Es können ggf. beide haften, auch der Architekt, falls dieser nicht der Bauleiter ist.

Allerdings hängt das stark vom Bundesland ab und wie der Bauleiter oder die Objektüberwachung überhaupt geregelt ist.

Es kommt oft auf den Einzelfall an.

So wie es im EP dargestellt ist, könnte der Architekt in der Haftung sein.

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Verschiedene Berufsgruppen können hier gutachterlich tätig werden. Die Frage ist oft, wie neutral soll ein Gutachten sein.

TÜV SÜD und andere gibt es zu dem Thema auch.

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Oft kann man zudem mehrere KfW Porgramme ziehen, sodass zu dem Rest über die Hausbank gar nichts zusätzliches mehr benötigt wird.

Oft wird der Riester dazu verwendet, um Bankprodukte besser verkaufen zu können.

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Klar gibt es die, da die KfW Programme auch hier gelten, so z.B.:

50.000,-€ bei 1% für energieeffizientes Sanieren (Nr. 152)

50.000,-€ bei 1% für altersgerecht Umbauen (Nr. 159)

das sind natürlich die derzeit aktuellen Zinssätze vom heutigen Tag, und die Summen gelten pro Wohneinheit. Also bei 2 WE das Doppelte.

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Das frage ich mich auch derzeit selbst.

Aber da man im Sommer ohnehin keine Heizung braucht, rüste ich erst den Speicher auf Solarthermie um. Das erspart mir schon mal im Sommer überhaupt die Heizung an zu machen und kann bis zu 10% zur Heizung mit beitragen. Ansonsten warte ich ab, ob diese Prämie kommen wird.

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12378181/485072/Kritiker-fuerchten-Kostenumlage-auf-Verbraucher-Abwrackpraemie-fuer-Heizungen.html

Ansonsten gilt wie immer, was gedämmt wird, braucht nicht verheizt zu werden.

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Warum sollte man einen Bausparvertrag abschließen, wenn die Darlehenszinsen aktuell so weit unten sind. Dann doch lieber die KfW oder ggf. regionale Förderprogramme mit bei der Finanzierung vorsehen.

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Die durchreichende Bank braucht man immer, auch wenn man nur von der KfW Gebrauch machen möchte. Ob der Notartermin verschoben werden muss, wird der Notar wissen, denn damit besteht noch nicht die Grundbucheintragung. Dazu muss auch erst einmal das Geld fließen. Im Zweifelsfall auch ruhig die KfW anrufen.

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In der Regel wird sich ein Bausparer nicht lohnen, denn diese Maßnahmen sind oft zeitnahe notwendig.

Zudem können derzeit Maßnahmen zur energieeffizienten Sanierung über die KfW ab 1,00% finanziert werden.

Dach, Heizung, Wärmedämmung, Fenster, Türen, ...

Zudem gibt es noch weitere Programme wie die altersgerechte Modernisierung.

Zinssätze zu Bausparverträgen sind zudem mit Vorsicht zu genießen und oft mit einem Faktor 2 zu multiplizieren, da die entgangene Verzinsung nicht mit gerechnet wird.

Dadurch sind derzeit die Baudarlehen am Markt auch mit Festzins i.d.R. oft günstiger.

Bausparverträge wie Versicherungen sind einfach gut laufende Bankprodukte, dass sollte man nicht vergessen.

Zudem gibt es ggf. noch Zuschüsse und diverse Landesprogramme.

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Die KfW behält sich eine Prüfung vor und hat auch durchaus qualifizierte Mitarbeiter. Wenn ich einen Antrag als Sachverständiger unterschreibe, kommt durchaus stichprobenartig eine Nachforderung der Berechnungsunterlagen, falls es ein KfW-Haus ist.

Ansonsten mache ich die geförderte Baubegleitung wenn es z.B. eine Sanierung ist oder eine Objektüberwachung beim Neubau und bestätige diese nach Ausführung der Maßnahme. Allerdings bin ich auch alles in einer Person, als Ingenieur, Architekt und KfW-Sachverständiger.

Das Einzelmaßnahmenprogramm 152 ist zudem einfacher geregelt.

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Erst mal wäre die Frage was wird renoviert wird, denn ist es mehr als ein neuer Anstrich und Ausbessungs- oder Beschichtungsarbeiten, dann ist die EnEV zu erfüllen und wir sprechen von einer energieeffizienten Sanierung der Gebäudehülle. (u.a. auch KfW gefördert)

Hier ist dann je nach Gebäudeklasse und Material des WDVS auch der Brandschutz.zu beachten.

Die Wertsteigerung kann sich ggf. auf die Gebäudeversicherung auswirken.

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Das was Du wissen willst, bestimmt die GRZ bzw. GFZ. Also ob 520m² überhaupt möglich sind. Wo sich das Grundstück befindet, ist dafür völlig egal, nicht aber was den Bodenpreis angeht.

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Ein KfW Haus ist über die EnEV zu rechnen, d.h. es müssen bestimmte Werte des Hauses, den KfW Kriterien entsprechen. Welches Bündels sich so von Einzelmaßnahmen ergibt, ist auch eine Frage der Kosten und Wirtschaftlichkeit. Oft rechne ich als Architekt 2 oder 3 Varianten um zu wissen, welche das optimale Preis/Leistungsverhältnis ergibt.

Die Heizung bzw. erneuerbaren Energien sind zudem eher für das EEWärmeG relevant, als für die EnEV. Ein Passivhaus z.B. benötigt gar keine aktive Heizung.

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Die Konditionen der KfW sind zwar gleich, aber nicht deren Weitergabe. Siehe hierzu Banken im Stiftung Warentest.

Letztendlich gilt auch hier, die Gesamtkosten zu vergleichen. Der Zinssatz alleine ist hier auch nicht alles, zumal die KfW i.d.R. nur ein Anteil sein wird

Gekoppelte Versicherungen oder auch Bausparverträge, sind oft nur schwer vergleichbar. Hier gilt es immer den Tilgungsplan zu fordern und zu sehen, was unter dem Strich steht. Also auch entgangene Verzinsungen, wie bei Bausparverträgen zu berücksichtigen.

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Eine Bestätigung nach EnEV 2007 KfW 55 einzureichen, war schlichtweg falsch. Man bekommt das, was beantragt wurde. Dieser Zeitpunkt zählt.

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Da gibt es nicht viel zu überlegen, das KfW Programm 152 liegt derzeit bei 1% bis 50.000,-€

Das Programm 155 gibt es nicht mehr, aber auch im neuen Programm 159 "altersgerecht umbauen" würde nur die Türe gehen.

Grüße vom KfW Sachverständigen *zwinker

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Zunächst mal alles ziehen, was die KfW zu bieten hat, derzeit ab 1,0% Zinsen plus ggf. Tilgungszuschuss bis 12,5%

So für den Hauskauf bis zu 50.000,-€ Prog. 124

Für altergerechtes Sanieren bis 50.000,- € Prog. 159

Zum energieeffizienten Sanieren bis zu 75.000,-€ Prog. 151 oder alternativ Prog. 152

ggf. noch BAFA Förderung.

Den Rest über die Hausbank, aber die Tilungspläne und Gesamtkosten vergleichen.

Bausparverträge sind i.d.R. völlig uninteressant, da hier versucht wird, über das Modell einen billigen Zinssatz für teures Geld zu verkaufen. Ebenso wie Versicherungen, welche gerne noch gleich mit verkauft werden.

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Zur Dämmung würde ich mir den Energieausweis zeigen lassen. Dann kann man zumindest ungefähr sehen, wie die Gebäudehülle eingestuft ist.

Ansonsten einfach den U-Wert der Fenster erfragen und Wand und Decke in einen online U-Wert Rechner eingeben.

Der Verbrauch sagt nichts über das Mieterverhalten aus. Der Vormieter könnte ja extrem sparsam gewesen sein.

Der eigene Strom und Wasserverbrauch sollte bekannt sein.

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Da die Nutzung dann nicht rein privat ist, weise ich als Architekt Wohn-und Gewerbefläche aus. Über diesen ermittelten Prozentsatz wird dann der Wert des Gewerbeanteils errechnet, welcher i.d.R. voll abgesetzt werden kann.

Ich bin aber kein Steuerberater.

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monetaer

dass die Berater natürlich gewisse Bedingungen erfüllen müssen. Jeder Berater kann sich da nicht "eintragen".

so ein Quatsch !!!

die KfW legt doch die Voraussetzungen auf der Homepage offen und für jeden einsehbar.

Die Eingangsreferenzen werden zudem stichprobenartig geprüft. Weiter wurden Gespräche mit meinen Kunden geführt, welche von mir beraten wurden.

Die Kunden geben zudem schriftlich mit Unterschrift eine Bewertung ab, welche in das Berater-Ranking eingeht.

Und genau darauf würde ich achten, neben der Qualifikation.

Je nach Programm können weitere Qualifikationen gefordert werden.

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Ja, die Anträge sind bei den jeweiligen Programmen auf der KFW Homepage hinterlegt.

141 Modernisieren Kredit

430 Energieeffizient Sanieren Zuschuss

152 Energieeffizient Sanieren Kredit

431 Sonderförderung als Zuschuss bis 2000,-€

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