Für einen Festbetrag von 80 Euro liegt das Arbeitslosengeld zwischen 600 Euro bis 1400 Euro. Abhängig ist die Höhe von der Qualifikation. Mehr gibt es bei einem Hochschulabschluss, einem Ehepartner und einem Kind. Entsprechend weniger bei Ledigen, die keine Kinder oder Qualifikationen haben.

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Ich würde von dieser Option eher abraten, weil die Rente bei Berufsunfähigkeit mit einer solchen Kompipolice nicht all zu hoch ist. Auch die Stiftung Warentest rät dazu, dass beide Versicherungen getrennt voneinander abgeschlossen werden.

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Das bieten fast alle Versicherer an. Ich bin überrascht, dass die Hannoversche da nicht zugehört. Vielleciht einfach mal in der Suchmaschine eingeben und schauen, was an Ergebnissen herauskommt.

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Die wichtigsten Gebiete sind Mietrechtsschutz und Privatrechtsschutz. Zumindest aus meiner eigenen Erfahrung.

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Das kann nicht sein. Das sollte gemeldet werden. Ich schluieße mich hier Fragfreund an.

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Ja, sicherlich ist das eine Alternative, wenn man auf den Verkauf nicht angewiesen ist. Eine Lebensversicherung zu beleihen ist aber auch nur zur kurzfristigen Überbrückung eine sinnvolle Option. Vorsicht ist allerdings bei Zweitanbietern (http://www.lebensversicherungtest.com/) geboten. Die bieten selbstverständlich immer verlockende Angebote, am Ende kann aber auch der Verlust des gesamten gebildeten Kapitals drohen. Daher sollten in diesem Fall eher bekanntere Versicherer gewählt werden, um zumindest sicherer sein zu können.

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Das ändert sich nur bei einer Eheschließung, das Zusammenziehen spielt keine Rolle

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Das gibt es bei der Riester Rente alles nicht. Die Gebühren liegen immer zwischen 4,5 bis 20 Prozent und werden verrecchnet.

Einfach ist das Zulagensystem auch nicht wirklich. Denn es gilt vier Prozent des Vorjahreseinkommens in brutto zu zahlen, um die gesamte Förderung zu erhalten. Riestern lohnt auch nur für Familien und Besserverdiener.

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5 Jahre hat man in einem solchen Fall Zeit. Wenn man dann keinen neuen geförderten Vertrag abschließt, dann sind die Zulagen weg. Ausnahme ist nur eine Weitervermietung aufgrund beruflicher Gründe. Aber auch hier muss man bis spätestens zum 67. Lebensjahr wieder in das Eigenheim zurück.

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Das "WANN" kann wohl niemand bestimmen. Sicherlich dauert das noch ein wenig, weil immer jemand bereits ist den geforderten Preis zu zahlen. Ich bin aber auch gespannt. Bei meiner Wohnung ist das besonders drastische gewesen. Kostete der qm in 2007 noch 700 Euro, so sind es jetzt schon 2.100 Euro.

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Sollte man noch mehr als sechs stunden täglich arbeiten können, gibt es keine Rente. Die halbe Rente gibt es bei eine Leistungsfähigkeit zwischen 3 bis 6 Stunden. Es wird in diesem Fall ein Gutachten gestellt und geprüft, was noch möglich ist. Es hängt also immer von der Schwere ab. Eigentlich sollte der behandelnde Arzt die genauen Wege auch kennen und das erklären.

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Das hängt von der Kasse selbst ab. Grundsätzlich handelt es sich hierbei jedoch um eine reine Privatleistung, die nur von einigen privaten Versicherern übernommen wird, nicht aber von der gesetzlichen Krankenversicherung

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Wenn es eine Online-Bestellung gewesen ist, dann gibt es ja Produktangaben. Vielleicht über diesen Weg probieren. Ansonsten dürfte es recht schwierig werden das auch tatsächlich zu beweisen

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ICh würde von einer Eigenbeteilgung eigentlich immer abraten, weil ein üblicher Schadensfall eigentlich immer bei etwa dieser Höhe liegt. Ein so klare Ersparnis sehe ich nicht.

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Vor allem bei der Haftpflichtversicherung gibt es schon ein zum Teil sehr hohes Preisgefälle. Etliche Anbieter nehmen sich sogar eigenmächtig vor, dass sogenannte gefährliche Hunde nicht versichert werden. Und das, obwohl es in einigen Bundesländern wie Berlin, Thüringen oder auch Hamburg eine Pflicht dazu gibt. Versicherungen, die Kampfhunde dennoch aufnehmen, verlangen einen erheblichen Risikozuschlag für die Vierbeiner. Aber auch die einzelnen Leistungen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Einige Anbieter haften zum Beispiel nicht bei Mietsachschäden oder fordern gar einen Leinenzwang. Stiftung Warentest hat zudem bekannt gegeben, dass die gesetzlich vorgeschirebene Versicherungssumme von einer Million Euro pro Schadensfall nicht ausreichend ist. Daher sollte bei der Hundehaftpflicht immer eine Deckungssumme für Personen- und Sachgegenstände gefunden werden, die mindestens bei drei Millionen Euro liegen. Allerdings ist auch hier mehr besser. (Quelle: http://www.haftpflichtversicherungtest.org/hundehaftpflicht-test-und-testsieger/)

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