Hab zu Zeiten des Mauerfalls solche Zeiten erlebt. Wichtig ist halt, dass Zeit angerechnet wird und dass die entsprechenden Zuschläge gezahlt werden !
Da es hier um Finanzangelegenheiten geht, solltest du diese Frage wohl er in einem anderen Forum stellen !
In der Regel ist an die Gewährung von Kindergeld auch die Gewährung von Familienzuschlag für dieses Kind gekoppelt, da Voraussetzungen fast immer gleich. Der Familienzuschlag ist Baiss für den Beihilfeanspruch, dieses kann aber nicht nur den für das Kind betreffen, sondern auch den eigenen, wenn dadurch nur noch Anspruch für 1 Kind besteht. Ich würde mal bei der Kindergeld festsetzenden Stelle nachfragen.
Kurze Zusatzfrage, weil grundsätzlich zwar beantwortet, aber hast du mehr als 5 Jahre Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt ? Weil sonst könnte man evtl. prüfen, ob eine Auszahlung der Beiträge sinnvoll ist !
ich denke da musst du hier mal anfragen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/KontaktUndBeratung_node.htmltml
Dieses ist zwar eine kann Bestimmung um im Notfall Härtefälle abfangen zu können, aber in der Regel wird der Dienstunfähige Beamte auf Probe aus dem Dienst entlassen und die abgeleistete Zeit nachversichert.
Bundesbeamtengesetz
Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses (§§
30-
59)
Unterabschnitt 1 - Entlassung (§§
30-
43)
Gliederung
§ 34Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe
(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt:
1.
ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte,
2.
fehlende Bewährung im Sinne des §
11Abs. 1 Satz 1 Nr. 2,
3.
Dienstunfähigkeit, ohne dass eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt ist, oder
4.
Auflösung oder wesentliche Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben der Beschäftigungsbehörde oder deren Verschmelzung mit einer anderen Behörde, wenn das übertragene Aufgabengebiet davon berührt wird und eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist.
Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist bei allein mangelnder gesundheitlicher Eignung und im Fall der Nummer 3 eine anderweitige Verwendung entsprechend zu prüfen.
(2) Die Frist für die Entlassung beträgt bei einer Beschäftigungszeit
1.
bis zum Ablauf von drei Monaten zwei Wochen zum Monatsschluss und
2.
von mehr als drei Monaten sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Als Beschäftigungszeit gilt die Zeit ununterbrochener Tätigkeit im Beamtenverhältnis auf Probe im Bereich derselben obersten Dienstbehörde.
(3) Im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 ist eine Entlassung ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die §§ 21 bis 29 des Bundesdisziplinargesetzes sind entsprechend anzuwenden.
(4) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe sind mit dem Ende des Monats entlassen, in dem sie die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geltende Altersgrenze erreichen.
Hm, gibt es Gründe die dich dazu bringen, dass du meinst er könne nichts bekommen ? Denn das ehr ungewöhnlich. Schau mal dieses Merkblatt, vielleicht kannst du dann deine Frage konkretisieren!?
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_vers_hibli.pdf
auch zu beachten :
http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/613/binarywriterservlet?imgUid=eaa209ea-1676-0651-c996-d28302e4e271&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111
Hm mich würde ja mal interessieren, wie der Fragesteller das Zinsniveau 2010 im Rückblick zu den Zinsen heute sieht. Ja konnte keiner sehen, aber es ist schon faszinierend wie lange schon von niedrigem Zinsniveau geschrieben wird und wo wir heute stehen !
In jedem Fall mal mit der Versorgung zahlenden Stelle Kontakt aufnehmen !
Die Frage ist was ist der unterscheid ob du es zurückzahlst oder es verrechnet wird !? Ratenzahlung ? Die kann meist auch das Amt von der laufenden Zahlung eingeben !
HM und warum waren sie nun da ? Neue LV bis 99 ??
Falls sich noch mal jemand interessehalber zu dieser Frage "verirrt" auf der Seite www.lbv.nrw.de gibt es einen guten Versorgungsauskunftsrechner !
60 Monate voll, dann keine Chance mehr !
Hm, Rente ist immer ein schwieriger Begriff und in Verbindung mit Versorgung muss man da immer genau abgrenzen, was auf Versorgungsbezüge angerechnet wird oder nicht und was in den ( z.Zt noch) 43 Jahren gerade da noch geändert wird ist sehr schwer zu erahnen!
Scheinbar keine Stunden reduziert und so viel zu tun das hier keine zusätzlichen Infos kommen ;-)
Da gibt es einige verschiedene Konstellationen, welches Bundesland, Größe der Gemeinde, Dauer der Vertretung ....
http://www.lbv.nrw.de/versorgungsberechnung/index.php
Nun habe ich so lange Lehrerbesoldung gemacht und hatte gedacht SO eine Frage bekomme ich nie wieder gestellt, nachdem ich da weg bin. Du weisst schon Drummers, dass nicht allen bewusst ist, dass deine unten angegebenen 25,5 Stunden eine Vollzeitstelle darstellen ! Und zunächst musst du die Stundenreduzierung per Dreisatz auf dein BRUTTO für die Vollzeitstelle anwenden, allerdings muss man bei einigen Familienzuschlägen schauen, wie die familiäre Konstellation ist. Und dann bei der Ausrechnung von Nettobezügen schon auch die Steuerklasse wissen. Lehrer ich stell mal ne Frage als Lückentext, die wird schon jemand richtig füllen, und den anderen zieh ich halt Punkte bei der Gesamtnote ab !
Gib doch mal die Daten an, dann kann man vielleicht Knackpunkte finden, die genauer zu betrachten sind !