Wenn er auf deinen Namen läuft, dann sollte das eigentlich gehen. Wie schon von der Vorpostern angemerkt, solltest du dir aber ernsthaft überlegen, ob das wirklich sinnvoll ist?!  Ich weiß nicht wie gut du dich auskennst, aber ein Bausparvertrag ist ja nicht nur gut zum tatsächlichen Bauen sondern auch als Geldanlage, außerdem ist er auf andere Familienmitglieder übertragbar. Guck mal hier sind ein paar Situation aufgelistest in denen sich so ein Vertrag lohnt: https://www.schwaebisch-hall.de/wohnen-und-leben/bauen-und-modernisieren/neubau-anbau/bausparvertraege--nicht-nur-fuer-haeuslebauer.html

Ich würde dir raten dich erst mal noch ein wenig zu dem Thema zu informieren, bevor du einfach kündigst ;-)

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Kann sein, dass sich das je nach Bundesland unterscheidet, aber soweit ich weiß teilt das Gewerbeamt/Bezirksamt die Gewerbeanmeldung dem Finanzamt mit.. Im Zweifelsfall würde ich mich aber selbst an das Finanzamt wenden. .Das Finanzamt schickt dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Ist das Unternehmen dann beim Finanzamt erfasst, wird ihm eine Umsatzsteuernummer zugeteilt. Wie der Fragebogen aussieht, kannst du dir im Internet angucken, z.B. hier https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

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Wie auch die Vorposter, finde ich den Beitrag ein wenig verwirrend geschrieben, vlt probierst du noch mal eine klarere Formulierung...

Warum hast du dich "gesundschreiben" lassen? Vor allem wenn du offenbar berufsunfähig bist? 

Generell wird der Lohn nur in den ersten 6 Wochen gezahlt, danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Lohnfortzahlung gibt es nach den 6 Wochen nur, wenn ein Attest eingereicht wird, der mit der vorherigen Erkrankung nicht im Zusammenhang steht ( http://www.n-tv.de/ratgeber/Neuerkrankung-muss-nachgewiesen-werden-article13850806.html )

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Es gibt einen jährlichen Steuerfreibetrag für Studenten, ich glaube der liegt momentan bei 8000 und irgendwas, eine genaue Zahl für 2016 lässt sich sicher schnell im Internet ausfindig machen....

Erhältst du außerdem Bafög oder andere Stipendien, so solltest du dich zu einem Dazuverdienst auch dort noch informieren.

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Zunächst einmal hängt die Zuständigkeit der Sozialversicherung innerhalb der EU von Wohnort und Ort der Erwerbstätigkeit ab und nicht von der Staatsangehörigkeit. Es wird auch immer nur das Versicherungsrecht eines Staates angewendet. In welchem Land hat denn die letzte Erwerbstätigkeit stattgefunden?

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"Die Rechnung habe ich leider bereits beglichen, den Zahnarzt jedoch um
eine erneute Prüfung und Korrektur dieser gebeten, bislang ohne Erfolg"

Heißt das der Arzt ist dazu nicht bereit oder hat er sich noch gar nicht gemeldet? Wurde die Rechnung schon bei der Krankenkasse eingereicht?

Ich habe ebenfalls noch nie einen Faktor von 7,0 auf einer Rechnung zu sehen bekommen...ich würde versuchen das ganze zunächst mit der Arztpraxis zu klären!

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Geht es dir hier um den moralischen oder den rechtlichen Faktor?

Soweit ich weiß fallen unter die Pauschale auch Punkte wie Umzugshelfer (Freunde, Familie) zum Essen einladen usw. somit sind deine tatsächlichen Kosten vlt höher als du bisher angenommen hast?!

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Da die Grenze von 55 Jahren noch nicht überschritten wurde ist es einfacher als danach. Ich glaube die offensichtlichste Möglichkeit ist diejenige die im ersten Post vorgeschlagen wird -versicherungspflichtig werden..D.h. die selbstständige Arbeit zumindest zeitweilig und in Teilen aufgeben. Beschäftigst du denn selbst Arbeitnehmer? Dann ist es natürlich schwieriger...

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