eigentlich eine simple Frage. Dennoch erstaunlich welche Probleme die Deutschen damit haben! Ich versuchs' mal anders zu formulieren: Die Ehefrau von Abdennour kommt nach Deutschland. Was ist zu tun, damit seine derzeitige Steuerklasse 1 auf 3 geändert wird? In meinem Fall sah dies etwas anders aus, da es damals noch Lohnsteuerkarten gab. Heute würde ich sagen: 1.) eventuell Standesamt, 2.) Einwohnermeldeamt: Anmeldung der Ehefrau (persönlich) 3.) Ausländerbehörde: Antrag Visum (muss nicht persönlich, kann auch über Einwohnermeldeamt beantragt werden) 4.) Finanzamt: Vorlage der Meldebescheinigung, Pass incl. Visum.

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Natürlich kannst du mit deinem Chef auch Sachleistungen vereinbaren. In bestimmten Fällen empfehle ich aber, dass ihr beide dies keinem weiter erzählt. Einige Beispiele für Sachleistungen: Bürolampe, Energiesparlampen, Druckerpatronen, Prepaidkarten; Fahrten mit dem privaten PKW werden als Dienstfahrten gebucht usw.

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Nachdem das Wort Schenkung und Schenkungssteuer oft genug genannt wurde, beschäftige ich mich mal mit dem Zugewinnausgleich. Wert des Hauses am Tag der Heirat z.B. 150.000,- Euro. Wert des Hauses am Tag der Scheidung: 250.000,- Euro. Zugewinn 100.000,- Euro, davon 50% für die Ehefrau = 50.000,- Euro. Je nach dem wie der Güterstand vereinbart war und der restliche Zugewinn errechnet worden ist. Kann man dies so pauschal sagen? Unabhängig davon erschließt sich mir nicht der Sinn dieser Aktion bzw. was ist der Hintergedanke des Mannes?

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Im Prinzip ist dies mein Gebiet. Aber mit dem Youtube Kanal kann ich absolut nichts anfangen. Schreibst du Rechnungen? Wer zahlt? Einer oder mehrere? Wird auf dem Nettobetrag Umsatzsteuer aufgeschlagen? Umsatz machst du schon. Du kannst ihn natürlich auch als Gewinn ausweisen. Ich würde vom Umsatz allerdings diverse Kosten (PC, Telefon, Internet) abziehen und diesen daraus resultierenden Betrag als Gewinn erfassen. So auf Anhieb wurde ich von der Kleinunternehmerregelung abraten. Dein Gewinn wird bei deinem zu versteuernden Azubi-Einkommen aufgeschlagen und dann versteuert. www.nettolohn.de

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Wie bist du denn mit deinem Ex-Mann bezüglich der Abzahlung verblieben? Wie ist deine Beteiligung an der Abzahlung? Ich denke mal, dass dein Ex-Mann den Vertrag bzw. die Ratenzahlung von 300,- Euro auf 100,- Euro durchaus ändern kann, sofern die Bank mitspielt. Allerdings dürfen dir die dadurch entstehenden Mehrkosten an Zinsen nicht angelastet werden. Wie bereits genannt, wird der Kredit bei einer monatlichen Rate von 100,- Euro wenig bzw. in etwa 50-60 Jahren getilgt. Daher ist mir das Einverständnis der Bank unverständlich. Wenn die Möglichkeit besteht, würde ich den Kredit splitten. Jeder Partner sollte seinen Anteil alleine Tilgen.

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Üblicherweise erteilt man der neuen Bank den Auftrag u.a. alle Daueraufträge zu ändern. Die Frage, ob der Saldo von 790,- Euro beglichen werden muss, sollte sich eigentlich nicht stellen. Die negativen Konsequenzen sind dieser Betrag garantiert nicht wert. Zudem kann die Bank auch nach Wochen ihrerseits eine Rückbuchung vornehmen. *** Sofern du mit einer Abbuchung nicht einverstanden bist, kannst du sie ebenso stornieren.

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Bevor hier noch unsinnige Antworten zum Stichwort "Aufhebungsvertrag" genannt werden: Ein Aufhebungsvertrag zieht zwar in der Regel eine 3-monatige Sperre mit sich, aber es gibt auch jeden Menge Ausnahmen: Mobbing, ärztliches Attest, Finanzprobleme des Arbeitgeber, Datierung im Rahmen der üblichen Kündigungsfrist (wie wahrscheinlich in diesem Fall).

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Sofern du nachweisen kannst, dass du persönlich im Februar bei der Agentur für Arbeit vorgesprochen hast, ist die Sperrzeit von einer Woche unbegründet. Zu diesem Zeitpunkt wäre zudem keine Arbeitslosmeldung, sondern nur eine Arbeitssuchendmeldung möglich gewesen. Eine Arbeitslosmeldung wäre erst am 2. April möglich gewesen. Somit hast du dich in dieser Hinsicht korrekt verhalten. Da die Agentur für Arbeit dir bezüglich des Aufhebungsvertrages keine Sperrzeit verordnete, gehe ich davon aus, dass hier die übliche Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Obwohl ich der Meinung bin, dass die Kündigungsfrist in deinem Fall hätte länger ausfallen müssen, sofern es sich beim Verkauf der Firma um einen Betriebsübergang handelte. Unabhängig davon ist eine Klage gegen einen Aufhebungsvertrag eher erfolglos.

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Fahrrad kaputt * Fahrrad geklaut * kein Geld für neues Fahrrad * körperlich nicht in der Verfassung * völlige Erschöpfung bei Arbeitsbeginn * ärztliches Attest über die körperliche Verfassung. Diese Gründe dürften fürs erste Ausreichen.

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Den Gerichtsvollzieher hast alleine du zu verantworten. Es gab ein Gerichtsurteil. Die Kosten der Sieger zahlt der Verlierer - also du. Eine Vereinbarung über eine Ratenzahlung ist nicht ersichtlich. Somit hätte deine Zahlung unaufgefordert nach dem Urteil erfolgen müssen. Da diese nicht erfolgt ist, gibt es keine neue Mahnung, sondern gleich den Gerichtsvollzieher.

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