Zum einem gibt es bei allen Banken Konten wo "Depotleichen" , sprich Kleinstguthaben aus nicht aktiv geführten Konten umgebucht werden um diese Konten zu schließen ( Verwaltung kostet ja Geld). Sollte sich doch derjenige melden und die 0,95 € zurückfordern werden diese Geld samt Zins natrülich erstattet.

In eurem Fall, wohlahbender Kunde stirbt sieht es anders aus. Spätestens wenn die Post für Kontoauszüge & Steuerunterlagen nicht mehr zugestellt werden können wird eine Bank recherchieren. Dafür gibt es auch extra Abteilungen. Und jetzt sagt ihr mir bloß nicht das ein Toter Bankkunde seine Adresse in den Himmel ( oder Höhle) ummeldet....

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Hallo

grundsätzlich muss die Bank einem Pfandtausch zustimmen. Vermutlich wird es da Kosten geben, evtl auch eine andere (schlechtere) Darlehenskondition.

Welche Recht du hast ? Kaum welche. Der Darlehensvertrag ist für ein bestimmtes Vorhaben abgeschlossen worden. Man könnte diesen auch Rückabwicklen. Allerdings wird sich die Bank das auch in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen lassen.

Ich hoffe für euch das ihr eine gute Bank gewählt hat die nur eine kleine Gebühr erhebt und dem zustimmt.

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krank ist krank.

Man muss keine dringlichkeit erklären. Oftmals wird in kleineren Firmen sowas rechtzeitig angesprochen ( man kriegt ja keinen spontanen OP Termin).

Naja wenn du Dir aber Brüste, Nase, Boxtoxspritzen die unter Schönheitsops laufen verpasst ist es eine andere Kiste. Da weiß ich aber nicht ob man zwingend URlaub nehmen muss^^

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kann mich da Privatier nur anschliessen. Die 1000 € werden in der Regel vom Arbeitgeber 1/12 telt. Sprich das Lohnprogramm gesteht Dir 83,33 Pauschale Werbungskosten im Monat zu.

Bei Bonuszahlungen rutschst du automatisch eben durch Hochrechnungen in eine höhere Steuerprogression. Manche Lohnprogramme holen sogar Lohnsteuer nach.

Lösung:

Bei Bounszahlungen empfiehlt sich immer eine Steuererklärung zu machen. Erst Recht wenn man über die Pauschale von 1k / Jahr kommt ( zB Fahrtstrecke)

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Hallo

das Problem hatte ich damals auch ! Mein Finanzamt ( Frankfurt Main) hat die Rechnung interessiert. Auf der Stand von / bis. Ich habe die Studiengebühren ( obwohl einmal bezahlt) entprechend über 3 Steuerjahre geteilt. Auch die jeweiligen sonstigen Kosten ( Bücher etc. da kommt einiges zusammen).

Ich weiß nicht ob es Kulanz war oder die Regel das es OK ist !

Hast du mal bei deinem Finanzamt nachgefragt wie es dort gehandthabt wird ?

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