Manche deutsche Gemeinden haben Adolf Hitler in der NS-Zeit zum Ehrenbürger ernannt. Die Aberkennung dieses Titels erfolgte jedoch häufig erst Jahrzehnte später – und meist still, in nicht öffentlichen Gemeinderatssitzungen.
Warum geschah dieser Schritt so spät und Intransparent?
Gab es rechtliche, politische oder historische Gründe für diese Zurückhaltung?
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Aberkennung solcher Ehrenbürgerschaften, insbesondere bei Personen wie Hitler, deren Verbrechen eindeutig belegt sind?