Auf jeden Fall Bescheid sagen,das Du den bestellten Artikel doch erhalten hast.Behälst Du die Rückerstattung ,machst Du Dich strafbar wegen Betrugs .

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Beim Amtsgericht gibt es einen Berechtigungsschein für Kostenlose Rechtshilfe.Nimm alle Unterlagen mit,die du hast,denn du mußt deine Bedürftigkeit nachweisen.Dann kostet Dich ein Rechtsanwalt Deiner Wahl nur 20€ Gebühren.Viel Glück

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Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

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Servus.Erstmal miteinander reden und gemeinsam eine Lösung finden.Geht das nicht,Bei der Stadt nachfragen und evtl. Unterstützung an fordern.Als Letztes Mittel Rechtsanwalt.

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Was ist bei der Zahlung von freiwilligen Rentenbeiträgen zu beachten??

Meine Mutter möchte schnellstmöglich in Rente, jedoch muss sie noch für 11 Monate freiwillige Beiträge zahlen, die bei der Wartezeit von 35 Jahren für die Altersrente für Schwerbehinderte noch fehlen.

Nun ist ja leider die Frist für die Nachzahlung von Beiträgen für vergangenes Jahr schon abgelaufen. Also muss sie dieses Jahr wohl bis einschließlich November bezahlen.

Ist das richtig?

Sie hat den Antrag auf freiwillige Versicherung schon gestellt, aber er wurde noch nicht bearbeitet. Wie lange wird das ungefähr dauern?

Nun meine Frage: Kann sie denn nun ab Dezember 2020 in Rente? Und bekommt sie die Rente auch dieses Jahr noch, oder zieht sich das dann noch bis nächstes Frühjahr, und es erfolgt bestenfalls eine Nachzahlung, also eine rückwirkende Rentenzahlung für die Monate davor?

Den Antrag muss man ja mindestens drei Monate vorher stellen, aber zu dem Zeitpunkt sind ja die 35 Jahre noch nicht ganz zusammen, das wird ja erst im November der Fall sein. Außerdem muss ja die Rente erst mal korrekt berechnet und ein detaillierter Rentenbescheid ausgestellt werden, den man genau prüfen sollte?

Es wurde bei ihr nämlich auch bisher, aufgrund der noch nicht ganz erfüllten Wartezeit, nicht geprüft, ob die Pflichtbeiträge bis 1992 auf einen Mindestwert zu erhöhen sind (Mindestentgeltpunkte-Regelung bzw. "Mindestentgeltunkte bei geringem Arbeitsverdienst" gemäß § 262 SGB VI). Auch hierbei frage ich mich, ob das automatisch geschehen wird und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, oder ob man das extra beantragen muss.

Von was für einem Zeitplan und was für einem Ablauf kann man hier also ausgehen?

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In der Regel dauert es sehr lange bis sich die Rentenanstalt bewegt.Für deine Fagen kann ich dir nur den Tip geben sie der Rentenversicherung unter Angabe der Versicherungsnummer usw.deiner Mutter schriftlich einzureichen.

Die haben eine extra Abteilung,die sich mit Rentenfragen der Versicherten beschäftigt.Überprüfen ihrer Berechnungen ist immer gut,so du denn da durchblickst.Ansonsten würde ich es mal bei einer Verbraucherschutzstelle probieren.

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Ob du bei der Schufa bei deiner Kreditwürdigkeit Vorteile hast,weiß ich nicht.Ganz allgemein gehen die Meinungen bei Kreditkarten auseinander.Die einen finden sie toll und praktisch,für andere ist es Teufelszeug die die Menschen nur in die Schuldenfalle lockt.

Ich z.B. habe eine Kreditkarte,da ich viel im Internet einkaufe und es Firmen gibt,bei denen ich nur mit Karte zahlen kann.Die Gefahr besteht natürlich,das mann mehr ausgibt als mann wollte.Das sollte mann immer im Hinterkopf haben.Aber es ist so:Angenommen du hast ein Keditkartenlimit von 1.500€ und du nutzt davon 750€,dann kriegst du eine Rechnung über 750€ und es wird dir mitgeteilt,wie hoch deine Mindesteinzahlung auf dein Konto sein muß.z.B. 30€.Zahlst du die kompletten 750€ zurück,fallen keine Zinsen an.Zahlst du nur die 30€ fallen für den dir gewährten Kredit Zinsen an,die dann bei der nächsten Rechnung auftauchen.Daher der Name Kreditkarte.Die Höhe der Zinsen variiert von Bank zu Bank.Daher vorher informieren.

Ich persönlich zahle nicht immer alles sofort zurück,behalte aber den Mindestbetrag im Auge den ich ja zahlen muß um keine Schwierigkeiten mit der Bank zu bekommen,aber ich zahle immer mehr als gefordert wird plus Zinsen.Auf diese Art und Weise baue ich den Kredit ab und muß immer weniger Zinsen zahlen.

Ein normaler Kredit bei deiner Bank ist natürlich billiger.

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Tja,erstmal Beileid zur Heirat ohne Ehevertrag.Bin kein Rechtsanwalt,habe aber 3 Scheidungen hinter mir.2 mal mit,1xohne Ehevertrag.

Ich hatte2x keine Probleme,da der Ehevertrag alles geregelt hat.Beim dritten mal wurde ein Teil meiner Rentenanwardschaft auf die Frau übertragen.Es heißt ja Zugewinngemeinschaft und somit fließen alle bei der Scheidung vorhandenen Werte in die Vermögensaufteilung mit ein.Egal wann du das Geld aus BU. bekommen hast.Aber wenn ich das richtig verstehe,war eure Ehe von kurzer Dauer.Dann wird dir wenigstens nicht so viel von Deiner Rentenanwardschaft weggenommen.

Viel Glück beim Nächsten Mal.Bleib gesund.Ralf

P.S.:Vielleicht solltest dir einen Anwalt leisten,denn einer von euch beiden muß Rechtsanwaltlich vertreten sein.

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Wer oder was ist "centro iberico"? Egal,mit ABOalarm kannst Du fast alles per Fax,also schriftlich,kündigen.Aber es ist kostenpflichtig(ca. 3 €)

Also ,du klickst Aboalarm an,landest auf ihrer Hompage und gibst im Vordruck den Namen der betreffenden Firma an.Dann erscheint ein ein weiterer Vordruck in dem du deine persönlichen Daten(Adresse,Mitgliedsnummer und Adresse der betreffenden Firma )einträgst.

Mit ein bißchen Glück hat ABOalarm die Faxnummer von centro iberico schon gespeichert .Einen Kündigungstext gibt Dir ABOalarm schon vor.Kannst aber auch noch selbst etwas dazu schreiben.Alles fertig?Wichtig!Das Datum nicht vergessen.

Jetzt einfach abschicken,ABOalarm unterschreibt für dich.Ist rechtsgültig.Anschließend wirst Du per e-mail informiert,wann die Kündigung zugestellt wurde.Am besten ausdrucken und gut aufbewahren,falls deine Fa. Schwierigkeiten macht.

Viel Glück und bleib gesund.

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