Sie können ein beruflich genutztes Laptop in der Steuererklärung absetzen. Wer will Ihnen nachweisen, dass sie dieses nicht nur rein beruflich nutzen? Bei Lehrern sehe ich aber überhaupt kein Problem, daß es Ihnen nicht anerkannt wird. Allerdings gibt es bei solchen Dingen gewisse Abschreibungsbeträge und Fristen. Diese können Sie nachlesen, oder weis Ihr Steuerberater. Ich würde Ihnen auch empfehlen die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch zu nehmen. In Ihrem Beruf gibt es nicht nur PC o. ä. zum Absetzen. Z.B. Büro zu Hause etc. Sollten Sie auf jeden Fall genauer prüfen lassen.

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Sie können die Rechnungen ganz normal beilegen und absetzen. Weisen sie an die in diesem Fall Subunternehmer-eigenschaft des Mieters hin, der in Ihrem Auftrag gehandelt hat. Es läßt sich ja leicht anhand des Mietvertrasges überprüfen ob dies tatsächlich so ist. Sie werden ja die Mieteinnahmen wenn Sie schon die Kosten absetzen auch beim FA angeben, und können somit dies belegen.

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Was tun?

Der Kuchen wird normal in mehrere Antworten aufgeteilt das am Rande.

Ich würde Ihnen ebenfalls raten nur die eigenen Kinder zu berücksichtigen, wobei ich die Einstellung erst mal gut finde das sie jetzt schon überschreiben und nicht erst warten bis sie über den Jordan gehen. Wegen der zu zahlenden Steuern an Ihren Schwiegersohn? Was für Steuern muß man an seinen Schwiegersohn zahlen? Habe ich noch nie gehört. Weiter würde ich in diesem Fall immer einen Anwalt konsultieren, denn wenn es mal kracht dann bestimmt fürchterlich. Diese Kosten sollten Sie sich die Beratung kosten lassen, da ja alles doch nicht so ganz einfach ist.

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Grundsätzlich regeln beide Verträge wer für was bezahlt. Eine Klärung der Zuständigkeit könnten sie zur Not gerichtlich herbeiführen, kostet Ihnen nix da sie im Recht sind. Sicherlich ist es sinnvoll bei einer Versicherung abzuschliessen, da ja auch bei vielen Versicherungen bei mehreren Verträgen die Beiträge sinken.Grundsätzlich würde ich mir aber erst einmal einen Gesamtüberblick verschaffen, indem ich mir durch einen Tarifvergleich erst einmal ein Bild mache. Auch auf den Seiten der Stiftung Warentest, versch. Finanzchecks, Verbraucherzentrale können Sie hier viele nützliche Tips erhalten. Aber im Endeffekt entscheiden Sie und Ihr Geldbeutel was Sie tun. Ich würde mit Sicherheit jedoch mich für eine Versicherung entscheiden sollten es nur einige wenige Euro sein. Sie können sich halt viel Ärger ersparen.

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Es gibt ja für alle Sparbücher Kündigungsfristen sowohl für deine Seite als auch von Seiten der Bank. Und solange sie dir das Geld wieder geben, was solls. Ich hab auch noch eins das ist 40 Jahre alt. Ich hoffe Sie lassen es mir und ich will nämlich sehen was aus 50,-- DM!! bis zu meiner Rente daraus wird. Hoffentlich bleibt es mir.

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Den Kinderzuschlag beantragen sie bei Ihrer Familienkasse. Alles viel Papier zum ausfüllen, meist sind alle Anträge aber gleich aufgebaut und verlangen die selben Angaben. Deshalb schon mal gleich alles doppelt kopieren. Sie brauchen Einkommensnachweis, Kindergeldnummer, Mietvertrag, Wenn Eigenheim dann Bankauszug über laufende Zahlungen sowie finanzierung der Hütte, Heizkostennachweis, Nebenkostenabrechnung, Versicherungen (alle einreichen was nicht bezahlt wird streichen die von allein)KFz Versicherung wird übernommen wenn sie damit zur arbeit fahren müssen,Ablehnung vom Jugendamt wegen Unterhaltsvorschuß, Lohnsteuerkarte (muß nur kurz vorgelegt werden bzw. eine Kopie davon. Ich hoffe das wars so ziemlich. Nehmen Sie alles mit, gehen sie zur Arge und reichen den Antrag sofort ein. Die helfen auch beim Ausfüllen. Jeder Tag zählt, da sie nur ab dem Antragstag das Geld bekommen. Anders bei Kiz oder Wohngeld, da zählt der Monat, das heist sollte das zutreffen spätestens morgen zumindest einen Formlosen antrag einreichen. Dann erhalten sie für den kpl. Monat das Geld fallses zusteht.

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Warum so kompliziert machen. Dem Herrn teile ich mit dass ich keinen Wert mehr auf seine Dienste lege und der Versicherung teile ich mit, sie möchten mir entweder einen neuen Makler zuteilen oder du kümmerst dich gleich um deine Belange selbst. Hilfe gibt dir sofort jeder freie Versicherungsagent, da sie ja nunmal davon leben. Einen Vertrag in diesem Sinne würde ich nicht unterzeichnen wenn dann nur eine Vollmacht zur Vertretung in den speziellen Fall.

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Ich denke normalerweise mit dem Namen auf der Karte, damit Sie nicht Schwierigkeiten bekommtsollte eine Verkäuferin mal tatsächlich die Unterschrift vergleichen. Dürfte ja spätestens nach der Änderungsmeldung auf der Bank erledigt sein. (neue Karte). Auch rechtlich dürfte es so sein, da ja der Kartenvertrag (Bankvertrag) mit dem alten Namen abgeschlossen wurde. Weiter könnte Sie natürlich mit neuen und alten Namen unterschreiben dann kennt sich keiner mehr aus;-))

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Haftpflicht immer. Rechtsschutz gerade im Bereich Wohnungen etc. Überlege mal wieviele Streitigkeiten es tagtäglich nur unter mietern Vermietern Inhabern etc. gibt. Ist sicherlich teuer kann aber noch viel mehr sparen. Nur ein Beispiel, du kommst morgens aus welchen Gründen auch immer zu spät um Schnee zu schippen. Es rutscht einer aus und der bricht sich den Arm. Normalerweise hast du sofort eine Klage am Hals.

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