Wenn Du Wohnsitz dort hast und Arbeitsplatz, wirst Du es künftig in Österreich kriegen, dort heißt es übrigens Familienbehilfe-Infos zum Thema hier: https://www.bmwfj.gv.at/FAMILIE/FINANZIELLEUNTERSTUETZUNGEN/FAMILIENBEIHILFE/Seiten/default.aspx

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Grundsätzlich steht ihr ab sofort Trennungsunterhalt zu- näheres hier: http://www.familienrecht-heute.de/unterhalt/trennungsunterhalt.html

Allerdings kann sie nur so lang da wohnen, wie die Raten bezahlt werde können, wem gehört das Haus, auf wen läuft der Kredit, da gibts viel zu klären. Eine Rechtsberatung ist zu empfehlen.

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Einspruch gegen negativen Bescheid beim Finanzamt unbedingt einlegen! Der VI. Senat des BFH will diese Kosten erstmalig anerkennen-ein Paar hatte Klage gegen die Ablehnung ihrer Kosten erhoben und nun kommt das ganze wieder auf den Tisch sieh hierzu auch dies -gefunden bei Focus Money online, Zitat "BFH, Az. VI R 60/11. Sind Aufwendungen für die Adoption eines Kindes in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar? Tipp: Ausgaben in der Erklärung angeben und gegen negative Steuerbescheide Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen."

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Ab Geburt macht sicher Sinn, auch Kleinkinder können schon Milchzahnkronen benötigen, so einen Fall habe ich selber in der Familie erlebt. Und dann wirds schnell teuer. Vor allem folgen dann u.U. auch Kieferortophäd. Behandlungen, wenn ein Zahn vorzeitig gezogen werden muß, je früher, umso leichter findest Du Versicherungsschutz und so günstiger der Beitrag

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da sieht es schlecht aus, bei Vorerkrankungen wirst Du keine Versicherung für BU mehr finden-leider. Oder es wird die BU für die vorhandenen Krankheiten ausgeschlossen-die Prämie wäre dann aber vermutlich sehr hoch. Fürchte, das ist nun zu spät.

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keiner wird hier wissen, was genau in Rußland an Gebühren anfällt und was genau in Tschechien- daß man am Automaten in Tschechien auch tauschen kann, bezweifle ich- frag am besten Deinen Bankberater. Wenns nicht um Unsummen geht, wird es wohl am einfachsten sein, hier zu tauschen, wenn sie hier wohnt.

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ein Anruf beim Finanzamt-die haben das sicher schon öfter erlebt. Sonst eben kopierte Auszüge beilegen, da steht der Zinsertrag und die abgeführte KEST auch mit drauf in der Regel

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lies hier nach, triffts ziemlich Deine Frage http://www.test.de/Unterhalt-Muetter-muessen-frueher-arbeiten-4206369-0/

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das hat mich auch interessiert, bin über google auf folgende Antwort gestossen (Quelle: Stiftung Warentest test /Kurzurteil:)

Zitat Darf der Eigentümer seine Eigentums­wohnung laut Grund­buch nur mit Zustimmung des Verwalters veräußern, benötigt er die Zustimmung auch für eine Schenkung. „Veräußerung“ schließe nicht nur einen Verkauf, sondern auch eine Schenkung ein, stellt das Kammerge­richt Berlin fest (Az. 1 W 121/12).

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ja, wenn Du da freiwillig arbeitest und keine leitende Funktion hast. Aber wenn Du schon freiwillig dort arbeitest, und der Schaden sich in Grenzen hält, stellt sich die Frage, warum der Verein das nicht übernimmt für Deine sonst guten Dienste...

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http://www.finanzfrage.net/frage/darf-geld-von-meinem-konto-gepfaendet-werden-egal-ob-es-mir-gehoert-oder-nicht

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Ja nicht beantworten, eher Anzeige erstatten, ist eine Betrugsmasche, Vorsicht also

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Es muß halt darstellbar sein, die Mietzahlungen Deiner Freundin sind nicht wirklich garantiert, aber evtl. kann sie ja mit bürgen u. offiziell bist Du der Eigentümer. Mit wenig Eigenkapital wird es halt schwer werden, eine Finanzierung zu bekommen. Und das Haus scheint alt zu sein, bedenke anstehende Kosten für Renovierungen. ..

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die Werbung liest sich so. Aber Kreditprüfung werden die sicher trotzdem machen, also ich glaub nicht, daß jeder ganz locker als Neukunde 3000,- Euro Kreditlinie bekommt. Und denk daran, jeder Kredit muß auch wieder zurückgeführt werden....Dispokredite sind immer eine teure Wahl, die man nur sehr kurzfr. nutzen sollte, wenn schon sein muß

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Du stehst also vor der Entscheidung, ins geerbte Haus zu ziehen und hier wieder so einiges zu renovieren? Möchtest Du also eins verkaufen u. den Restbetrag über Riester finanzieren? Soweit ich weiß, kann man Riesterverträge für Immob. nicht zum sanieren/renovieren verwenden. Nur zur Anschaffung.

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Abschlußgebühr fällt nicht zweimal an- dann mußst du den Vertrag ja irgendwie verändert haben. Hat er nur geruht, und Du dann wieder die Zahlung aufgenommen, kostet das sicher nichts. Wie hoch war den die Bausparsumme- 1 % Abschlußgebühr daraus ist üblich -nicht mehr.

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