Vollstreckungsbescheid, kann RA weiterhin Zinsen und Kosten fordern???
Hallo, ich habe einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Als ich ihn erhalten habe, habe ich sofort die hauptforderung beglichen. ist der rechtsanwalt berechtigt die zinsen und rechtsanwalt kosten weiter zu fordern?
Muss er mir nicht den entwerteten Vollstreckungsbescheid zusenden?
2 Antworten

Er muss den entwerteten Vollstreckungsbescheid, Zug um Zug, gegen zahlung der Kosten übergeben.

Wenn du nicht in Verzug warst, würde ich es darauf ankommen lassen und weiterhin die Rechtsanwaltskosten und Zinsen nicht zahlen. Wenn du allerdings schon außergerichtlich bestimmt aufgefordert wurdest oder sonst eine Terminssache vorgelegen hat, würde ich es nicht darauf ankommen lassen und auch diese Kosten und Zinsen noch zahlen. Erst dann muss er den entwerteten Bescheid zurückgeben.