Muss ein Zahnarzt vor der Behandlung eines Privatpatienten mit diesem die Kosten/ Anwendung eines höheren Satzes als in derGebürenordnung der GOZ - 2,3, klären?

5 Antworten

Was ist denn vor Behandlungsbeginn unterschrieben worden? Welche Begründung steht in der Rechnung für die abgerechneten Steigerungssätze?

Ich bin seit Jahrzehnten privat versichert. Mir ist noch nie eine Arzt- oder Zahnarztrechnung mit einem höheren Steigerungssatz als 3,5 unter gekommen.

Es war sicher ein Fehler, die Rechnung einfach so zu begleichen. Zahnarztrechnungen sind oft falsch. Ich habe eine gute Freundin die lange im zahnärztlichen Dienst der Bundeswehr gearbeitet hat und dort unter anderem mit der Kontrolle von Zahnarztrechnungen zu tun hatte.

Wenn dort bei der Nachkontrolle von Zahnarztrechnungen Fehler entdeckt wurden -was sehr oft vorkam- , hat man sofort einen Rechtsanwalt mit der Rückforderung überzahlter Beträge beauftragt. Das wird auch der Weg sein, den Du beschreiten mußt.

Anfangen würde ich damit, den Fall unter ausführlicher Schilderung des Sachverhalts und Vorlage der Rechnung der Zahnärztkammer vorzutragen. Wenn der Verdacht bestätigt wird, daß die Rechnung überhöht ist, kannst Du den ZA um Erstattung überzahlter Beträge bitten und, wenn dann kein Geld kommt, einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt beauftragen.

Es gibt schon eine Vorschrift, wie Ärzte mit Rechnung bei Privatpatienten umzugehen haben. Hier findest Du eigentlich alles:

https://finanzkun.de/artikel/pkv-private-krankenversicherung-teil-3-gebuehrenordnung/

(Dass es sich um eine gewerbliche Webseite handelt, bitte ich in diesem Fall einmal zu akzeptieren)

Ich vermute nun einmal, dass der Zug für Dich in dem Moment abgefahren ist, als Du die Rechnung bezahlt hast. Allerdings würde ich mich trotzdem einmal an die zuständige Landesärztekammer wenden. Wenn die (auch) das Gefühl haben, dass Du über den Tisch gezogen wurdest, bewegt sich vielleicht doch noch was.

Ich bin jetzt weit über 30 Jahre privat versichert und habe noch nie eine Rechnung mit einem Faktor > 3,5 gesehen.


"Die Rechnung habe ich leider bereits beglichen, den Zahnarzt jedoch um
eine erneute Prüfung und Korrektur dieser gebeten, bislang ohne Erfolg"

Heißt das der Arzt ist dazu nicht bereit oder hat er sich noch gar nicht gemeldet? Wurde die Rechnung schon bei der Krankenkasse eingereicht?

Ich habe ebenfalls noch nie einen Faktor von 7,0 auf einer Rechnung zu sehen bekommen...ich würde versuchen das ganze zunächst mit der Arztpraxis zu klären!

Nein, er muss bei mehr als 2,3 nur eine einzelfallbezogene Begründung liefern (also nicht einfach erhöhte Schwierigkeiten o.ä.). Es ist Dein Pech das die PKV nur bis 2,3 erstattet.

Aber, wie schon meine "Vorredner" ausführten, über 3,5 bedarf eines vorher unterschriebenen Vertrages. Sowas geht gar nicht und sollte unbedingt "angezeigt" (Zahnärztekammer o.ä.) werden. Die Begründung für 7,0 möchte ich sehen.

Kurze Anmerkung: niemals einen PKV-Tarif wählen der nicht min. bis 3,5 erstattet. Wer hat denn da beraten ?

Hallo,

bis zum 3,5-fachen Satz darf der Zahnarzt ohne vorherige Zustimmung, aber mit Begründung, abrechnen. Über den 3,5-fachen Satz darf er nur nach schriftlicher Abdingung abrechnen.

Ich wundere mich sowieso, wieso eine Behandlung über diesen Betrag ohne vorherigen Heil- und Kostenplan durchgeführt wird.

Viel Glück

Barmer

Wenn der Zahnarzt nicht weiß, dass die PKV der Tochter nur den 2,3-fachen Satz akzeptiert, muss er nicht darauf hinweisen. Ist ihm der Status als Studentin bekannt ? Die studentische private KV würde nämlich noch weniger erstatten.

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Ein Notfall mache eine Zahnarztbehandlung notwendig.

Dafür gibt es keinen Heil- und Kostenplan.

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