was nix kostet, ist nix-alte Weisheit Schau mal lieber nach Wiso oder Taxman-damit kriegst du eine gewöhnliche Steuererklärung für kleines Geld selber hin
kann mich Zahlschein nur anschließen, manche Fragen kamen hier schon so oft vor daß sie nicht unbedingt mehr neu gestellt werden müssen http://www.finanzfrage.net/frage/melden-banken-die-hoehe-der-abgegebenen-freistellungsauftraege-ans-finanzamt
Der Freistellungsauftrag gilt nur im Jahr des Todes noch gemeinsam, dann mußt Du ihn neu stellen im Folgejahr, lautend auf Dich allein. Zur Steuererklärung lies Dich mal zum Thema Übergangsfrist und Witwensplitting ein. wfw Binder hat hierzu ja auch schon etwas geschrieben.
ab Januar gelten neue Grenzen-die 3 Euro liegen noch im Berech der steuerfreien Anteile (Sachbezugswert für ein Mittagessen)freu dich also -tolle Sache
nein, so einfach geht das nicht, schau hierzu: http://www.phc-wp.de/publikationen/aktuelles/meldung/?tx_ttnews[year]=2012&tx_ttnews[month]=12&tx_ttnews[day]=17&tx_ttnews[backPid]=3&tx_ttnews[tt_news]=422&cHash=febe77f6881dd875654e09f66f8f3aef
Wie ist die Vereinbarung bei Euch im Betrieb- mußt Du arbeiten von zu Hause ankündigen, dann hättest Du das tun müssen zuvor. Andernfalls kannst du das ja belegen, daß du von zu Hause gearbeitet hast, nehm ich an. Bevor Du weiteren Ärger risikierst, schreib Deine Argumentation nieder, laß es dem Personalchef zukommen und biete zur Not an, einen Tag Urlaub dafür zu opfern. Verpacken dies dann aber als Kulanzvorschlag Deinerseits ohne jegliche Schuldanerkenntnis -und gut. Wenn der Arbeitgeber das dann nicht einsieht, stehst Du evtl. sowieso schon auf der Abschußliste-dann ist der Hintergrund ein anderer.
vielleicht lieber hier fragen http://www.computerfrage.net/
ja, in diesem Fall schon, § 616 BGB regelt das, bitte sehr: http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderurlaub
puh, gute Frage-also ich gehe mal davon aus, daß eine Misch-Abrechnung nötig sein wird. Demzufolge keine Listenpreis-Pauschale, aber auch keine Verrechnung nach Fahrtenbucheintrag (sonst wären ja für die privaten Fahrten auch noch Sprit, Reparaturen usw. anteilig rauszurechnen) Sprich du zahlst die Pauschale dann minus der 0.30 je km/die Du schon an die Firma bezahlst.Aber ich lass mich gern von einem Steuerfux wie Enno belehren, weil ich mir hierzu auch nicht sicher bin.
das könnt Dich interessieren: http://www.steuertipps.de/haus-wohnung-vermieten/immobilien-vermieten/vermieter-werbungskosten-schon-vor-der-vermietung-absetzen
das handelt jede Kasse anders, aber grds. gilt nach Einschätzung des Gesundheits- und Finanzministerium, daß die Zusatzbeiträge für 2014 nicht nötig sein werden, da die finanzielle Lage der Kassen noch recht solide sein sollte.
grundsätzlich sollte man das nur im Notfall nutzen- aber das weißt Du vermutlich. Die DKB, Cortal Consors oder comdirect waren bisher immer recht günstig.
da ihr verheiratet seid, ist das FA zuständig, wo die Familie den Wohnsitz hat und sich überwiegend aufhält-es dürfte sich somit nix ändern bei Eurem Finanzamt.
prima- für Dich. Mir wäre das schlicht und ergreifend zu zeitraubend, und verzeih: auch wirklich zu blöd. Freu Dich über laufende Mails im Briefkasten, im Emailaccount, Anrufe vom Bankberater- ich denke, Du kriegst nun geballt Infos, ob du magst oder nicht. Auch bei der Schufa wird Dein Kontenblatt länger, wenn auch nichts negatives drin steht. Aber man hinterlässt eben auch viele Spuren als gläserner Kunde. Allein deswegen für mich nicht interessant.
mitunter muß man das sogar, sieh hier http://www.finanzfrage.net/frage/kann-das-jobcenter-verlangen-dass-man-die-steuerklasse-wechselt
evtl. ja-das hängt vom Einzelfall ab. Zuerst sind volljährige Kinder und Enkelkinder zu berücksichtigen falls diese Unterhaltsansprüche haben sollten, dann erst kommen Eltern und Großeltern der Reihenfolge nach. Hängt also vom Einkommen u. Vermögen ab.
Jein- die Zeit während des Krankengeldbezugs zählen als Pflichtbeitragszeiten- Grundlage sind 80 Prozent vom Arbeitslohn- somit hast Du bei längerer Krankheit Einbußen bei der Rente später
gib das doch mal bei google ein, Verdienst Online Texter, da findest Du Rat. Ich möchte hier keinen dementspr. Link setzen, sonst meint man, ich mach Werbung in eigener Sache und Jürgen vom Support gibt mir eins auf den Deckel. Aber ich bin sicher, google weiß Dir zu helfen :-)
die Zahlung war i.O. -unabhängig vom Ablehnen der Erbschaft, siehe hier: http://www.gds-bestattungen.com/rechtliche-beratung/
es wird nötige Einrichtung anerkannt, also zB ein Herd. Wenn das angeschaffte Mobilar/Herd weniger als 487.90 Euro kostet, kann man es im Jahr in dem die doppelte HH beginnt, auf einmal absetzen, sonst über die Jahre verteilt. Designermöbel werden also nicht gut ankommen!