ETF-Sparplan und Bruchteile/Bruchstücke?

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Da in der Verwahrstelle nur ganzzahlige Anteile von Wertpapieren einzelnen Haltern zugeordnet werden können, bist Du nicht rechtlicher Eigentümer der entsprechenden Bruchstücke, sondern dies wird über ein Schuldverhältnis zum Broker und von diesem gehaltene Anteile geregelt. Im Fall einer Insolvenz kann es daher (sehr unwahrscheinlicherweise allerdings) dazu kommen, dass Dein Sondervermögen nur die ganzzahligen Anteile umfasst, während die Bruchstücke über eine vertragliche Sondervereinbarung behandelt werden, d.h. zunächst mal über den Broker auf dessen Rechnung laufen.

Alles. was in dein Depot gebucht wird ist dein Sondervermögen und Bruchstücke von ETF sind bei Sparplänen normal. Du kannst diese also bei deinem Broker verkaufen, allerdings, wenn du nur einen Anteil kleiner 1 ETF handeln willst, kann dein Broker dies ins seinen Geschäftsbedingungen gesondert regeln. Eine Rechtsprechung hierzu ist mir bisher unbekannt.

Das eigentliche Problem ist der Depotwechsel - die neue Depotbank wird nur ganzzahlige ETF Anteile übernehmen, der übriggebliebene Rest wird von der alten Depotbank verkauft und dem Referenzkonto noch gutgeschrieben.