Grundstück an Enkel schenken , fällt Schenkungssteuer und Grunderwerbsteuer an?
3 Antworten

Wie viel dürfen Großeltern Enkeln schenken?
Denn für Schenkung von Oma und Opa an den Enkel beträgt der Schenkungssteuerfreibetrag nur noch jeweils 200.000 Euro. Ein Freibetrag von 400.000 Euro je Großelternteil steht einem beschenkten Enkel nur dann zu, wenn dessen Elternteil bereits verstorben ist.

Wenn das Grundstück mehr Wert ist als 200.000 Euro, dann ist Schenkungssteuer zu zahlen, ja.
Dazu kommen dann noch die Notargebühren für die Umschreibung des Grundbuches.
Grunderwerbsteuer?

Nein, der Freibetrag liegt bei 200.000, und wenn die Eltern des Enkels verstorben sind, sogar bei 400.000.

Jeder Großelternteil kann dem Enkel schenkungssteuerfrei bis zu 200.000 Euro übereignen.


Nein, keine Grunderwerbsteuer.
https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html
(Nummer 6)

Grunderwerbsteuer kann bei einer Schenkung niemals auftreten.

Freibetrag pro Großelternteil, oder für beide ein Freibetrag ?

Na ja, manch ein Laie geht von einer reinen Schenkung aus, macht aber tatsächlich eine gemischte Schenkung, wenn z.B. ein Restdarlehen übernommen wird. Oder eben "Auflagen" im Sinne von Nr. 2 Satz 2.
Aber in gerader Linie entstünde ja auch dann keine Grunderwerbssteuer.
Google sagt: Enkel Freibetrag Schenkung Erbschaft 200000