Selbständigkeit - nach welcher Zeit verfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsagentur?

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Der Anspruch verfällt nach 36 Monaten. Es wäre aber vielleicht nicht schlecht einen kleinen Beitrag während der Selbsständigkeit dort einzuzahlen. Frag mal beim Arbeitsamt nach, müsste gehen.

Man hat dann aber das Problem, dass man evt. eine Sperre bekommt, da man das Problem (Selbstständigkeit ohne Erfolg) ja selbst verursacht hat. Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung hat man das Problem nicht. Man hat ja gezahlt um abgesichert zu sein. Die gesetzl. Reglung läuft Ende dieses Jahres aus. Eine Nachfolgereglung ist noch nicht in sicht.

Er kann sich für 17€/Monat in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung versichern. Das ist eine gute Sache, wenns mal nicht so gut läuft, braucht man das Gewerbe nicht mal abmelden. Man kann hinzuverdiehnen. Man ist dann dort auch Krankenversichert wenn man in der GKV ist. Nicht vergessen Förderungsmittel bei der Agentur zu beantragen, oder gleich arbeitslos melden und dann Nebengewerbe genemigen lassen für hinzuverdienst. Wenns dann mehr wird kann man sich immer noch abmelden und sehen wie es läuft. Der Anspruch verfällt nach 1 oder 2 Jahren. Bei der Agentur nachfragen.