Die Kosten können als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden. Dazu das folgende Urteil: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=24247
IBAN und BIC beim Zahlungsempfänger anfragen.
Das liegt beim Arbeitgeber. Einen Versuch wäre es wert. Du kannst damit argumentieren, dass du den Reisepass extra für die Dienstreise beantragen musst.
Die wichtigsten Änderungen sind hier genannt: http://www.hrworks.de/de/aktuelles/news/reisekostenreform-2014-zweistufige-staffelung-der-pauschalen.html
Bevor ich einen Detektiv beauftrage, würde ich es mit zweimal überlegen. Die Kosten sind nicht ohne und wenn der Detektiv sie nicht gerade am 1. Tag inflagranti erwischt, kann es leicht richtig teuer werden. Ansonsten würde ich die hier empfehlen: http://www.detektive.com/detektei/hannover.htm
5,3 Cent pro Kilowattstunde solls ab 2013 kosten. Vergleichen ist immer sinnvoll. Und sich bei Stiftung Warentest durchlesen.
Geh lieber auf Nummer sicher und lass dir eine schriftliche Zustimmung geben! Gerade wenn man dem eigenen Arbeitergeber mit der Nebentägikeit Konkurrenz macht oder für die Konkurrenz arbeitet oder schwarz arbeitet, kann es durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Aber im Prinzip ist eine Zustimmung zu einer Nebentätigkeit grundsätzlich zu erteilen. http://www.detektive.com/wirtschaftsdetektei/aufdecken-von-schwarzarbeit.htm
Monatliche Kontoführungsgebühr, Kosten für die Karte, Mindesthöhe bei monatlichem Geldeingang, Bargeld am Automaten abheben, Besuch/Bearbeitung in der Filiale... http://www.test.de/Girokonto-Deutschlands-Konten-im-Test-4320188-0/
Man sollte den Schimmel vorher auf jeden Fall schriftlich dem Vermieter mitteilen und zu Maßnahmen auffordern. Erst danach kann man die Miete mindern. Außerdem sollte die Mietminderung berechtigt sein. (Wenn ihr zb nicht genügend lüftet und deshalb Schimmel entstanden ist, liegt die Schuld bei euch.)
Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen. Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage.
Ich würde an der Stelle deiner Freundin den Websiten-Besitzer kontaktieren und ihn auffordern, die Bilder von der Website zu nehmen - oder ihm die Nutzungsrechte gegen Geld anbieten. Danach kann man den Fall immer noch mit einem Anwalt weiter angehen. (Ob sich das lohnt, ist eine andere Frage).
15 Euro hört sich nach wenig an. Ist der Verkäufer, der dich angeschrieben hat, überhaupt Urheber dieses Bildes bzw hat er die Rechte daran?
Du hast weder Kontrolle über den Rechner noch den Internetzugang. Wer weiß schon, was sich für Viren und Trojaner auf einen PC im Internetcafe rumtreiben.
Die Frage nach den Reisekosten sollte am besten vor dem Gespräch geklärt werden. Bei einer Einladung sind Firmen zwar verpflichtet, die Reisekosten zu übernehmen. (Wenn sie dies nicht wollen, müssen expilziert darauf hinweisen.) Ob sie zahlen, ist eine andere Frage...
Eine Kanzlei für Internetrecht ist die richtige. Aber das können sicher auch Kanzleien, die zb sich mit Markenrecht, Wettbewerbsrecht und ähnlichem auskennen. Such am besten nach "Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)" wie hier http://www.haftungsrecht.com/rechtsgebiete/internetrecht.html.
Da gab es doch vor ein paar Wochen den berühmten Fall. Ein Saarländer bekam 84 600 Euro Steuern zu viel zurück. Er durfte sie behalten, wie die Behörde gepennt hat. ;) http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13821414/Buerger-erhaelt-84-600-Euro-zu-viel-weil-Amt-schlampte.html
Ich habe meine PIN noch kein Mal geändert. Zusätzlich zur PIN hat man inzwischen ja auch noch die TAN. Außerdem halte ich mein Antivirenprogramm aktuell, benutze eine Firewall und lasse regelmäßig ein Anti-Spyware-Programm durchlaufen.
Versuch, eine Überbrückung bei der ARGE zu beantragen. Einen ähnlichen Beitrag findest du hier: http://www.finanzfrage.net/frage/arbeit-aufgenommenarge-zahlt-keine-miete-mehr-
Eine Papier-Überweisung kostet. Hat dir deine Bank als Alternative nicht den TAN-Generator angenboten?
Für den Fall empfehle ich Paypal. Beim Senden von Geld entstehen eigentlich keine Gebühren, es sei denn, die Währung ändert sich, dann entstehen Kosten von 2,5 % bis 4 % auf den Wechselkurs.