natürlich mußt Du Bafög beanspruchen, wenn es Dir zustehen würde- von den Eltern einfach mehr verlangen wäre nett, aber so nicht umsetzbar.

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das muß mit der Versicherung geklärt werden, insbesondere wenn auch noch die Freundin damit fahren soll. Gut finde ich auch diesen Artikel: http://www.versicherungen-blog.net/2008/01/31/wenn-kinder-mit-dem-auto-ihrer-eltern/

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Vermutlich hats mit dem Steuervorteil zu tun-max. 8004 Euro p.a. sind als außergew. Belastungen bei Zahlen von Unterhalt an Angehörige absetzbar. Wenn dann noch die Beiträge zur Basisversorgung der KV bezahtl werden, zählen diese zusätzlich.Der Fiskus wiederrum darf die Summe dann um die Einkünfte der Unterstützten Person kürzen, die mehr als 624 Euro p.a. betragen.

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die Sparkasse ist hier Vorreiter http://girogo.sparkasse.de/haendler/zeitplan/sparkassen-banken-mit-girogo-angebot.html

auf der Seite im Link siehst Du auch Händler, die das anbieten, zB Douglas, Thalia, Christ usw.-ich selber nutze es nicht und kann Dir deshalb keine eigens gemachten Erfahrungen dazu mitteilen.

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Du bekommst den Nießbrauch unter der Bedingung, daß die Mutter verstirbt-erst ab dem Tod ist das sogesehen eine steuerpflichtige Zuwendung. Es wird der Kapitalwert bewertet- es fließt der Jahreswert vom Nießbrauch und die Lebenserwartung in die Berechnung mit ein. Aber Du hast ja auch einen Freibetrag von 400 000 Euro als Tochter der berücksichtigt werden muß.

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laut aktueller Meldung (Focus online Zitat): Sicher sei, dass der Täter keinen Zugang zu Kreditkarten-Daten, Passwörtern, PIN-Nummern, Mobiltelefonnummern oder Verbindungsdaten habe, betonte das Unternehmen.

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wende Dich ans FA-die können grundsätzlich mal wählen, von wem sie die Schulden haben will. Bei gemeinsamer Veranlagung haften natürlich von der Sache her beide. Bei drohender Vollstreckung kann man verlangen, daß genau berechnet wird, welcher Anteil der Schulden einen selber betrifft-das muß dann aber schriftlich beantragt werden.

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gratis muß der Service nicht sein aber im Rahmen. Lies hierzu auch http://www.rechtstipps.de/alltag/internet-computer-telefon/rufnummernmitnahme-im-festnetz-abrechnung-pro-nummer-unzulaessig

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je nach dem wann Stichtag ist, daß sollte im Kartenantrag aufgeführt sein, hast Du eine Kopie davon, lies auch zum Thema: http://www.finanzfrage.net/frage/kreditrahmen-zu-meiner-kreditkarte-wann-ist-stichtag-und-der-rahmen-wieder-ganz-verfuegbar

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Du musst nur vor Ort sein und den Ausweis mitnehmen, dann kannst Du problemlos ein Konto eröffnen. Ob es online geht wage ich zu bezweifeln. Aber der Wohnsitz im Ausland ist grundsätzlich kein Hindernis, Du mußt halt nur ausreichend Geld einzahlen, damit die Bank nicht befürchtet, Du kommst den Kontoführungsgebührenzahlungen nicht nach-oder Du nimmst idealerweise ein gebührenfreies Konto, dies ist aber auch häufig von regelm. Geldeingängen abhängig.

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diese Frage wurde vor einigen Monaten gestellt und könnt Dir noch weiterhelfen http://www.finanzfrage.net/frage/welcher-onlinebroker-ist-derzeit-der-guenstigste

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Der der zahlt, darf auch absetzen. Entscheidend dürfte noch sein wer das Kindergeld erhält.

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