Wird bei einem obdachlosen Kind, das ALG II bekommt und EQJ macht das Kindergeld angerechnet?

2 Antworten

Das Kindergeld steht den Eltern zu, kann aber bei Volljährigen auf Antrag an ihn abgezweigt werden.

Dazu muss aber eine feste Adresse existieren.

Also sollte er unbedingt zu der Organisation für Wohnungslose gehen.. Dort kann man für ihn eine postalische Erreichbarkeit einrichten.

Dabei ist es wichtig, dass die Post regelmässig dort abgeholt wird, da ja auch Termine etc. ankommen.

Das Kindergeld wird voll mit dem ALG II verrechnet.

Kindergeld wird bzw. würde beim ALG2 angerechnet.

Es ist aber zu klären wer denn der Empfänger des Kindergeldes ist. Kindergeld ist eigentlich eine Leistung die den Eltern zu steht und dafür haben die Eltern Unterhalt zu leisten (sei es als Unterkunft)!

Wie dem auch sei, Kindergeld würde auf ALG2 angerechnet bei den Eltern und auch bei dem Kind.