klasse, mich stört dieser wirrwar auch schon lange

Find ich gut !

...zur Antwort

Aktuelles Beispiel könnte die Abwrackprämie sein !

...zur Antwort

laut Abgabenordnung muss man ob man einen Einspruch eingelegt hat oder nicht- die Steuererklärung abgeben.

...zur Antwort

Die Hauptforderung muss mit den Zinsen und auch mit den Gebühren des Rechtsanwaltes bezahlt werden. Selbst die Gebühren alleine kann man nochmals separat vollstrecken.

...zur Antwort

Ich glaube jetzt nicht, dass eine Freiberufliche Tätigkeit in diesem Falle anmeldbar ist, aber ein Gewerbeschein geht durchaus. Aber man sollte sich im klaren sein, dass hier eine offizielle Rechnungstellung korrekt ablaufen muss und natürlich auch die steuerrechtliche Seite abgewickelt werden muss und ebenfalls aufpassen, wegen dem Thema Scheinselbständigkeit, das ist durchaus noch nicht ganz geklärt.

...zur Antwort

Wenn Dein Virenprogramm das Ding erkannt hat dann hat es den Virus eigentlich schon in Quarantäne gestellt. Ist zwar noch da aber eigentlich ist der Virus damit auch schon dingfest gemacht. Normalerweise kannst Du ganz normal weiterarbeiten. Wenn ein Automatische update vom Deinem Virenprogramm kommt, dann wird auch normalerweise die Quarantäne geleert oder entschärft oder wie auch immer.

...zur Antwort

Ist eine strategische Waffe gegen feindliche Übernahmen oder überhaupt gegen eine Firmenübernahme. Da gibt es wie schon erwähnt durch obelix einige verschiedene Strategien. Mir ist im Moment nur die Ausgabe neuer Aktien bekannt, die über einen Strohmann gekauft werden.

...zur Antwort

Man sollte dem Treuhänder alles melden. Vielleicht solltest Du drüber nachdenken, Dir das aktuelle Insolvenzrecht zuzulegen. Vor allem gibt es glaube ich eine spezielle Ausgabe für Personen, die in der Restschuldbefreiung sind, wie man sich da am besten verhält und was man da genau machen darf und soll. Das Insolvenzrecht ist eh ein bisschen schwierig zu verstehen.

...zur Antwort