Riester-Rente
Habt Ihr im Rahmen einer Riester-Rente Vermögen angespart, ist das zwar grundsätzlich auch anrechenbares Vermögen, seit Oktober 2010 wird dieses jedoch bis zu bestimmten Höchstbeträgen im Kalenderjahr von einer Anrechnung freigestellt – und zwar nach § 29 Abs. 3 BAföG. Konkret werden alle Eigenbeiträge und Zulagen sowie die Erträge daraus freigestellt, sofern sie in den jeweiligen Jahren nicht über folgenden Höchstbeträgen lagen:
Kalenderjahr Jährlicher Höchstbetrag 2002 und 2003 525 Euro 2004 und 2005 1050 Euro 2006 und 2007 1575 Euro ab 2008 2100 Euro
Läuft der Riester-Vertrag schon einige Jahre, werden alle Höchstbeträge aus den betreffenden Jahren zusammenaddiert.
Wichtig: Kündigt Ihr Euren Riester-Vertrag vorzeitig, wird das freigewordene Vermögen ganz normal angerechnet. Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php