Nein, während des Zivildienstes nicht. Die Zeit des Zivildienstes wird aber auf die Förderungshöchstdauer angerechnet, sofern du nach dem Zivildienst eine Ausbildung machst. Würdest du dich also nach dem Zivi in einer Ausbildung/ Studium über das 25. Lebensjahr hinaus begeben, so werden dir die Monate des Zivildienstes angerechnet, so dass du bis zum 25. Lebensjahr + Monate des Zivi bekommst.
Nachzulesen hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kindergeld/altersgrenze.html
Voraussetzung für diese Weitergewährung ist natürlich, dass du die Einkommensgrenzen einhältst.