Hallo. Nein das ist ohne Testament nicht möglich, weil es sich ja nur um die Mutter der Patentante gehandelt hat und nicht um einen Verwandten. Um von dieser Dame zu erben, müsste diese schon ein Testament zu Gunsten Ihres Sohnes gemacht haben. Ansonsten werden nach gesetzlichen Erben dieser Dame gesucht und - falls tatsächlich keine vorhanden sind - geht das Geld halt an den Staat. Von einem Verstorbenen kann man nichts erben, es kann lediglich der Erbteil, der einer Mutter oder einem Vater zugestanden hätte, falls diese vorverstorben sind, von Oma oder Opa auf den Enkel vererbt werden. Sonst geht das nicht.

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Hallo. Ja das Geld muss angelegt und somit verzinst werden. Vieviel Prozent hängt natürlich davon ab, wo man das Geld anlegt. Die Zinsen gehören selbstverständlich dem Einzahler, also dem Mieter und werden bei Beendigung des Mietverhältnisses samt Zinsen an den Mieter und somit Einzahler ausgezahlt. Es ist schließlich nur zur Sicherheit hinterlegt und nicht dafür, dass der Vermieter sich in irgendeiner Form (auch nicht über die Zinsen) bereichert. MfG

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Hallo. Hoffe ich habe es richtig verstanden, dass Du in einem Haushalt lebst, wo NIEMAND Leistungen der ARGE erhält. Warum schreibst Du aber, Du lebst in einer BG? Bist Du oder ein anderes Mitglied dort gemeldet wenn z. B. auch nur, um krankenversichert zu sein? Wenn einer aus der BG dort aus welchen Gründen auch immer gemeldet ist, musst Du das natürlich angeben. Ansonsten verstehe ich die Frage nicht. Wer mit der ARGE NICHTS zu tun hat, also keinerlei Leistungen (auch keine Krankenversicherung) von dort bezieht, muss natürlich dort auch nichts angeben. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. MfG

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Also bei meiner Freundin ist das so, dass sie eine Umschulung von der Arge finanziert bekommt. Die Kinderbetreuungskosten werden dem Jugendamt angezeigt und man muss dem Jugendamt nur nachweisen, dass man nicht genügend Einkommen hat und dann bezahlt das Jugendamt das (ein minimaler selbst zu zahlender Betrag kann anfallen, im Fall meiner Freundin 8,00 Euro im Monat).

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Zwangsversteigerung werden oft auch in der örtlichen Tageszeitung bekannt gegeben, also z. B. bei uns in den Lübecker Nachrichten. Das sicherste ist jedoch beim Amtsgericht nachzufragen.

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Hallo. Also ich weiß nicht, ob das überall gleich gehandhabt wird, aber ich habe auch einmal so eine Schulung gemacht und dann gleich morgens den Kursleiter darauf angesprochen. Der hat das dann geregelt und ich habe die Monatskarte bekommen. Also am besten sofort informieren...

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Können ja auch die Mauer wieder errichten - alle Hartz 4 Empfänger reinstecken..mit einem Hinweisschild - öffnen nach bedarf - pro Person 1Euro!! Dann hast Du dein Dorf!!Es ist immer wieder erstaunlich, wie ein Grossteil über Alg2-Bezieher denkt!!- sich gar anmaßt, über Bedürftige zu urteilen!! Wir sollen Schnee schieben und Gehwege streuen?Gerne doch - mit einem festen Arbeitsvertrag, wie es auch die Angestellten im öffentlichen Dienst haben..älteren Menschen helfen - gerne doch - mit festen Arbeitsverträgen, wie es auch Krankenschwestern und Altenpfleger haben..soll ich weiter aufzählen?Sind wir Menschen zweiter Klasse? Glaubt Ihr wir haben keine Ziele..keine Lust auf ein geregeltes Einkommen, einen Urlaub, eigenes Auto? Ihr könntet Euch ja gerne aufregen, wenn es für jeden der 3,5 Millonen Arbeitslosen auch offene Stellen geben würde und es dann noch Hartz IV Bezieher geben sollte!!Müsst mal ein bischen NACHDENKEN!

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Hallo,wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe,verwechseln Sie da was.Mann kann ein Vermittlungsgutschein für ein privaten Arbeitsvermittler beantragen.Der gute Mann bekommt für seine `bemühungen´ 1000 Euro und wenn Sie in der Firma ein halbes Jahr durcharbeiten - bekommt er weitere 1000 Euro.(in was diese Arbeitsvermittler einem - zumeist Alg2 Empfänger - für Jobs reinstecken zu versuchen, um an die 2000 Euro ranzukommen kann man sich denken....).Desweiteren können Sie beantragen,zumindest als Langzeitarbeitloser, das der neue Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit unter bestimmten Vorraussetzungen (ARGE nachfragen) für den Arbeitnehmer 40% der Lohnkosten erstattet bekommt.Das gilt auch für Zeitarbeitsfirmen(man staune!!)

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Ja, das musst Du. Darum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Entweder Du zahlst das an den oder Dir wird das Auto gepfändet. Es steht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ja auch drin, wohin Du zahlen musst. Das ist ein Beschluss, der bei Gericht erwirkt wurde, extra zu diesem Zweck. Deswegen bist Du der sogenannte "Drittschuldner". Meine Freundin arbeitet in einer Anwaltskanzlei.

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Kindergeld gibt es eigentlich nur bis man eine Schul- und eine Ausbildung abgeschlossen hat. Bei 400-Euro-Job musst Du zusätzlich ALG II beantragen, weil 400-Euro nicht versicherungs-pflichtig ist, d.h. Du bist dann auch nicht krankenversichert. Besser ist ca. 600-800 Euro und dann Wohngeld beantragen. Das Kindergeld würde Dir also sowieso nichts nützen. Wohnst Du noch bei Deinen Eltern? Dann über die bei der Krankenkasse auf alle Fälle familienver-sichern lassen.

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Es wäre mir neu, dass ein Richter Fristen einhalten muss, bis wann er ein Urteil fällt. Meine Freundin arbeitet beim RA, aber dass hat sie noch nie gehört. Der Richter kann sich also Zeit lassen. Man hätte höchstens während der ganzen Zeit mal Beschwerde über die lange Dauer der Bearbeitungszeit einlegen können, an dem Urteil ändert das aber rein gar nichts.

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Möchte Obelix zustimmen. Kommt auf die Firma und die betrieblichen Regelungen schon sehr an. Pauschal kann man das kaum beantworten. Sollte es zur Kündigung kommen, könnte man von einem RA prüfen lassen, ob das sinnvoll ist auf Wiedereinstellung zu klagen und dann ggf. loslegen. Dann kommen die Regelung beim Richter genau auf den Tisch und es wird festgestellt, ob Du rechtens gekündigt wurdest oder vor Dir vielleicht jüngere, nicht unterhaltspflichtige Mitarbeiter hätten gekündigt werden können/müssen usw.

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Du bezahlst Unterhalt, kein Kindergeld. Kindergeld steht jedem Kind zu unabhängig von anderen Leistungen und wird von der zuständigen Kindergeldkasse gezahlt. Die Euro 100,00 werden automatisch mit dem Kindergeld an die Kindesmutter mit ausgezahlt. Mag sein, dass Dir die Hälfte zusteht, aber warum willst Du Deinen Kindern das Geld wegnehmen? Es ist doch - ausschließlich - für sie...

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Genauso ist es. Meine Freundin ist Notariatsleiterin und hat ebenfalls tagtäglich damit zu tun. Immer sofort die bestehenden Versicherungen informieren und dann übernehmen oder innerhalb eines Monats ab Kauf sich woanders versichern.

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Ja das ist gesetzlich genau so....Ich habe auch von meinem Opa zusammen mit meinem Bruder und meinem Onkel geerbt, weil mein Papa beim Tode meines Opas schon vorverstorben war. Das ist aber die gesetzliche Regelung ohne Testament. Bei einem Testament kann immer etwas anderes geregelt sein. Das kommt halt dann darauf an.

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Also es muss irgendwo ja der Grund dafür im Bescheid angegeben sein. Vielleicht ist die Wohnung ja zu groß oder die Mieter übersteigt den allgemein gültigen Hartz IV Satz...

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Hallo. Also bei uns im Notariat schicke ich den Antrag sofort nach Beurkundung ab. Unser Finanzamt hier in Lübeck braucht immer so einen Monat um an den Käufer die Rechnung für die Steuer zu versenden. Sobald diese dann bezahlt ist, bekommen wir die UB.

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