Wenn du an der Börse spekulieren willst darfst du dich nicht auf die Prognosen irgendwelcher Börsianer verlassen. Du musst dich schon selbst mit dem Thema befassen und deine eigenen Prognosen treffen und diese dann auch verfolgen und schauen ob du mit deiner Prognose richtig oder falsch lagst. Wenn du falsch lagst musst du versuchen herauszufinden was du bei deiner Prognose nicht beachtet hast. Am besten kannst du das indem du mit einem Demo-Konto anfängst, denn dann verlierst du dabei kein Geld. Im prinzip ist es auch das was man bei Binären Optionen macht, man gibt eine Tendenz an ob die Kurse fallen oder eben nicht. Hier gibt es auch eine Seite wo man ein Demokonto anlegen kann und so das dann einfach mal ohne weitere Kosten austesten kann.

https://xbinop.com/de/binare-optionen-demokonto/

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Pfuscht mein Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung?

Tja, was soll ich sagen ... ich suche Rat! Schließlich bewege ich mich bei folgendem Fall nicht im Bereich von schweren Vergehen, aber auch nicht von Bagatellen. Ich vermute eine Art Kavaliersdelikt ...

Ich miete eine Wohnung von etwa 70 Quadratmetern. Sie befindet sich im ersten Stock zusammen mit einer weiteren, etwas kleineren Wohnung (etwa 40 qm). Im Erdgeschoss darunter mietet eine Verwandte des Vermieters eine Praxis, die wohl etwa 100 bis 110 qm hat.

Bei der Nebenkostenabrechnung ist mir schon seit vielen Monaten unwohl, und das, obwohl der Vermieter bei Erstellung der Abrechnung genaue Werte zur Verfügung hat. Er hatte nämlich vor Vermietung des Hauses darauf geachtet, für jede einzelne Wohnung einen eigenen Zähler anzubringen. Ich machte damals bei Einzug (als Erstmieter) den Fehler, die entsprechenden Zähler nicht zu prüfen. Ich verließ mich darauf, dass sie auf einem Wert um die Null stehen.

Diesen Fehler machte ich aber dann irgendwann nicht mehr. Ich begann, die Zähler (unregelmäßig) abzulesen. Die Unregelmäßigkeit ist insofern aber überhaupt nicht schlimm, weil die modernen Zähler über eine Speicherfunktion für den Wert am 31.12. verfügen.

Es geht um die Werte bei der Heizung. Die drei Zähler an der Gas-Zentralheizung zeigen den Verbrauch in MWh an. Bei der Umrechnung der Werte in Prozent komme ich zu folgendem Ergebnis:

Legende: (a) mein eigener Verbrauch; (b) Wohnung Nr. 2; (c) Erdgeschoss ######################################## Anteil dem Zähler gemäß: (a) 8,26 %; (b) 29,17 %; (c) 62,57 %.

Anteil in der NK-Abrechnung: (a) 27,57 %; (b) 21,00 %; (c) 51,43 %. ########################################

(Anmerkung: Ich bin tagsüber großteils nicht in der Wohnung und daher mit der Heizung extrem sparsam.)

Hier klafft einiges auseinander ... Als ich direkt nach der persönlichen Aushändigung der NK-Abrechnung Zweifel hegte und 'stammelte' "Den Punkt mit der Heizung ist mir nicht ganz klar ... Haben Sie nach Quadratmetern (!) gerechnet oder wie?", da antwortete er: "Mit der Frage hatte ich schon gerechnet". Er bot mir jedoch an, mir die Rechnung vorzulegen und mit der Forderung der Nachzahlung zu warten, meldete sich anschließend aber wieder über (mittlerweile schon) Wochen nicht mehr bei mir. (Ich sage jetzt nicht, dass das ungewöhnlich ist, außerdem ist einem ein Vermieter, der einem nicht dauernd auf der Schwelle rumtanzt, ja auch ganz lieb.)

(Man beachte auch den Faktor der mit dem Vermieter verwandten Mieterin.)

Die Frage ist: Wie nähere ich mich meinem Vermieter? Schließlich will ich einen freundlichen Umgang aufrechterhalten ... Bei schriftlichen Aufforderungen z.B. ... naja - kann man sich denken, nicht wahr?

Danke für Eure Hilfe :)

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Ich denke das ein Gespräch nicht schlecht wäre, vielleicht ist er ja auch bereit mit dir die Berechnung durchzugehen. Ich würde erst nochmal Fragen und dann kann man immer noch schriftlich weiter machen.

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Das ist doch wohl nicht ernst gemeint. Das Kindergeld ist für die Kinder die hier in Deutschland leben bzw. für die eltern die auch in Deutschland Steuerplichtig sind. Wenn es euch zustehen würde, dann hättet ihr es bestimmt auch bekommen.

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Banken wird es immer geben und dabei ist es egal ob Online oder Offline. Also wenn er versucht diese Ausbildung zu machen sollte er definitiv auch den Bereich IT versuchen Mitzunehmen denn dann hat er die besten Chancen. Es ist ja bekanntlich so das das Internet unsere Zukunft ist.

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Das Finanzamt geht pauschal davon aus das dass ein Gewerblicher Verkauf ist, du schreibst ja schon jetzt das du es kaufst und danach die 2te hälfte wieder verkaufen willst.

Ein Freund hat mal ein Grundstück geerbt und dieses nach 8 Jahren verkauft und da wurde das auch gleich als Gewerblicher verkauf gewertet. Dabei hat er das nur Verkauft weil sein Vater das Haus mit dem Grundstück was daran gliederte auch verkaufte.

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Wenn du bereits einen Minijob hast muss der zweite job auch bei kurzfristiger beschäftigung versteuert werden.Normalerweise musst du das dann auch bei deinem 2ten Job angeben.

Zurück bekommst du die Gelder natürlich nicht aber du müsstest bei denem Arbeitgeber angeben können das du bereits Privat versichert bist. Dann kann, aber muss es nicht, sein das du die Zahlung der Krankenversicherung wieder bekommst.

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Das ist eine Daumenregel für die die nicht so sehr viel Verdienen, so können Sie sicher stellen das sie sich auch ihre grundsätzlichen Bedürfnisse leisten können.

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Es ist seit einigen Jahren nicht mehr möglich, da viele das ausgenutzt haben. Es kann ja auch nicht sein das die deutschen Steuerzahler ein Luxusleben im Ausland bezahlen sollen.

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Das einzigste was du selbst beim Finanzamt beantragen könntest, wäre die Änderung einer Steuerklasse z.B. wenn du geheiratet hättest. Aber bei dem speziellen Problemmuss der Arbeitgeber das machen. Da das für den Arbeitgeber einen bürokratischen Mehraufwand bedeutet, schickt er dich erst mal weiter.

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Wenn das Kind bei der KM wohnt ist es natürlich einfacher das Kind bei ihr in der GKV mitzuversichern. Aber alleine entscheiden darf die KM das nur wenn Sie das alleinige Sorgerecht hat. Allerdings wäre das Kind in der PKV natürlich besser versichert als in der GKV.

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