Wenn du an der Börse spekulieren willst darfst du dich nicht auf die Prognosen irgendwelcher Börsianer verlassen. Du musst dich schon selbst mit dem Thema befassen und deine eigenen Prognosen treffen und diese dann auch verfolgen und schauen ob du mit deiner Prognose richtig oder falsch lagst. Wenn du falsch lagst musst du versuchen herauszufinden was du bei deiner Prognose nicht beachtet hast. Am besten kannst du das indem du mit einem Demo-Konto anfängst, denn dann verlierst du dabei kein Geld. Im prinzip ist es auch das was man bei Binären Optionen macht, man gibt eine Tendenz an ob die Kurse fallen oder eben nicht. Hier gibt es auch eine Seite wo man ein Demokonto anlegen kann und so das dann einfach mal ohne weitere Kosten austesten kann.
https://xbinop.com/de/binare-optionen-demokonto/
Ich denke das ein Gespräch nicht schlecht wäre, vielleicht ist er ja auch bereit mit dir die Berechnung durchzugehen. Ich würde erst nochmal Fragen und dann kann man immer noch schriftlich weiter machen.
Das ist doch wohl nicht ernst gemeint. Das Kindergeld ist für die Kinder die hier in Deutschland leben bzw. für die eltern die auch in Deutschland Steuerplichtig sind. Wenn es euch zustehen würde, dann hättet ihr es bestimmt auch bekommen.
Banken wird es immer geben und dabei ist es egal ob Online oder Offline. Also wenn er versucht diese Ausbildung zu machen sollte er definitiv auch den Bereich IT versuchen Mitzunehmen denn dann hat er die besten Chancen. Es ist ja bekanntlich so das das Internet unsere Zukunft ist.
Das Finanzamt geht pauschal davon aus das dass ein Gewerblicher Verkauf ist, du schreibst ja schon jetzt das du es kaufst und danach die 2te hälfte wieder verkaufen willst.
Ein Freund hat mal ein Grundstück geerbt und dieses nach 8 Jahren verkauft und da wurde das auch gleich als Gewerblicher verkauf gewertet. Dabei hat er das nur Verkauft weil sein Vater das Haus mit dem Grundstück was daran gliederte auch verkaufte.
Wenn du bereits einen Minijob hast muss der zweite job auch bei kurzfristiger beschäftigung versteuert werden.Normalerweise musst du das dann auch bei deinem 2ten Job angeben.
Zurück bekommst du die Gelder natürlich nicht aber du müsstest bei denem Arbeitgeber angeben können das du bereits Privat versichert bist. Dann kann, aber muss es nicht, sein das du die Zahlung der Krankenversicherung wieder bekommst.
Das ist eine Daumenregel für die die nicht so sehr viel Verdienen, so können Sie sicher stellen das sie sich auch ihre grundsätzlichen Bedürfnisse leisten können.
Es ist seit einigen Jahren nicht mehr möglich, da viele das ausgenutzt haben. Es kann ja auch nicht sein das die deutschen Steuerzahler ein Luxusleben im Ausland bezahlen sollen.
Das einzigste was du selbst beim Finanzamt beantragen könntest, wäre die Änderung einer Steuerklasse z.B. wenn du geheiratet hättest. Aber bei dem speziellen Problemmuss der Arbeitgeber das machen. Da das für den Arbeitgeber einen bürokratischen Mehraufwand bedeutet, schickt er dich erst mal weiter.
Ich würde das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Denn es können auch ganz andere Gründe für das geringere Gehalt geben.
Wenn das Kind bei der KM wohnt ist es natürlich einfacher das Kind bei ihr in der GKV mitzuversichern. Aber alleine entscheiden darf die KM das nur wenn Sie das alleinige Sorgerecht hat. Allerdings wäre das Kind in der PKV natürlich besser versichert als in der GKV.