Warum hörst Du nicht auf den Rat den man Dir gegeben hat? Da Kontrollen des Arbeitszimmers eher selten sind, sollte es funktionieren. Aber Du machst Dir Gedanken wegen des Zuschnitts der Wohnung. Vergiß den Zuschnitt der Wohnung und höre auf den Rat, den man Dir gegeben hat.

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Werbung für die Postbank, so würde ich das bezeichnen. Verschwinde aus diesem Forum, wenn Du schon nichts glaubst.

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Du wirst wohl einen Lehrer fragen müssen, unter Angabe des Bundeslandes in dem Du zur Schule gehst, ansonsten erhälst Du nur unvernünftige Antworten. Aber eines kann ich Dir schon sagen, wenn Du weiterhin glaubst, daß der Notendurchschnitt wichtig ist, dann liegst Du falsch. Auch mit schlechten Noten kann man etwas erreichen. Aber wenn Du glaubst, Faulheit ist das Maß aller Dinge, dann kann ich Dir sagen, daß Du falsch liegst. Das nennt man "Schule schwänzen".

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Es ist ausreichend, wenn Deine Eltern oder zumindest ein Teil davon zur Gewerbeanmeldung mitgeht. Das Jugendamt mußt Du erst einschalten, wenn es Probleme mit dem Sorgerecht gibt und Deine Eltern nicht über das Sorgerecht verfügen.

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Eine Ausbildung bricht man nicht ab, sondern man kündigt die Ausbildung. Soviel dazu! Natürlich kannst Du Dich bei einer externen Prüfung anmelden, aber die Ausbildungszeit verlängert sich durch Deinen Abbruch.

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Diese Anwort kannst Du Dir denken, zur Kellerrenovierung hat er sich nicht sehr schlau verhalten, daher muß er diese zahlen, denn er hätte deswegen mindestens 1x reklamieren müssen. Zur Wonungsrenovierung kann man nur sagen, er kann diese verweigern, wenn der Zeitraum entweder schon länger zurückliegt oder seit der Renovierung mindestens 5 Jahre vergangen sind. Dann kannst Du eine Renovierung verlangen oder der Mieter hat sie in einer Farbe gestrichen die Du ablehnst. Dann muß er auf jeden Fall auch die Renovierung bezahlen. Also alles in allem hast Du gute Karten, daß Du die Kaution dafür hernehmen kannst.

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Da Du inzwischen bezahlt hast, ist dies eine rein hypothetische Frage. Und darauf gibt es keine standartisierten Antworten. Du mußt Deine Frage schon etwas präzisieren. Herr Binder hat Dir teilweise schon eine Antwort gegeben.

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Entweder Du hälst es mit der Antwort von "Alarm67" für möglich oder Du richtest das Konto vorher ein. So habe ich es gemacht, während ich mein Welteinkommen in Deutschland versteuern musste, Damals war ein Japanaufenthalt für mich angesagt.

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Das Hausverbot wird nach 1 Jahr gelöscht aber der Eintrag in Dein Führungszeugis bleibt Dir mindestens 3 Jahre erhalten. Bis dieser Eintrag verjährt.

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Du hast keine Möglichkeit dagegen vorzugehen, denn auch bei einer gewerblichen Nutzung bist Du in der Pflicht, dies nachzuweisen. Dies ist jedoch anders, wenn dies in der Nachtruhe geschieht, aber auch das wird schwierig, denn Du mußt nachweisen, daß Dein Kontrahent nur nachts waschen kann.

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Zum einen ist der Wert zu hoch und dann kann "Ausland" vieles bedeuten, Z. B. sind innerhalb der EU der Versand vom Äquivalent von 200 Zigaretten nur erlaubt und ausserhalb der EU nur Ware die in einem Duty Free Shop erworben wurde. Da Du die Ware vermutlich im Onlinehandel erworben hast und eine Rückgabe vermutlich ausgeschlossen wurde, mußt Du die gesamte Steuer bezahlen! Deine investierten 370 € sind in jedem Fall weg! Auch kannst Du niemanden anklagen, denn Du hast die Zollvorschriften nicht beachtet! Vergiß den Händler zu verklagen, denn da erhöht Deine Strafe nur empfindlich.

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Frei Aktionen sind, wie der Name schon sagt, ein Geschenk von EBAY, das jederzeit zurückgezogen werden kann. Egal ob Du viel oder wenig Arbeit hineingesteckt hast. Das ist nun mit Geschenken so.

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Sobald Dir Tringeld gegeben wird, mu0t Du ein Gewerbe anmelden, denn Du erziehlst daraus ja Einnahmen, die Du auch versteuern mußt. Sind dies Deine einzigen Einnahmen, so wirst Du am Jahresende alles zurückbekommen, denn Du wirst die Freibeträge nicht übersteigen. Du kannst auch mit dem Hinweis, daß dem so ist, von einer Gewerbenameldung absehen.

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Ich würde kündigen, denn bei allen anderen Lösungen ist das Risiko zu groß. Dann stehst Du zwar ohne Geld da, aber das wäre mir das Risiko wert.

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Jetzt hat ein Verwaltungsgericht in München entschieden, daß man auch den Einbau in ein Jugendstilhaus dulden müsse. Dieses Urteil ist richtungsweisend, da es das Mehrheitsprinzip ausser Kraft setzt. Je nachdem ob dieses Urteil Rechtskraft erlangt, wird man weitersehen.

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Tilli hat Euch schon eine Antwort gegeben, dem ist nichts hinzuzufügen. Sein Vorschlag - eine Kreditkarte zu nehmen - halte ich für praktikabel. Alles andere wird nicht funktionieren.

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Eine Kündigung muß immer schriftlich erfolgen, selbst wenn es sich um einen Minijob handelt. Da Du eh kein Geld erhalten wirst, erschließt sich mir die Logik Deiner Frage nicht.

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Du mußt vom ersten Tag an die Nebenkosten bezahlen, egal ob Du die Wohnung nutzt oder leer stehen läßt. Natürlich kommt es auf den Verteilschlüssel an, aber Du hast gewußt, daß Du nicht einziehen wirst, sondern erst im März 2024. Alles andere ist an den Haaren nerbeigezogen.

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