Wer trägt die Kosten, wenn die Wohnung entrümpelt werden muss?
In einer meiner Wohnungen ist eine alte Frau verstorben, die Verwandten wohnen weit weg und meinten, dass sie eigentlich kein Interesse an den Sachen in der Wohnung haben. Die Dame hat über die Jahre sehr viel Gerümpel usw. angehäuft. Wenn ich die Wohnung jetzt entrümpeln lasse, müssen das dann die Verwandten bezahlen? Oder gibt es Möglichkeiten, das von der Steuer abzusetzen?
5 Antworten
Zunächst wäre das "Gerümpel" den Erben als Rechtsnachfolger zugefallen - Unterschlagung von Nachlassgegenständen wäre strafbar :-O.
Als VM steht es dir daher ausschliesslich zu, nach erfolgloser Aufforderung unter kurzer Fristsetzung Ungezieferbefall derart zu vermeiden, dass du verderbliche Lebensmittel (Mehl, Kühlschrankinhalt, offene Speisereste) auf Kosten der Erben entfernst.
Und Versogungsleitungen (Wasser, Strom, Gas) abzusperren und die Heizung auf Frostschutz zu regeln..
Dann wäre der Mietvertrag gem. § 564 BGB auf die Erben übergegangen, solange du oder sie nicht außerordentlich mit gesetzlicher 3-Monats-Frist kündigen :-O
http://dejure.org/gesetze/BGB/564.html
Ein übereinstimmender vorfristiger Aufhebungsvertrag wäre ebenso denkbar.
Demnach wäre ebenso unter Fristsetzung Räumung sowie Mängelbeseitgung und ggf. Renovierung zum Beendigungstermin geschuldet, die nach erfolgloser Aufforderung durch Selbstvornahme auf Kosten der Kaution bzw. der Erben vorgenommen werden dürfte.
Ich kann dir nur dringend raten, diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und beweiserheblich (Einwurfeinschreiben) sämtliche Forderungen zu betreiben :-)
G imager761
Das ist eine tolle Einstellung von der Verwandtschaft. Wenn die das Erbe angenommen haben, dann haben sie auch die Pflichten angenommen!! Und damit müssen die sich drum kümmern. Wenn du das organisierst und denen nur die Rechnung schickst kommst du denen schon entgegen. Eigentlich müssen die alles selber machen.
Hallo,
grundsätzlich muss der Erbe für etwaige Sachen aufkommen. D.h., es kommt darauf an, ob die Verwandten in die Rechtsposition der verstorbenen Dame eintreten.
Am besten mal einen Anwalt kontaktieren.
Mfg
Ja, das Risiko bleibt wohl beim Vermieter. Kann aber wohl von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden..
Die Kosten einer Entrümpelung trägt der Auftraggeber. Wenn man beabsichtigt die Kosten an Dritte weiter zu reichen, sollte die Zahlungsbereitschaft vorher geklärt werden. Vielleicht sind die genannten Verwandten ja noch nicht mal Erben.
Hallo, lies bitte hier : http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tod1.htm
dürfte hier hilfreich sein ! Gr. K.