Jobcenter zieht Anfang des Monats die Witwenrente ab, obwohl ich die erst ende des Monats bekomme?

2 Antworten

Hallo !

Ich wollte dazu auch was sagen. Die Witwenrente ist nur in Höhe der Grundrente anrechenbar. D.h. Das Jobcenter od. die Arge darf nach BA-Gesetz nur das anrechnen was von der Witwenrente übrig bleibt, wenn die Witwenrente so hoch ist das man den Regelbedarf also zur Zeit 416,00 Euro übersteigt. Steht in der Wikipedia.

Ja, das ist rechtens, denn ALGII wird im Voraus und die Witwenrente am letzten für den laufenden Monat gezahlt.

Um eine Doppelzahlung und eine dann anfallende Rückzahlung zu vermeiden, wird die Rente vom JC schon im Vorhinein abgezogen.

Lass Dir das angebotene Darlehen auszahlen, welches Du in Raten zurück zahlen kannst.