freiberufler GbR + Angestellt = Zwei mal EÜR?

2 Antworten

Kurz zum Sachverhalt: Mit einer Freundin betreibe ich zu zweit eine freiberufler GbR (Katalogberuf, daher nicht im Gewerbeamt angemeldet, sondern beim Finanzamt – zusätzlich Kleinunternehmerregelung, weil unter 21.000€ Gewinn). Allerdings sind wir beide auch Angestellt und betreiben die "GbR" nebenbei.

Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Die Grenze ist daher eine UMSATZgrenze, keine Gewinngrenze und sie beläuft sich auf 22.000 €. Wenn Du diese Aussage wörtlich meinst, solltest Du dringend nachsehen, ob der Umsatz im Jahr 2021 diese Grenze nicht überschritten hat, denn wenn ja, ist die GbR bereits seit dem 01.01.2022 hinsichtlich der Umsatzsteuer zwingend in der Regelbesteuerung.

Wie läuft jetzt die Steuererklärung für GbR und Privat ab? Für das "Unternehmen" haben wir das ESt 1b, UST, sowie die Anlage EÜR abgegeben. So weit so gut. 

Und keine Anlage S?

Für mich als Privatperson habe ich das Est 1a, Anlage S sowie die Anlage N übermittelt. Scheinbar will das Finanzamt jetzt aber auch eine private EÜR von mir über die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit,

Und wo in der Anlage S wurde der Gewinnanteil, der sich aus der Feststellungserklärung ergibt, eingetragen? In Zeile 7 oder in Zeile 4? Ich vermute, letzteres, daher könnte nämlich die Annahme des Finanzamtes kommen, dass Du ein Einzelunternehmen betreibst.

von meiner Freundin will das Finanzamt dies nicht…

Vielleicht hat sie es ja richtig eingetragen.

Jetzt zu meiner Frage: Übermittelt man tatsächlich zwei mal die EÜR? einmal Privat und einmal für die GbR?

Nein.

Alle Einnahmen der selbstständigen Tätigkeit sind ja bereits in Anlage S angegeben. Und falls ja: Wie füllt man dann die EÜR als Privatperson aus, da sich die Gewinne ja unter den Gesellschaftern aufteilen. Gibt man jeden Gewinn mit der Hälfte an? Gibt man die Ausgaben erneut an? Teilt man den Betrag am Ende durch zwei? Denn dann müsste man ja Einnahmen und Ausgaben "frisieren", damit sie auf die Personen der Gesellschaft aufgeteilt sind, würde man aber die gesamten Einnnahmen und Ausgaben festhalten, würde das Finanzamt anhand der EÜR ja nicht ausfindig machen können, um wie viele Personen es sich bei der Gesellschaft handelt.

Entfällt.

Kann mir da Jemand weiterhelfen?

Ein/e Steuerberater/in?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Danke erstmal für die Antwort! :)

Hatte etwas zu voreilig getippt, dass es bei dem §19 um Umsatz geht, war mir eigentlich klar.

auch bei der Anlage S war ich zu voreilig: War mit dabei.

Der Gewinnanteil wurde bei uns beiden in Zeile 4 übermittelt. Und zwar exakt gleich, da wir beide die Steuererklärung parallel gemacht haben. Im Prinzip wurde nur der Name ausgetauscht, da wir den Gewinn 50/50 aufteilen...

Dennoch war die Frau beim Finanzamt sicher, ich solle doch bitte die EÜR mit abgeben, auch wenn ich das für die GbR bereits getan habe. -.-

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@mmuema

Dachte ich es mir doch.

Zeile 4: Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.

Zeile 7: Einkünfte aus Beteiligung (Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer).

Falsch eingetragen, Zeile 4 ist für Einzelunternehmer. Ohne Verweis auf die Gesellschaft KANN das Finanzamt nicht erkennen, dass es sich um die anteiligen Einkünfte aus einer GbR handelt und schließt daher natürlich aus der Angabe, dass ein Einzelunternehmen besteht.

Die Feststellungserklärung wird aller Wahrscheinlichkeit nach von einem ganz anderen Bezirk bearbeitet als die Einkommensteuererklärungen, das ist für die Sachbearbeiter nicht erkennbar, solange der Feststellungsbescheid nicht vorliegt und den Eink.Steuerakten beigestellt wird.

Dies musst Du dem Finanzamt jetzt halt erklären.

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Okay, vielen Dank!
Die Steuererklärung wurde mit Smartsteuer gemacht, deshalb gab es nur den Punkt "Einnahmen aus Selbstständigen Tätigkeiten" - mehr wurde dort nicht abgefragt, weshalb ich gar nicht wusste, dass es dort zwei unterschiedliche Felder gibt.

Seltsam jedoch, dass es nur bei einem von uns beiden beanstandet wird und der bescheid meiner Freundin bereits vorliegt. Naja, dennoch vielen Dank! :)

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@mmuema

muss noch ergänzen:
Die Steuernummer des Betriebes wurde allerdings über Smartsteuer in der Anlage S angegeben, sowie die Mitteilung, dass es sich bei den Einnahmen um Einnahmen aus einer GbR handelt. Also weiß das Finanzamt das.

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@mmuema

Und steht der Text auch im Übermittlungsprotokoll?

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@Eifelia

😯 Du hast Recht, tatsächlich steht das dort nicht. Seltsam, warum Smartsteuer das dann abfragt und damit wirbt das zu können 🤔

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@mmuema

Ich habe es jetzt nicht nachgesehen, aber mMn werden diese Texte bei der elektronischen Übermittlung nie mitgesendet, auch bei Profi-Software nicht. Das ist alles auf eine maschinelle Bearbeitung ausgerichtet, und der Computer kann mit den Angaben nichts anfangen. Den Hinweis auf die 'fehlende' EÜR hat die Sachbearbeiterin von ihrer Software bekommen.

Ich kenne mich mit Smartsteuer überhaupt nicht aus, würde aber vermuten, dass da irgendwo im Vorfeld abgefragt wird, ob man Gesellschafter ist und dass darüber gesteuert wird, welche Felder Dir bei den Anlagen L, G und S angezeigt werden.

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@Eifelia

Richtig. Genau so passiert das! Da es sich bei uns um kein Gewerbe handelt, das beim Gewerbeamt angemeldet wurde, sondern um eine freiberufler GbR, gibt man dennoch "selbstständige Tätigkeit" an (So der Hinweis von Smartsteuer).

Smartsteuer fragt dann in Anlage S nochmal die "Rechtsform des Unternehmens" ab (Also GbR bei uns), die Steuernummer des Unternehmens, sowie die Art der Tätigkeit und den Gewinn (Und gibt den Hinweis, dass die EÜR des Unternehmens separat abgeschickt werden muss – was wir getan haben)

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@mmuema

 weshalb ich gar nicht wusste, dass es dort zwei unterschiedliche Felder gibt.

Hattest es aber wissen können.

Man sollte immer prüfen was ans Finanzamt gesendet wird. Bevor es abgeschickt wird.

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 Kleinunternehmerregelung, weil unter 21.000€ Gewinn

Autschn.

Das erklärt bestimmt gleich jemand.

Scheinbar will das Finanzamt 

Wie macht sich das denn bemerkbar, dass das Finanzamt es "scheinbar" will, aber tatsächlich nicht will? Verstehe den Satz so nicht.

Im Übrigen, was das Finanzamt will und was das Finanzamt kriegt, muss nicht korrelieren. Wenn du keine eigene selbständige oder gewerbliche Tätigkeit ausübst, greift eine EÜR doch überhaupt nicht Raum. Es dürfte genügen, dem Finanzamt mitzuteilen, dass für die Anfertigung einer EÜR kein Grund besteht.

Alternativ könnte man auch eine leere EÜR übermitteln.

Warum denn "Autsch"?
§19 Besteuerung der Kleinunternehmer. Natürlich handelt es sich um Umsatz, nicht um Gewinn, da war ich etwas zu voreilig. Dennoch bringt mir deine Antwort nicht sonderlich viel. Ich möchte ja keine leere EÜR übermitteln, denn es ist ja Geld geflossen.

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@mmuema

"Autsch", weil Du im Zusammenhang mit Kleinunternehmen von Gewinn sprichst.

Da es zigmal vorkommt, dass Neuunternehmer alle Steuerarten in einen Topf werfen und gern mal der Ansicht sind, dass Sie mit einem 'Kleinunternehmen' (was auch immer das sein soll :-) ) bis zu einem Umsatz von 22.000 € nicht einkommensteuerpflichtig sind und da wir das hier ständig erklären, war aufgrund der Voreiligkeit für uns sehr naheliegend, dass auch Du zu diesen mow ahnungslosen Neuunternehmern gehörst.

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@mmuema
denn es ist ja Geld geflossen.

Also entweder stimmt dieser Halbsatz nicht oder du führst anders als oben angegeben doch einen eigenen Betrieb.

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@onnEVier245

Hä? Was soll dein Satz denn bedeuten? Der Umsatz lag in unserem ersten Geschäftsjahr bei ca. 11.000€, daher Kleinunternehmerregelung. Bei dem Betrieb handelt es sich nicht um eine Klassische GbR, sondern um eine Freiberufler GbR, da es sich um Design-Leistungen handelt, die unter den Katalogberufen aufgeführt werden. Was ist jetzt an meinem Satz ein "Halbsatz"?

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@mmuema

Gut, ich geb auf.

Dann mach mal eine EÜR für dich. Viel Erfolg.

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Wenn du keine eigene selbständige oder gewerbliche Tätigkeit ausübst, greift eine EÜR doch überhaupt nicht Raum

Mal lesen was da steht?

Mit einer Freundin betreibe ich zu zweit eine freiberufler GbR

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