Fördermittel für Existenzgründer bei Restschuldbefreiung ???

Ich bin jetzt seit 2 Monaten Existenzgründer eines Handwerksunternemens. Alle Formalitäten habe ich auf hochoffzieller Schiene geplant, geprüft und eintragen lassen Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan, Beratung durch Handwerkskammer, Steuerberater und Arbeitsamt, BG-Bau, Finanzamt, Verbandsgemeinde, etc.). Alles über 6 Monate geplant und ausgearbeitet. Bis hier alles sehr positiv gelaufen. Selbst die Hausbank meinte das alles Hand und Fuß hat und Sie selten so ein gutes Unternehmenskonzept gesehen haben. Jetzt gibt es leider ein riesen Problem. Ich mußte vor 4,5 Jahren Privatinsolvenz anmelden aus privaten Gründen. Normalerweise würde die PI ja 6 Jahre laufen aber ich konnte sie durch viel Arbeit, Fleiß und Schweiß aus eigener Kraft 1,5 Jahre früher beenden und habe vorzeitig alle Forderungen beglichen. Gibt es auch sehr selten aber ich habe es geschafft die Vorzeitige Restschuldbefreiung zu erhalten. Fördermittel habe ich bei der KfW Bank zur Realisierung meines Vorhabens beantragt in Höhe von 40000€. Jetzt hat die KfW und auch die Hausbank mich im Regen stehen lassen und das Darlehen abgelehnt...sch..ße! Hab sogar Versicherungen gekündigt, und die bei der Hausbank machen "müssen". ( Haben die mir so durch die Blume zu verstehen gegeben...sonst keine positive Bewertung und Kredit.) Alles weil in der Schufa Restschuldbefreiung steht obwohl es ja überhaupt keine Restschuld mehr gibt! Nun weiß ich nicht mehr was ich machen soll bzw. kann. Ohne die Fördermittel kann ich alles vergessen. Kapital oder Bürgen hab ich keine. Wer weiß da Rat und wie seht ihr das ?

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Klingt seltsam, wieso lässt Dich die Hausbank stehen, die wußte doch von Anfang an von der Insolvenz, nehm ich an. Das Problem wird tats. die Schufa sein. Daß die Kfw hier aussteigt, ist naheliegend. Mit der Hausbank sollte man das aber verhandeln können. Daß Du sogar Versicherungen abschließen solltest, ist natürlich dann schon blöd. Kannst Du diese noch widerrufen? Sonst schreib einen Brief an die Beschwerdeabteilung Deiner Bank und droh damit, zur Ombudsstelle zu gehen, wenn sie Dich aus den Verträgen nicht rauslassen. Vielleicht hilft es aber auch, einen Termin beim Vorstand der Bank zu vereinbaren, da Dein Fall ja wirklich nicht ins klassische Raster passt und Dein Fleiß belohnt werden sollte, wer zahlt schon die Schulden vorzeitig zurück. Ansonsten vielleicht weitersuchen nach anderen Banken, und immer mit offenen Karten spielen von Anfang an. Nicht alle Banken sind mit der Schufa verbunden. Viel Glück!

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Natürlich muß der Chef die Frau auch nach mehreren Geburten wieder beschäftigen-wenn die Frau dann aber die Arbeitszeit anders haben will wie zuvor (Teilzeit statt Vollzeit) kanns anders aussehen-da hängts dann von der Betriebsgrösse ab (Grenze 15 Mitarbeiter).

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Wenn das mit den Unterschlagungen so war, dann geh mit Deiner Vermutung zur Beschwerdeabteilung Deiner Bank und äußere die Bedenken. Die haben sicher Interesse daran, daß hierzu nicht mehr Fälle laut werden, sollte das so passiert sein. Die Bank kann dann problemlos mit der anderen Bank nochmals Kontakt aufnehmen und die Sache erforschen

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