Hätte ich die Qual der Wahl würde ich mich für private Vorsorge entscheiden-erscheint mir sicherer als die gesetzliche Rente. Da zahlst Du nur für Dich ein und kriegst auch nur für Dich raus-eigentlich klare Sache. Vorteile, lieber in die GRV einzuzahlen seh ich keine-leider!

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Wer eine 2. Wohnung am Arbeitsplatz hat, der kann ene Heimfahrt pro Woche, die Miete und die ersten 3 Monate die Verpflegung ansetzen. Alle Heimfahrten sind zu berücksichtigen, wenn man neben Miete unnd Verpflegung nur befristet auswärts zu arbeiten hat. Ein eigenes Auto ist nicht nachzuweisen. Kommst Du durch die Entfernungspauschel für Heimfahrten auf sehr hohe Werbungskosten, bekommst Du auch Steuern zurück-sogesehen ist bei 4500 Euro nicht Schluß.

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Antwort findest Du hier http://www.schichtplanfibel.de/minus1.htm

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dem ist tatsächlich so, hab das auch so gelesen im Netz, schau hierzu: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitslosenzahl-steigt-im-august-wegen-sommerflaute-leicht-an-a-919207.html

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das kenn ich so auch, am Land ist das so üblich, es wird ein Buch überreicht über die Region z.B. oder über Kunst, ein bißchen geplaudert, der Bankberater freut sich über Kaffee u. Kuchen und Du sprichst danach hoffentlich im Freundes/Bekanntenkreis davon u. machst somit positive Werbung. Das ist der Grund des Besuchs. Verkaufsveranstaltung wird es wohl keine, es sei denn,es ergibt sich im Gespräch zufällig ein Bedarf....

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das ist tatsächlich so ab 1000 Euro und nicht neu-gilt schon seit 2012: http://www.focus.de/reisen/service/italienisches-gesetz-betrifft-auch-touristen-barzahlungsverbot-ueber-1000-euro_aid_774749.html

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es gibt sicher noch Unterschiede, drum wird doch gerade über die Bürgerversicherung diskutiert. Das viele wieder in die GKV wollen liegt sicher am monatlichen Beitrag...

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Entfernungspauschale und Ausbildungskosten mit Bahncard 100

Liebes Forum!

Für das Pendeln zu meinem Arbeitsplatz (seit Oktober 2012) habe ich mir eine Bahncard 100 zugelegt, gleichzeitig habe ich auch mit einem Fernstudium in Berlin (Hin- Rückfahrt jeweils ca. 1400 Kilometer, 10x im Jahr) begonnen

Ich würde daher die Bahncard 100 über die Ausbildungskosten absetzen (1400x0,3x10=4200 Euro), da bei den Ausbildungsreisekosten ja nur die tatsächlich getragenen Kosten berücksichtigt werden (laut Urteil VI R 42/11 und VI R 44/10).

und mein Pendeln würde ich dann über die Entfernungspauschale ansetzen, bei welcher es ja scheinbar nicht darauf ankommt, ob die Kosten tatsächlich entstanden sind.

Für die Entfernungspauschale würde ich für die 3 Monate 2012 ca. 2500 Euro ansetzen (0,3xeinfache StreckexArbeitstage) und für die 9 Monate 2013 den Deckelungsbetrag von 4500 Euro (also insgesamt 7000 Euro)

Ist diese Überlegung möglich oder gibt es hier einen Paragraphen, der dem entgegenspricht oder werde ich mir schwer tun diese Aufteilung zu argumentieren.

  • gibt es einen Zusammenhang zwischen den Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte und der Entfernungspauschale (Arbeit) weshalb diese Ansetzung (Bahncard zu den Ausbildungskosten, das Pendeln zur Arbeit über die Entfernungspauschale) nicht möglich ist
  • kann ich die Entfernungspauschale mit insgesamt ca. 7000 Euro ansetzen, da es ja jahresübergreifend ist, obwohl die Bahncard 100 nur ca. 4000 gekostet hat

Vielen Dank für eine Antwort.

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oh, sehr spezifisch diese Frage- vielleicht weiß "EnnoBecker" Rat-unser Steuerfuchs? Oder beim FA anrufen-wäre wirklich interessant die Antwort. Halt uns laufend :-)

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Sonderanfertigung pc im Fachhandel

Hallo zusammen. Ich habe mir in einem Fachhandel einen pc zusammen stellen lassen. Ich habe den pc in betrieb genommen ohne Betriebssystem. Alles schön und gut ich habe mein Betriebssystem selber drauf gemacht. Nun meldet der pc Fehler von wegen die Festplatte nicht akzeptiert. Und wenn ich Dateien von ortner auf den Desktop ziehen möchte tut er das nicht Versuch ich das selbe nochmal sagt der pc die Datei wäre schon vorhanden dann Drücke ich f5 und die Dateien sind da aber ich sehe nicht ein das ich bei jeder Datei f5 Drücke. Oder wenn ich einen Ordner löschen möchte sagt er der Ordner ist nicht vorhanden und kann somit nichts löschen. Ich war beim Händler der möchte mir ein Betriebssystem andrehen für 99€ obwohl das selbe auf dem Rechner ist. Nun habe ich mir das überlegt und zum Schluss gekomme das ich den pc zurück gebe doch der Verkäufer spielt es nicht mit und meint. Da er die original kartong von den Bauteilen nicht mehr besitzt nimt er den pc nicht zurück. Er hat mir angeboten den pc in den Verkauf zu setzen und der Erlös dann an mich abgeführt wird doch dies kann einige zeit dauern. Damit bin ich nicht einverstanden. Ps; der Computer kam mit einer Fehlermeldung beim Booten
Drücken sie ctrl+ alt+entf und die Festplatte neu zu starten der Verkäufer glaubt mir dies aber nicht da das Gerät erst 4 Tage alt wäre und dieser Fehler nicht bekannt wäre.
Was kann ich Tuhen das ich vom Kaufvertrag zurück treten kann Danke für eure Hilfe

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viell. kann Dir jemand bei computerfrage.net technisch helfen-wie es rechtlich ist, weiß ich leider nicht. Ich kenn die Verkaufsbedingungen des Verkäufers ja nicht.

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Was stand im Vertrag-und wußte Deine Freundin nicht, daß sie auf jeden Fall zahlen muß, das sie die Rechnung nun letztlich überrascht, überrascht mich! Sie müsste den Preis für den Vertrag doch bei Vertragsabschluß bekommen haben und diesen hätte sie zurücklegen sollen o. mal nachfragen, warum sie keine Rechnung kriegt. Wie es rechtlich aussieht: ich denke, sie muß zahlen- so wie es im Vertrag steht, steht da nachträglich in Raten, dann so, aber ich geh nicht davon aus...

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diese Antworten dürften weiterhelfen http://www.finanzfrage.net/frage/wie-berechnet-sich-das-elterngeld-beim-zweiten-kind

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Hm, also für 2 Personen erscheint mir das Objekt schon groß. Soweit ich mich im Netz einlesen konnte, sind Tilgungen schwierig bzw. gar nicht durchzusetzen, lies hierzu:

http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/eigenheim-mit-hartz-iv-1.2331657

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Wenn unrechtes über Dich registriert wurde, ja. Sonst wohl nicht- soweit ich weiß, bleiben die Daten 4 Jahre dort gespeichert, wenn man öfters auffällt 10 Jahre. Also lebenslange Probleme sind nicht zu erwarten.

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hierzu finde ich diesen Artikel gut http://www.bundeswertpapiere.de/fileadmin/Material_Deutsche_Finanzagentur/PDF/Institutionelle_Investoren/Informationen_fuer_Privatanleger.pdf

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hier ist ein Finanzforum, frag mal lieber bei http://www.computerfrage.net/

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Wenn Du zur Abgabe verpflichtet bist, dann geh ich davon aus, daß die paar Tage (Du meinst vermutlich Frist 31.5.) nicht schlimm sind. Aber melden mußt Du Dich gleich morgen beim Finanzamt. Und zügig nachreichen. Wenn Du Dich nicht meldest u. zu spät abgibst, könnte es schon Probleme geben-lass es nicht drauf ankommen

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hatten wir doch erst eine ähnl. Frage, lies hierzu auch: http://www.finanzfrage.net/frage/starbucks-franchise-deutschland---wie-komm-ich-rein-wie-kann-ich-mir-den-traum-vom-cafe-erfuellen

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http://www.steuerzahler.de/wcsite.php/_c-43/_lkm-24/i.html

vielleicht hilft Dir das weiter?

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