Muss man den Vermieter sagen, das man ALG 1 bezieht?

5 Antworten

Kennst Du das Wort "Betrug"? Bei unrichtigen Auskünften informiert Dich demächst Dein Strafverteidiger.

Wenn er fragt muss man.

Wenn er nach den letzten 3 Gehaltsabrechnungen fragt, aber man schon weiß, dass man ab 01. 07. 2014 keinen Job mehr hat, muss man das nicht oben drauf packen.

Es ist so zu beantworten, wie man gefragt wurde.

Man muss hierzu keine Angaben machen! Du darfst jedoch nicht lügen, hiermit würde ein zustandekommender Mietvertrag nichtig werden und er könnte gegen Dich klagen.

Liebe Grüße

Muss man ggf. den Vermieter in Kenntnis setzen, das man ALG 1 bezieht oder nicht?

Ja: "Mietinteressenten, die von Sozialleistungen abhängig sind, müssen dies dem potenziellen Vermieter sogar ohne Nachfrage mitteilen", LG Gießen, Beschluss v. 23.03.2001, Az.: 1 S 590/00.

Und die obligatorische Frage nach den finanziellen Verhätnissen muss wahrheitsgemäß beantwortet werden, um eine Anfechtung des Mietvertrages wg. arglister Täuschung zu vermeiden.

G imager761

Aber Alg1 ist a) keine Sozialleistung und b ) interessieren Urteile eines LG niemanden ;)

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Muss man, denn der neue Vermieter möchte wissen, ob man Rente, Bafög, Arbeitslosengeld oder Unterhalt bezieht.

Dieses musst Du auf Verlangen auch schriftlich vorweisen.