Der andere könnte auch ein Kleingewerbe anmelden und Ihr teilt Euch den Auftrag.
Ich würde auch mit einem Anwalt darüber sprechen.
Befasse dich mal mit Dependenztheorie bzw. Entwicklungstheorie. Das sind zwei Theorien, die im Zusammenhang mit Entwicklungsländern von Bedeutung sind.
Also ich kenne mich da nicht so gut aus, aber ich meine gehört zu haben, dass selbst, wenn noch nicht die Häuser angeschlossen sind, so eine Art Freihaltegebühr für die Kläranlage gezahlt werden muss. Ich würde da die gemiendsatzung dazu nochmal überprüfen. Ansonstn hoilft auch immer ein offenes Gespräch mit dem vermieter
Bafög ist nicht Zweckgebunden - du kannst das Geld ausgeben wie du magst. Wenn du dir das Atelier leisten kannst, spricht nix dagegen
Warum solltest du das tun? Wenn er die Immobilie gekauft hat, hat das doch nichts mehr mit dir zu tun?
Schon aus Steuergründen wäre ein Fahrtenbuch empfehlenswert. Grundsätzlich habt Ihr aber wirklich Glück gehabt, eigentlich sind da drei Punkte, Führerscheinentzug und ne Haftstrafe drin.
In der jetzigen Situation ist es natürlich sinnvoll einfach das Bußgeld zu bezahlen, da sonst die Folgen etwas lästig sein könnten:
"Sie haben zwar das Recht, keine Angaben zur Tat und zum Fahrer zu machen, können Sie den Täter allerdings nicht nennen, droht eine Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches oder ggf. die Vorladung zur Anhörung bei der Polizei oder in der Bußgeldstelle." (Quelle. http://bussgeld.org/bussgeldbescheid/halter-nicht-fahrer/)
Ist die Sache eigentlich vom Tisch? Mich würde interessieren, wie das ausgegangen ist.
LG
Ist ja im prinzip das Eigentum des Vermeiters. Von daher müsste die Haftpflicht greifen
Wie kann das denn mit dem Hartz4 ab Juni so sicher sein? Bis dahin findet er doch sicher einen Job.
Ist hier eigentlich vom Fahrverbot oder vom Fahrerlaubnisentzug die Rede?
Soweit ich weiß kann man ein Fahrverbot durchaus umgehen. Und man benötigt nicht mal zwingend einen guten Grund. Nur ohne Anwalt geht es wirklich nicht. Es gibt da auch sowas wie Augenblicksversagen oder Mitzieheffekt, wo auch vom Fahrverbot abgesehen werden kann.
Der klassische Grund ist aber, dass es ein Härtefall ist, also die Existenz am Lappen hängt. Und das muss wohl auch schon ziemlich gravierend sein und nicht nur so "konstuiert". Ich muss jeden Tag auf Arbeit und der Bus fährt nicht regelmäßig, reicht da sicher nicht aus, den Richter umzustimmen.
Hier mal eine Sammlung von Gründen, um ein Fahrverbot zu umgehen:
- Der Betroffene ist aus beruflichen Gründen auf seinen Führerschein angewiesen
- Der dem Fahrverbot zugrunde liegende Bußgeldbescheid war fehlerhaft, beispielsweise aufgrund eines Messfehlers bei einer Geschwindigkeitskontrolle
- Der Verstoß gegen die StVO ist mit dem sogenannten „Augenblicksversagen“ zu erklären, auch dann kann unter bestimmten Voraussetzungen von einem Fahrverbot abgesehen werden. Dies kann der Fall sein bei einem Fahrverbot wegen des Passierens einer roten Ampel. (zitiert von http://bussgeld.org/fahrverbot/)
Da dies nicht deine eigene Arbeitsstelle ist, würde ich das verneinen. Aber warum machst du dir eigentlich diese Mühe? Dein Sohn könnte doch mit einem Roller oder Moped die Strecke gut hinter sich bringen.
Also bei diesen Summen brauchst du eigentlich noch kein Gewerbe anmelden. Sollte das aber Regelmäßig werden, dann empfiehlt sich die Anmeldung als Kleinunternehmer, dann kannst du ohne Umsatzsteuer Rechnung schreiben.
Die jetzigen Beträge musst du natürlich auch bei der Steuer anmelden, allerdings weiß ich nicht genau, wo das war. Ich glaube eine Gewinn- und Verlustrechnung sollte da reichen.
Du kannst das mit dem kredit natürlich versuchen. Wenn es nicht klappt bzw. die Konditionen dir nicht passen, denke doch mal über Leasing nach. Da hast du auch regelmäßige Kosten, aber bist nicht von vornherein tief verschuldet.
Die Banken geben die Kredite und Visa bzw. Mastercard stellen die Infrastruktur zur Abwicklung bereit.
Kannst nen Privatgang machen, aber dann musst du das nacharbeiten
du musst den Kredit erst ablösen
Sparkasse ist Sparkasse. Letztlich gibt das "Kreis" in Kreissparkasse nur die regionale Zugehörigkeit an bzw. Gebietskörperschaft. Früher hatte jede Stadt und jeder Kreis eine eigene Sparkasse, doch mittlerweile fusionieren die wild miteinander, weshalb es diese klare Organisation nicht mehr gibt.
Ja... zumindest dein Haftpflicht
Wie kann sowas Teil eines Ehevertrags sein? Was wenn sie unverschuldet arbeitslos wird? Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich bindend sein kann.
Eigentümer des Nießbrauch-Rechts haben dennoch kein Grundpfandrecht.