staatsbürgerschaft im trennungsjahr?

4 Antworten

Im Gegensatz zu den den anderen, die sich hier geäußert haben, finde ich schon, dass ein Anwalt, so er denn auf Ausländerrecht u.ä. spezialisiert ist, hier helfen kann, da er zum einen die Erfolgsaussichten besser einschätzen kann und auch weiß, mit welcher Argumentation und Angaben etc. die Chance einer Bewilligung erhöhen kann. Z.B. Frage ich mich, ob es überhaupt rechtens ist, den Antrag auf eine Niederlassungsbewilligung oder Staatsbürgerschaft mit Verweis auf die bestehende Ehe mit einer Deutschen zu stellen, wenn man schon dauernd getrennt lebend ist und das Scheidungsverfahren fest geplant ist. Wenn man dann solche Tatsachen veschweigt und das kommt raus, wirds mit der Antragstellung erst recht schwierig. Kenne mich mit den rechtlichen Hintergründen nicht aus, aber ein entsprechender Anwalt kann sicher weithelfen.

hallo Liebe Freunde Der Kollege hat in Deutschland 2 Jahre studiert bevor er verheiratet ist . Das heißt er ist seit insgesamt 5 Jahre in Deutschland . Sprachkenntnisse, Arbeitserlaubnis, Einkommen, Versicherungen, den Einbürgerungstest ... hat er . Die Frau sagt sie kann ihn helfen die Niederlassungserlaubnis zu beantragen , da es nur 2 Monate dauern wäre . Die Staatsbürgerschaft dauert 5 oder 6 Monate und das ist für sie einfach zu viel . Könnte er denn im Trennungsjahr ( mit seinem Niederlassungserlaubnis ) die Staatsbürgerschaft beantragen?

Es gibt noch kein Recht auf Einbürgerung, allerdings viele verschiedene Möglichkeiten gemäß Einbürgerungsrecht.

Ohne Niederlassungserlaubnis, also nur mit einem Aufenthaltstitel die deutsche Staatsbürgerschaft in dieser Situation zu beantragen - schwierig bis aussichtslos. Außerdem es müssen noch ein paar mehr an Voraussetzungen erfüllt werden, wie Sprachkenntnisse, Arbeitserlaubnis, Einkommen, Versicherungen, den Einbürgerungstest ...

Ein Anwalt für den Antrag - ein Anwalt kann auch nicht mehr machen als den Antrag stellen, auf die Entscheidung hat er keinen Einfluss das ist eine Verwaltungssache..