Fahrtkostenübernahme bei ALG II wenn ich studiere?

2 Antworten

Hallo,

ich bin auch Studentin und wie gerade richtig erwähnt, wirst du während deines Studiums keinen Anspruch auf ALG II haben. Als Student ist das sogenannte Bafög (http://www.bafoeg.bmbf.de/) für dich wichtig. Am Besten ist, dass du dich jetzt schon einmal damit auseinandersetzt. Die Webseite oben gibt einen ersten Einblick. An der Uni stellst du den Antrag beim Bafög Amt (Amt für Ausbildungsförderung). Gut ist es den Antrag frühzeitig zu stellen, weil es gerade zu Beginn des Semester mitunter lange Bearbeitungszeiträume gibt.

Als Student hast du in der Tat keinen ALG II Anspruch mehr. Stattdessen wird vermutlich BaföG gewährt. Jedoch wirst du keine Fahrtkostenerstattung erhalten, da dieses beim BaföG nicht vorgesehen ist (und meines Wissens nach auch nicht beim ALG II). Die Einzige Sache ist, dass du durch die Zahlung der Semestergebühren vermutlich auch eine Fahrkarte für die offentlichen Verkehrsmittel erhalten wirst. Wenn du diese nutzen kannst, würden die Fahrtkosten wegfallen. Falls nicht, wirst du sie privat tragen müssen. Eine Alternative Erstattung ist mir auch nicht bekannt, es sei denn, du findest eine private Stiftung, die dir diese im Rahmen eines Stipendiums gewährt (aber auch hier heißt es Achtung! Stipendien werden häufig auf das BaföG angerechnet).