Nein, während des Zivildienstes nicht. Die Zeit des Zivildienstes wird aber auf die Förderungshöchstdauer angerechnet, sofern du nach dem Zivildienst eine Ausbildung machst. Würdest du dich also nach dem Zivi in einer Ausbildung/ Studium über das 25. Lebensjahr hinaus begeben, so werden dir die Monate des Zivildienstes angerechnet, so dass du bis zum 25. Lebensjahr + Monate des Zivi bekommst.

Nachzulesen hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kindergeld/altersgrenze.html

Voraussetzung für diese Weitergewährung ist natürlich, dass du die Einkommensgrenzen einhältst.

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Hier ein kleiner Beitrag zu "Kredite vorzeitig ablösen" http://www.i-kredit.com/ratgeber/kredit-abloesen.html

Ich es selbst erlebt. Hatte noch einen Kredit vom Autokauf laufen, den ich vorzeitig zurückzahlen wollte.

Das böse Erwachen kam, als mir die Bank die Aufstellung schickte. Nun sollte ich aufgrund der Vorfälligkeitsgebühren 30€ mehr zurückzahlen, als der Kredit überhaupt war. Meine Zinsersparnis waren 123€ und die Gebühren beliefen sich auf 153€...also immer schön aufpassen, was die Bank einem unterjubelt.

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Es kommt immer darauf an, in welcher Form du dir die Steuererleichterungen vorstellst. Wenn du einen Wagen kaufst, kannst du die Abschreibung für das Fahrzeug geltend machen sowie die Zinsen für die Finanzierung des Autos. Wenn du dich für das Leasing entscheidest, kannst du die Leasing Raten sowie die ggfls. anfallende Leasing Sonderzahlung geltend machen (verteilt nach der Laufzeit des Vertrages.

Hier findest du einen aktuellen Kredit Rechner: http://www.i-kredit.com/kreditrechner.html

Dort im Kredit Rechner ist auch nicht explizit auf Autofinanzierung ausgelegt, jedoch sind das alles nur Begrifflichkeiten. Kredit bleibt Kredit.

Wenn du dich für eine Kredit Finanzierung entscheidest, dann solltest du bedenken, dass es besser ist, vorher einen Kredit abzuschließen und dann mit Bargeld in der Hand zum Händler gehen...da springen die größten Rabatte raus bei Barzahlung.

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Es ist nicht so, dass der Arbeitgeber einen Auszubildenden nicht In Kurzarbeit schicken kann. Dies geht tatsächlich, jedoch muss der Arbeitgeber vorher alle Möglichkeiten ausschöpfen, um keine Arbeitszeitverkürzung zu haben. Zu den Auschöpfmöglichkeiten zählt auch, dass Ausbildungsabschnitte vorgezigen werden oder der Azubi in andere Abteilungen verlegt wird.

Erst, wenn nichts mehr hilf, kann der Azubi in Kurzarbeit geschickt werden. http://www.kurzarbeit-aktuell.de/auszubildende.html

Hierfür besteht auch eine Pflicht des Arbeitgebers, das Ausbildungsgehalt über einen Zeitraum von 6 Wochen weiter zu zahlen, bevor endgültig das Gehalt gekürzt wird.

Sollte das Einkommen dann nicht reichen, so kann der Azubi ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten. Um Wohngeld zu beantragen, muss der Azubi nachweisen, dass er über genug Eigenmittel verfügt, um seine Lebenshaltungskosten zu decken und nur Hilfe für die Wohnung benötigt. Als Nachweis sollte ein Einkommen von 351€ netto reichen, was dem Hartz IV Regelsatz entspricht. Kann es dieses Einkommen nicht nachweisen, kann er auch kein Wohngeld beziehen, da es sich hierbei nur um einen Mietzuschuss handelt.

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Es gibt einen gesetzlichen Mindestunterhalt, der gezahlt werden muss: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/minderjaehrige-kinder-mindestunterhalt.html

Bis zur Volljährigkeit ist der Unterhalt an die Mutter abzuführen. Mit Eintreten der Volljährigkeit müssen sich die Kinder selbst um den Unterhalt kümmern.

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Ja, das Kindergeld wird in dieser Zeit gewährt. Du musst aber nachweisen, dass du dich ernsthaft um eine Lehrstelle bemühst. Damit musst du beispielsweise die Bewerbungen vorlegen oder die Absagen als Nachweis erbringen. Wenn du eine Absage bekommt, endet der Anspruch, es sei denn, du bemühst dich weiterhin um Lehrstellen.

Wenn du bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend gemeldet bist, reicht dies als Nachweis über deine Bemühungen.

--> http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kindergeld/volljaehrige-kinder.html

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Leider gibt es hierzu keine Angaben, wenn es nicht tarifvertraglich geregelt ist. Das Problem an der Sache ist, dass der Arbeitgeber dies von Heute auf Morgen veranlassen kann. Dazu wird aber auch noch ein Gespräch mit den Angestellten geführt. Weitere Informationen: http://www.kurzarbeit-aktuell.de/

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hier ist ein interessanter Artikel mit dem Titel: "Kurzarbeit verschlechtert Anspruch auf Elterngeld"

http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2009/04/06/kurzarbeit-veschlechtert-anspruch-auf-elterngeld/

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Die Agentur für Arbeit kann sogar auferlegen, dass ein Nebenjob angenommen werden muss, wenn es die Kurzarbeit zulässt. Wenn der Nebenjob vor der Kurzarbeit aufgenommen wurde, wird er nicht angerechnet. Wurde aber erst während der Kurzarbeit auf einen Nebenjob zurückgegriffen, so wird der Verdienst auf das IST-Entgelt angerechnet. Sollte die Tätigkeit über einen 400€ Job hinausgehen, wird der Lohn sogar ohne Abzüge der Sozialversicherungsbeiträge angerechnet.

Sobald man von der Kurzarbeit erfahren hat, sollte man sich auf die Suche machen, eine Nebentätigkeit zu finden, die vor Antritt der Kurzarbeit aufgenommen werden kann. Damit ist man auf der sicheren Seite.

Weitere Informationen: http://www.kurzarbeit-aktuell.de/nebenjob.html

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Für das Kurzarbeitergeld ist es wichtig, dein altes und dein neues Bruttoentgelt zu kennen. Für die Berechnung wird die Nettoentgeltdifferenz herangezogen, die sich aus der Tabelle der rechnerischen Leistungssätze ergibt. Das rechnerische Nettoentgelt nach den Leistungssätzen entspricht aber nicht dem tatsächlichen Netto sondern nur 60% bzw. 67%.

http://www.kurzarbeit-aktuell.de/kurzarbeitergeld-berechnung.html

Dort findest du Informationen zur Berechnung, einen Kurzarbeitergeld Rechner sowie die Tabelle mit den Leistungssätzen und eine Beispielrechnung. In der Beispielrechnung wird deutlich, wie der Entgeltverlust entsteht.

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derzeit würde ich z.B. das Geschäftskonto der Skatbank (Ableger der VR Altenburger Land eG) empfehlen. Die monatliche Grundgebühr entfällt und für beleglose Überweisungen (online) zahlt man nur 0,10€. Zusätzlich gibt es eine Guthabenverzinsung von 1,50%. An allen Kontoauszugdruckern der Volks- und Raiffaisenbanken kannst du bundesweit Kontouszüge drucken sowie auch an allen VR Geldautomaten kostenlos Bargeld abheben.

Hier sind detailierte Informationen zu diesem Konto: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/geld/girokonto/geschaeftskonto.html

Ich selbst habe von der Sparkasse auf dieses Konto umgeswitscht. Bei der Sparkasse musste ich das Konto mit 3€ im Monat bezahlen und eine Online-Buchung hat 0,31€ gekostet. Die Ersparnis macht sich auf jeden Fall bemerkbar. Bisher hatte ich auch nur eine Verzinsung von 0,50% auf dem Geschäftskonto, jetzt das dreifache.

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spätestens im Widerspruchsbescheid steht eine Erklärung, warum deinem Widerspruch nicht entsprochen werden kann. Das wäre an dieser Stelle interessant zu erfahren.

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Möglicherweise kann man hier so argumentieren wie die Arbeitsämter erstatten. Entweder nach tatsächlichen Kosten oder einer Pauschale von 5€ je Bewerbung. So wurde mir das einmal erstattet, ist aber schon ewig her. Wenn es diese Regelung noch geben sollte, könnte man diese vielleicht so auch ansetzen. Ich meine mich aber noch erinnern zu können, dass es einen Höchstbetrag pro Jahr gab, der bei ca. 270€ lag, bin mir da aber nicht mehr sicher.

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Ich meine sogar gehört zu haben, dass man keine Strafe zahlen muss, nur eben das gesamte "hinterzogene" Kapital nachversteuern, also so, als wäre es regulär der Einkommensteuer unterzogen worden (möglicherweise mit Zinsen.

Darin liegt ja auch der Reiz der Selbstanzeige. Wenn das Finanzamt einen bekommt, bevor eine Selbstanzeige gemacht wird, dann wird eng. Dann gibts saftige Strafen und je nach Höhe der Steuerhinterziehung auch Haft etc.

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bei euch besteht leider keine bedürftigkeit im sinne des gesetzgebers. das mit dem steuern sparen deines sohnes ist eine gute idee. hierzu solltest du ihm eine bescheinigung unterschreiben, dass er dir "unterhalt" geleistet hat. dies kann er dann in seiner steuererklärung einkommensmildern und demendsprechend steuermindernd ansetzen.

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