Unterhaltspflichtig ist man nach dem Gesetzt so lange , wie das Kind kein eigenes Einkommen hat. Kindergeld bekommt mann in der Regel bis zum Ende des 27 Lebensjahres für ein Kind wenn es sich in Ausbildung befindet.Bafög kann man auch beantragen wenn das Kind auswärtig untergebracht ist. Manchmal zahlt auch das Arbeitsamt Unterstützung bei Auswärtiger Unterbringung sind halt Lauferrein aber es lohnt sich echt.
Ist leider so auch wenn man das notariell beglaubigen läßt das auf jeglichen Unterhalt verzichtet wird, ist dieser Vertrag hinfällig wenn die Ex in Sozialhilfe fällt. Hat mir mein Notar bevor ich geschieden wurde erklärt.Dort war ich mit meinem Ex und hab alles was für uns von Belang war notariell Aufnehmen lasse. Ansonsten wird einen das immer wieder verfolgen ob geschieden oder nicht.
Wenn er auf freiwilliger Basis allso ohne Urteil Unterhalt gezahlt hat so ist er nicht verpflichtet zu zahlen. So kann er auch jeder Zeit den Unterhalt kürzen oder einstellen Wenn seine Frau sich dagegen wehren will muss sie sich nen Anwalt nehmen.
Den Unterhalt kann man kürzen wenn man konkrete Anhaaltspunkte bezüglich der neuen Lebensgemeinschaft hat. Dies kann man aber rechtlich nicht einfach so machen das muss von einem Anwalt geklärt werden.
Für das Kind bekommst du extra Harz 4, weil das Elterngeld ja nicht als Einkommen berechnet wird.War bei mir so. Ich bin dann noch aufs Sozialamt hab dort noch Stütze für Bekleidung bekommen. Ob es das jetzt noch gibt weiß ich nicht aber den Weg würde ich auf alle Fälle gehen, denn wer schenkt uns denn was, keiner. Allso auch mit Kind stehst du nicht schlechter da.
Hab grad mit dem selbigen zu tun Das Sozialamt schreibt so aller 2 Jahre meinen Sohn an Der muss dann immer offen legen was er für Einkünfte hat.Da sein Vater noch Unterhaltsschulden gegenüber meinem Sohn hatt die nicht gering sind meinte der Anwalt eine Pfändung im Gegenzug zu tätigen. Brachte aber nichts nur das mein Sohn nicht zahlen musste. Jetzt haben wir das selbige wieder, das nervt. Haben uns jetzt einen anderen Anwalt genommen. Der geht jetzt dagegen vor Das heißt er will jetzt das ein Vater Sohn Verhältnis nie bestend begründen kann er das in dem fast nie Unterhalt gezahlt wurde und nie Kontakt bestand. Allso die zwei Menschen sich völlig fremd sind. Das zieht sich natürlich hin und ist nicht ganz einfach aber unser Anwalt sieht das positiv. Desweiteren muss der Selbstbehalt bleiben daran kann niemand.Mein Sohn hat seine gesamten Einnahmen u Ausgaben angegeben Jetzt haben wir erstmal wieder etwas Ruhe hoffen das der Anwalt das durch kriegt das endlich Ruhe einkehrt. Blödsinnige Gesetzte da zahlt einer nie und kümmert sich nicht und dann soll das Kind am Ende noch ür dessen Unterhalt auf kommen unverständlich aber bei gechiedenen kann das ja auch alles passieren.
Für das Kind kann er den Unterhalt nicht einfach so kürzen es sei denn er verdient deutlich weniger. Aber wen sie ihr Kind nicht in die Kita schickt obwohl es das Alter und die Möglichkeit hat besteht diese Möglichkeit.Denn in der Zeit könnte sie ja einen Job annehmen und selber für ihren Unterhalt sorgen. Gut das wird sicher nicht reichen aber wenn er dann noch einen Zuschuß der angemessen der Situation ist ist das ok. Jedenfalls besteht da die Möglichkeit der Unterhaltskürzung für die Frau
Der Staat zahlt den Unterhalt bis zum 12 Lebensjahr auf Antrag. Das heißt man muss zum Jugendamt und einen Unterhaltsvorschuss beantragen in der Regel zahlen die pro Kind 158 € im Monat. Das Geld holen die sich dann vom Kindesvater wieder wenn der zahlen kann und wenn die den finden. Aber die finden den schon denn die haben ja ganz andere Möglichkeiten als wir. Allso nicht zu lang warten den die zahlen glaub ich nicht für zurück liegende Zeitag sondern erst ab den Tag wo der Antrag gestellt wurde.
Aller 2Jahre kannst du das Gehalt überprüfen lassen. Das kann übers Jugendamt geschehen , wenn du dort in Betreuung wegen des Unterhalts bist. Weil das kostet nichts. Ich würde aufs Jugendamt gehen und einfach mal fragen. Ein Anwalt kostet immer und das dauert. Das Jugendamt übernimmt das Anschreiben an deinen Mann und gegebenenfalls an seine Firma die müssen Auskunft geben dazu sind die verpflichtet. Aber wie gesagt das kannst du nur aller 2 Jahre tun und mußt dir auch sicher sein das er mehr verdient. Hoffe ich konnte helfen
Dein Kind muß von euch bis es 25 ist unterstützt werden normalerweise ist das Harz 4 Gesetz so geregelt das er garnicht unterstützt wird außer er hat zwingende Gründe wie Er versteht sich nicht mit euch, es gibt laufend Krach oder ihr habt Platzmangel. Ausziehen ohne zwingenden Grund geht nur wenn er in Arbeit steht. Das er Harz 4 bekommt ist schon erstaunlich . Wer weiß was er für zwingende Gründe angegeben hat um sein Ziel zu erreichen.Euer Einkommen müsst ihr leider angeben denn es kann sein das die sagen ihr hab genug allso zahlt ihr auch. Leider kann man sich nicht groß gegen eine Zahlung für sein Kind wehren außer ihr hab halt zwingende Gründe warum er ausziehen mußte. Das hab ich damals bei meinem Kind auch gemacht. Versteht sich nicht mit dem Vater laufend gibt es Krach aber gut bei mir hat mein Kind ja ne Lehrstelle gehabt war da sicher ein etwas anderer Aspekt. Sie hat dann noch Unterstützung für ihre Wohnung bekommen au Grund der Angaben die ich angegeben habe
ALG 2 ist ein Einkommen das Kindergeld und der Unterhalt müssn bei der Berechnung mit angegeben werden. Die Düsseldorfer Tabelle stellt einen Richtwert dar und gibt den zu zahlenden Unterhalt an. Das heißt aber nicht das du daran gebunden bist.Ich an deiner Stelle würde mich auf dem Jugendamt kundig machen. Erkläre denen deine lage nimm die Lohnzettel mit. Die Leute dort sind eigentlich sehr kulant. Falls du keine Auskunft kriegst dann muss du mal schauen das du eien kostenlose Rechtsberatung bei einem Anwalt kriegst. Das gibt es denn der Selbstbehalt muss dir ja bleiben auch wenn du Unterhaltsverpflichtest bist hat der Gesetzgeber hier eine Freugrenze gesetzt und der ist auch nicht pfändbar das muss dir am Ende bleiben. Da du in Arbeit stehst kann auch niemand verlangen das du ncoh einer Nebentätigkeit nach gehst. Die Wohnung ist sicher auch zu groß da deine anderen Kinder ja nicht immer da sind wird die für 2 Personen zu groß sein. Hier wird wieder nach qm gerechnet . Das mußt aber am Ende du entscheiden ob du dir das finanziell leisten kannst. Aber ich würde wirklich an deiner Stelle mal ne kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen denk mal da bist du auf der sicheren Seite. Denn leben musst du ja auch von irgendwas auch
Wenn wie in deinem Fall das Kind über 18 ist kann sie zu ihrem Vater ziehen. Das Kindergeld steht ihr auf alle Fälle zu wenn sie nicht mehr in deinem Haushalt lebt. Der Unterhalt wäre in deinem Fall zu klären da wenn sie noch zur Schule geht oder sie eine Ausbildung macht ihr Unterhalt zu steht. Den muss der jenige zahlen bei dem sie nicht wohnt. Nach der gesetzlichen Lage ist das so. Das Einkommen des Kindes wird aber beim Vater der ja harz 4 bezieht mit angerechnet so dass der dann sicher weniger bekommt. Hier müsstest du um die Sache mit dem Unterhalt zu klären einfach mal beim Jugendamt nachfragen. Auch wenn deine Tochter schon 19 ist können die au dem Jugendamt kostenlos Auskunft geben.Unterhaltspflichtig bist du gegenüber deinem Kind und wenn es meint auszuziehen kannst du im Grunde nichts dagegen tun. Die Sachlage wäre etwas anders wenn sie jünger wäre.Du bist allso verpflichtet solang sie noch nicht selber verdient sie zu unterstützen.
Ja das ist wirklich ein Problem, da schon so viel Zeit ins Land gegangen ist wird es echt schwierig. Ein in der Ehe geborenes Kind auch wenn es nicht das eigene ist zählt nun mal als eigenes Kind außer man klagt im Namen des Kindes. Den Vätern sind meist die Hände gebunden zu beweisen das das nicht ihr Kind ist. Da die Zeit nun schon solang her ist wird es wirklich schwierig und er hat ja immer Unterhalt gezahlt damit hat er praktisch anerkannt das es sein Kind ist. Ein Vaterschaftstest kann man machen das geht aber auch nicht mehr so ohne weiteres nach der jetzigen Gesetzeslage. Hier kann wirklich nur ein kompetenter Anwalt helfen.Vorallem müßte er stichhaltige Beweise haben und wissen wer der richtige Vater ist. Nur auf Worte seiner EX kann er sich hier nicht stützen. Die kann immer alles abstreiten und wenn sie zusammen das Sorgerecht haben was ja meistens so ist, kann sie ihm nicht einffach das Kind entziehen. Aber es ist nun mal so das du für alles einen Rechtsbeistand brauchst um dein Recht zu erkämpfen und das kostet richtig Geld. Denk mal ohne handfeste Beweise kannste garnichts machen.
Nein auch wenn du heiratest musst du nicht für das Kind aufkommen ob behindert oder nicht. Dafür musstest du das Kind adoptieren. Hier steht ganz allein der Vater mit seinem Gehalt in der Pflicht wobei er wohl ewig zahlen muss, da das Kind behindert ist. Das weiß ich ganz genau, weil mein großer Sohn sein Vater auch wieder geheiratet hat und der konnte den Unterhalt dann nicht mehr zahlen. Selbst Pfändungen brachten nichts . Seine Frau wurde da außen vorgelassen. Allso bekam mein Sohn keinen Unterhalt mehr.Ist halt so das Jugendamt zahlt ja nur bis 12 Jahre einen Vorschuss und da gab es nichts mehr für das Kind.Allso da brauchst du dir keine Sorgen machen Hoffe ich konnte helfen
Im Grunde genommen muss die neue Eherfrau nicht für den Unterhalt der Ex und deren Kinder aukommen. Dsa ist allein Saach sche des Mannes. da sicher ein gerichtliches Urteil vorliegt woraus hervorgeht was er zu zahlen hat ist er dazu verpflichtet seine neue Frau bleibt da außen vor. Wenn es dem Mann nun finanziell so schlecht gezt das er nicht mehr in der Lage ist seier Zahlungsverpflichtung nach zu kommen .Kann er die Zahlung aber nicht einach so von sich aus beenden. Er muß sich Anwaltlich beraten lassen, denn so ohne weiters auch wenn er nichts verdient kann er nicht mit der Zahlung auf hören. Das ist wie mit der Scheidung Bilanzen werden geprüft von was er jetzt lebt. Sicher kann seine jetzige Frau ihn unterstützen aber sie muss nicht den Unterhalt zahlen
Allso wenn die Frau keine Einkünfte hat geht sie erstmal zum Anwalt.Erklärt dort die Sachlage. Dann wird man aufs Gericht geschickt und stellt dort einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe. Ist ewig viel Parpierkrieg aber lohnt sich. Hab es selber vor 6 Jahren durch. Ich hab Prozeßkostenhilfe bekommen und nichts an den Anwalt bezahlt sondern mußte in Raten ans Amtsgericht für die Scheidung zahlen. Das Gericht hat mir damals alle dafür notwendigen Überweiser geschickt. Hab so den Wert der Scheidung abbezahlt in Raten. Das wird dann errechnet geht nach dem Einkommen. Natürlich wenn man nichts hat kann man muss man auch nichts zahlen. Aber das Einkommen vom Mann muß mit angegeben werden . Am Besten ist es wenn man die Prozeßkostenhile beantragt nochmal nach zu fragen. Die Leute sind sehr nett und helfen einem schon. ich hatte keine Probleme und bin froh das ich die Scheidung durch gezogen hab auch wenn ich dachte das das teuer wird wars aber am Ende nicht.
Meist ist das so wenn keine Grenzsteine vorhanden sind muss um eine genaue Festellung der Grenzen gewährleisten zu können eine erneute Vermessung vorgenommen werden. Dies ist meist im Interesse der Nachkommen. Solang man sich mit den Nachbar versteht ist das alles kein Problem nur haben hinterher die Erben den Ärger am Hals. Mir ging es nämlich so . Erst war alles ok mit dem Nachbar und plötzlich gehörte ihm was was auf meinem Grundstück stand. Da wir uns nicht einigen konnten haben wir dann eine genaue Grenzfeststellung machen lassen. Ja am Ende hat das viel Geld gekostet aber jetzt ist alles geklärt. Jenach dem wie viele Grenzpunkte gesetzt werden müssen sind die Kosten unterschiedlich.Ich habe vorher in einem Vermessungsbüro angerufen und meine FFragen gestellt. Das war kostenlos und ich wußte dann was auf mich zu kamm. So ich hoffe ich konnte etwas helfen