Wohnen in Frankreich, Arbeiten beim deutschen Unternehmen in Deutschland und 40 % Home-Office
Wo und wie werden die Einkünfte versteuert:
Wohnen in Frankreich Arbeitgeber in Deutschland (außerhalb des Grenzgängerbereiches) 60% der Zeit in Deutschland im Büro 40% der Zeit Home-Office in Frankreich (für obigen Arbeitgeber)
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Das Gehalt ist anhand des Verhältnisses der Arbeitstage auf Deutschland und Frankreich aufzuteilen, weil Frankreich als Ansässigkeitsstaat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Frankreich das Gehalt nur in insoweit besteuern darf, wie die Tätigkeit nicht in Deutschland ausgeübt wird. Deutschland darf die deutschen Arbeitstage besteuern, weil ein deutscher Arbeitgeber vorhanden ist (auf die 183-Tage-Grenze kommt es daher nicht an).