt und da wird nun mal Dein Einkommen mit zur Berechnung herangezogen. Auch mit der vorgeschlagenen Klage auf Unterhalt wirst Du nicht viel erfolg haben, denn 2 Ausbildungen bereits abgebrochen - da bedarf es schon gewichtiger Argumente warum noch eine Unterhaltspflicht der Eltern besteht.

Überlege doch, ob Du nicht mit Deinem Vater eine monatliche Zahlung vereinbarst, die Du in x Jahren an ihn zurückzahlst, bzw. die Deinem späteren Erbanspruch gegengerechnet werden.

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@deekay0

@ deekay0: Das hast Du aber dann etwas mißverständlich dargestellt. Da frage ich mich erst recht, was das JC denn beim ALG2-Antrag der Freundin die Unterhaltspflicht Deiner Eltern zu interessieren hat. Ich sehe da keinen Ansatzpunkt.

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