Muss man der Versicherung melden wenn man die Fassade renoviert?

3 Antworten

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Grundsätzlich sind Gefahrerhöhungen der Versicherung zu melden. Bei der Fassadenrenovierung fällt mir als erstes die Hausratsversicherung ein, wenn z. B. ein Gerüst aufgebaut wird. Gebäudeversicherung bin ich mir nicht sicher, ob man denen etwas melden muss. Am besten mal bei den Versicherungen nachfragen.

Für die VGB ist dies nicht notwendig. Richtigerweise aber für die Hausrat.

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Von wegen - der Hausratsversicherung ist das nicht egal - über das gerüst werden Einbrecher geradezu eingeladen in eine fremde Wohnung einzusteigen. Und die Haftpflichtversicherung findet das überhaupt nicht gut !

Wieso Haftpflichtversicherung?

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An welche Versicherung denkst Du denn?

Da Du sicherlich mit diesen Arbeiten eine Firma beauftragen wirst, wird diese Firma entssprechend sich abgesichert haben. Wenn Über die Fasadenrenovierung sich der Gebäudewert nicht ändert ist es auch für die Brand- und Elementarschädenversicherung uninteressant. Auch Deine Gebäudehaftpflicht - soweit abgeschlossen wird sich wenig dafür interessieren.

Nur wenn Du diese Arbeiten in Eigenregie und womöglich mit Freunden ausführst, dann käme eine Bauherrenhaftpflicht und Unfallversicherung in Frage.

Unabhängig solltet Ihr Euch informieren, weiweit die örtlichen Vorschriften für solche Maßnahmen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht beim Bauamt vorsehen.