Die Einkünft vor Zuzug müssen im Mantelbogen der Steuererklärung angegeben werden, da sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen, d.h. den Steuersatz erhöhen.

Wichtigt ist zu prüfen, ab wann die unbeschränkte Steuerpflicht begann (Begründung Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt; hat nichts mit dem Datum der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt zu tun). Dann wäre ggf. noch ein Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen. Zu beachten ist, dass die "ausländischen" Einkünfte nach deutschem Recht zu ermitteln sind; das kann manchmal etwas schwieriger sein.

Auch kann es sein, dass die getrennte Veranlagung (wg. Progressionsvorbehalt) günstiger ist. Für das Zuzugjahr ist daher die Hinzuziehung eines Steuerberaters ratsam.

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Es handelt sich wohl um eine nachträgliche Vorauszahlung für 2012 oder eine Vorauszahlung für 2013. Das kann dann erst mit den Steuererklärungen 2012 bzw. 2013 angerechnet werden.

Tipp fürs nächste Mal: Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einlegen und am Besten noch Aussetzung der Vollziehung beantragen (vorläufiger Rechtsschutz), dann musst du nicht zahlen, oder wenn du zahlst, kannst du die Rückzahlung beantragen. So ist jetzt in deinem Fall wohl nichts anderes als warten auf die noch folgenden Steuererkärungen angesagt.

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