Du bist Freiberuflerin, wenn du
eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübst
oder
Ärztin, Zahnärztin, Tierärztin, Rechtsanwältin, Notarin, Patentanwältin, Vermessungsingenieurin, Ingenieurin, Architektin, Handelschemikerin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, beratende Volks- oder Betriebswirtin, vereidigte Buchpfüferin, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktikerin, Dentistin, Krankengymnastin, Journalistin, Bildberichterstatterin, Dolmetscherin, Übersetzerin, Lotsin oder einen ähnlichen Beruf hast.
In deinem Fall könnte man annehmen, dass der Beruf einer Reikilehrein dem der Heilpraktikerin ähnelt. Du bewegst dich bei dem Thema aber auf ganz dünnem Eis und ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen. Zumal deine Beschreibung eher nach Beratung klingt statt nach einer heilenden Tätigkeit.
Ich würde dir empfehlen, dass du dich an dein zuständiges Finanzamt wendest und um eine verbindlichen Auskunft bittest. Dann hast du Sicherheit und läufst nicht Gefahr, im Nachhinein eine böse Überraschung zu erleben.
Viele Grüße