Ich würde auch mit einem Anwalt darüber sprechen.

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Befasse dich mal mit Dependenztheorie bzw. Entwicklungstheorie. Das sind zwei Theorien, die im Zusammenhang mit Entwicklungsländern von Bedeutung sind. 

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Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung Thema Wasser/Abwasser?

Hallo! Ich wohne im Außenbereich einer Gemeinde in einem Haus (Reihenhaus 4 Parteien) zur Miete. Wir erhielten am 23.12. unsere Betriebskostenabrechnung für 2015 von dem Vermieter.

Hierbei bin das erste Mal seit Jahren (aufgrund einer drastischen Erhöhung des Abwasserpreises durch die Gemeinde) über folgendes gestolpert:

Wir haben einen grundstückseigenen Brunnen aus dem unser Grundwasser/Trinkwasser gepumpt/bezogen wird. Eine große entsprechende Filtrationsanlage ist im Pumpenraum vorhanden. Des Weiteren befindet sich auf dem Grundstück eine Klärgrube, die 1-2 Mal im Jahr von einem Unternehmen geleert wird. Der Klärteich befindet sich auf einer Koppel hinter dem Haus.

Der Vermieter rechnet Abwasser ab und bezieht sich dabei auf die Gebührenordnung des zuständigen Amtes. Einen Bescheid über diese Kosten gibt es aber nicht, da wir nicht an die örtliche Kanalisation angeschlossen sind. In meinem Mietvertrag aus 2006 wurde jedoch handschriftlich vereinbart, dass der Vermieter laut Gebührenordnung der Gemeinde abrechnet (ich wusste auch nicht um die Klärgrube damals) Wir sind 2 Parteien die schon länger hier wohnen, beide haben die Klausel drin stehen mit der Abrechnung lt. GO. Die beiden neuen Parteien haben diesen Zusatz nicht. Dort wird aber auch nach GO abgerechnet. Diese beiden Parteien können ja schonmal der Abrechnung widersprechen....

Fragen:

  1. Müssten nicht eigentlich alle 4 Wohneinheiten gleich abgerechnet werden? Also Kosten für die Abfuhr des Klärschlammes aus der Grube sowie die 2mal jährlichen zu erfolgenden Kontrollen einer Institution abgerechnet werden? Oder könnte er 2 WE nach GO abrechnen und die anderen Beiden anders?

  2. Ist der Zusatz im Mietvertrag, dass nach GO abgerechnet wird rechtlich überhaupt i.O.? Es gab nie einen Gebührenbescheid, das Grundstück war nie an der Kanalisation angeschlossen.

  3. Wie verhält es sich mit dem Brunnenwasser? Welchen Preis pro Kubikmeter könnte man da festlegen? Wasseruhren je Einheit sind vorhanden.

  4. Die Abwasserkosten lt. Gebührenordnung sind 3-Fach erhöht worden, da das Wasserwerk ausgebaut werden muss, davon sind wir ja garnicht betroffen, inwieweit können diese stark erhöhten Kosten überhaupt auf mich umgelegt werden?

  5. Die tatsächlichen Kosten für die Entsorgung des Abwassers (Abpumpen durch Entsorgungungsunternehmen) sind wesentlich geringer als die vom Vermieter abgerechneten Kosten laut Gebührenordnung. Dem Vermieter entsteht dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil. Ist das so ok?

  6. Welche Kosten wären in meinem Fall (Wasser aus Brunnen mit Filteranlage und Abwasser in Klärgrube) noch umlagefähig?

Ich würde mich freuen von Euch zu lesen. Der Mieterschutzbund ist leider sehr schleppend in der Bearbeitung und der Sachbearbeiter klang schwer überfordert mit dem Fall. Beraten fühlte ich mich nicht und trotz Fallschilderung in einer E-Mail war er nicht vorbereitet- total ätzend.

Lg

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Also ich kenne mich da nicht so gut aus, aber ich meine gehört zu haben, dass selbst, wenn noch nicht die Häuser angeschlossen sind, so eine Art Freihaltegebühr für die Kläranlage gezahlt werden muss. Ich würde da die gemiendsatzung dazu nochmal überprüfen. Ansonstn hoilft auch immer ein offenes Gespräch mit dem vermieter

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Schon aus Steuergründen wäre ein Fahrtenbuch empfehlenswert. Grundsätzlich habt Ihr aber wirklich Glück gehabt, eigentlich sind da drei Punkte, Führerscheinentzug und ne Haftstrafe drin. 

In der jetzigen Situation ist es natürlich sinnvoll einfach das Bußgeld zu bezahlen, da sonst die Folgen etwas lästig sein könnten:

"Sie haben zwar das Recht, keine Angaben zur Tat und zum Fahrer zu machen, können Sie den Täter allerdings nicht nennen, droht eine Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches oder ggf. die Vorladung zur Anhörung bei der Polizei oder in der Bußgeldstelle." (Quelle. http://bussgeld.org/bussgeldbescheid/halter-nicht-fahrer/)

Ist die Sache eigentlich vom Tisch? Mich würde interessieren, wie das ausgegangen ist.

LG

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Haus zusammen mit Bruder geerbt, der Hartz IV bezieht. Wie sieht es mit Renovierungskosten aus, die ich aus eigenen Mitteln vorher ins Haus gesteckt habe?

Hallo! Wir haben folgenden Sachverhalt: Mein Bruder und ich werden irgendwann das Haus meiner Mutter zu gleichen Teilen erben. Mein Bruder möchte aber auf seinen Anteil verzichten, da er kein Interesse hat. Das Problem ist, dass der ab Juni Hartz IV beziehen wird und somit sein Erbverzicht nicht anerkannt werden wird. Nun ist es so, dass unsere Mutter im Pflegeheim ist und ich das Haus aus meinen eigenen Mitteln renoviere, um es vermieten zu können. Aus den Mieteinnahmen soll das Pflegeheim mitfinanziert werden. Wie wird es im Erbfall aussehen? Ist die Hälfte meiner Investition dann futsch? Oder kann ich die Investitionssumme vom Wert der Immobilie abziehen? Ansonsten hätte ich ja durch meine Investition und die dadurch erlangte Wersteigerung indirekt an Vater Staat gezahlt bzw. den Unterhalt meines Bruders übernommen. Da meine Mutter noch lebt (und hoffentlich noch lange leben wird) stellt sich mir die Frage, ob es jetzt vielleicht noch eine Möglichkeit gibt, einen solchen Fall zu umgehen. Noch zur Info: meine Mutter leidet unter Demenz und wird aus eigenen Stücken auch kein entsprechendes Testament mehr verfassen können. Dann würde mich noch interssieren, ob es Vorschriften zu einem Wertgutachten des Hauses gibt. Ich denke mal, dass ein von mir bestellter Gutachter einen anderen (für unsere Situation günstigeren) Preis ermittelt, als ein Gutachter, der vom Amt bestellt wird. Vielen Dank!

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Wie kann das denn mit dem Hartz4 ab Juni so sicher sein? Bis dahin findet er doch sicher einen Job.

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Ist hier eigentlich vom Fahrverbot oder vom Fahrerlaubnisentzug die Rede?

Soweit ich weiß kann man ein Fahrverbot durchaus umgehen. Und man benötigt nicht mal zwingend einen guten Grund. Nur ohne Anwalt geht es wirklich nicht. Es gibt da auch sowas wie Augenblicksversagen oder Mitzieheffekt, wo auch vom Fahrverbot abgesehen werden kann.

Der klassische Grund ist aber, dass es ein Härtefall ist, also die Existenz am Lappen hängt. Und das muss wohl auch schon ziemlich gravierend sein und nicht nur so "konstuiert". Ich muss jeden Tag auf Arbeit und der Bus fährt nicht regelmäßig, reicht da sicher nicht aus, den Richter umzustimmen.

Hier mal eine Sammlung von Gründen, um ein Fahrverbot zu umgehen:

  • Der Betroffene ist aus beruflichen Gründen auf seinen Führerschein angewiesen
  • Der dem Fahrverbot zugrunde liegende Bußgeldbescheid war fehlerhaft, beispielsweise aufgrund eines Messfehlers bei einer Geschwindigkeitskontrolle
  • Der Verstoß gegen die StVO ist mit dem sogenannten „Augenblicksversagen“ zu erklären, auch dann kann unter bestimmten Voraussetzungen von einem Fahrverbot abgesehen werden. Dies kann der Fall sein bei einem Fahrverbot wegen des Passierens einer roten Ampel. (zitiert von http://bussgeld.org/fahrverbot/)
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Also bei diesen Summen brauchst du eigentlich noch kein Gewerbe anmelden. Sollte das aber Regelmäßig werden, dann empfiehlt sich die Anmeldung als Kleinunternehmer, dann kannst du ohne Umsatzsteuer Rechnung schreiben.

Die jetzigen Beträge musst du natürlich auch bei der Steuer anmelden, allerdings weiß ich nicht genau, wo das war. Ich glaube eine Gewinn- und Verlustrechnung sollte da reichen.

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Du kannst das mit dem kredit natürlich versuchen. Wenn es nicht klappt bzw. die Konditionen dir nicht passen, denke doch mal über Leasing nach. Da hast du auch regelmäßige Kosten, aber bist nicht von vornherein tief verschuldet.

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Die Banken geben die Kredite und Visa bzw. Mastercard stellen die Infrastruktur zur Abwicklung bereit.

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du musst den Kredit erst ablösen

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Sparkasse ist Sparkasse. Letztlich gibt das "Kreis" in Kreissparkasse nur die regionale Zugehörigkeit an bzw. Gebietskörperschaft. Früher hatte jede Stadt und jeder Kreis eine eigene Sparkasse, doch mittlerweile fusionieren die wild miteinander, weshalb es diese klare Organisation nicht mehr gibt. 

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Ja... zumindest dein Haftpflicht

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Wie kann sowas Teil eines Ehevertrags sein? Was wenn sie unverschuldet arbeitslos wird? Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich bindend sein kann.

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