Wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes auch Elterngeld berücksichtigt?

5 Antworten

Elterngeld und Arbeitslosengeld I

Wenn Du kurz vor oder nach der Geburt des Kindes arbeitslos wirst, hast Du unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Über die Voraussetzungen und Bedingungen kannst Du Dich bei der Arbeitsagentur vor Ort oder auf der Internetseite der zuständigen Arbeitsagentur informieren. Zusammen mit Deinem Anspruch auf Elterngeld gibt es für Dich zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Du lässt die Ansprüche auf Arbeitslosengeld I ruhen und beantragst nach der Geburt des Kindes Elterngeld. Du erhältst einen prozentualen Anteil Deines früheren Nettogehalts, meist zwischen 65 und 67 Prozent. Geringverdiener, die durchschnittlich weniger als 1.000 Euro im Monat verdient haben, bekommen schrittweise bis zu 100 Prozent ihres früheren Gehalts. Es wird das durchschnittliche Monatseinkommen aus den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes berücksichtigt, wobei die Elterngeldstelle Monate, in denen Du Arbeitslosengeld I bekommen hast, als Monate ohne Einkommen verrechnet. Wenn die Elterngeld-Monate auslaufen, kannst Du wieder Arbeitslosengeld I beziehen.

Beispiel:

Ein Vater verdient in den 12 Monaten vor der Geburt seines Babys neun Monate lang 1.800 Euro netto. Drei Monate vor der Geburt wird er arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld I. Nach der Geburt verzichtet er auf Arbeitslosengeld I und beantragt Elterngeld. Aus der Berechnung der Elterngeldstelle ergibt sich: die neun berufstätigen Monate ergeben zusammengerechnet ein Gehalt von 16.200 Euro. Die drei Monate Arbeitslosigkeit werden mit 0 Euro verrechnet. 16.200 Euro geteilt durch 12 Monate ergibt ein Durchschnittsgehalt von 1.350 Euro. In dieser Gehaltsstufe erhält der Vater 65 Prozent von 1.350 Euro an Elterngeld, das wären 877 Euro im Monat.

Möglichkeit 2: Du beziehst (weiterhin) Arbeitslosengeld I und beantragst zusätzlich Elterngeld. Eine Bedingung für Arbeitslosengeld I ist, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Dich um eine neue Anstellung bemühst. Das kann bedeuten, dass Du eventuell auch an Maßnahmen der Arbeitsagentur teilnehmen musst. Entscheidest Du Dich für diese Variante, solltest Du also in jedem Fall für die Betreuung Deines Babys vorsorgen. Arbeitslosengeld I wird auf das Elterngeld angerechnet. Frei bleibt nur der Mindestbetrag von 300 Euro, der allen Antragsstellern zusteht.

http://www.netmoms.de/magazin/schwangerschaft/elterngeld/elterngeld-und-arbeitslosengeld/

Danke für die Antwort, aber die hat leider nichts mit der Frage zu tun... Mir geht es um die Berechnung des ALG I. Nochmal: Ich habe ca. 20 Monate Referendariat gemacht, dann habe ich ca. 14 Monate Mutterschutz und Elternzeit mit Elterngeld und dann habe ich das Referendariat zu Ende gemacht ca. 6 Monate. Wie berechnet sich jetzt das ALG I?

0
@Inani

Deine Frage lautet:

Wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes auch Elterngeld berücksichtigt

Meine Antwort:

.Arbeitslosengeld I wird auf das Elterngeld angerechnet. Frei bleibt nur der Mindestbetrag von 300 Euro, der allen Antragsstellern zusteht

0
@SumSum076

Danke. Der Link war sehr hilfreich!

0

Für die Berechnung des ALG I wird ja das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt der versicherungspflichtigen Beschäftigungen der letzten 12 Monate genutzt. Das Elterngeld wird also definit nicht eingerechnet. Ich denke die nehmen einfach den Durchschnitt der letzten 6 Monate bei Dir bzw. unterstellen ein fiktives Einkommen von 12 Monaten in der gleichen Höhe wie Du sie in den letzten 6 Monaten hattest. Davon bekommst Du dann 67%.

Es könnte sein das bei dir die Regelung mit "fiktivem Arbeitsentgelt" zutrifft. Um das zu beurteilen sind die Fakten aber zu wenig. Du kannst selber mal goolge bedienen und schaun ob du unter die Regelung fällst.

Hallo,

aufgrund des Referendariats wirst Du im allgemeinen kein Anrecht auf ALG I erworben haben, da Du als Beamter nicht arbeitslosenversichert warst. (Ausnahme: Juristen in den meisten Ländern).

Das läuft dann auf ALG II hinaus und da spielt das vorherige Einkommen keine Rolle.

Hallo, bei wird es nächstes Jahr genauso sein! Weißt du nun schon genaueres? LG!