wenn Du taggleich verfügen willst vielleicht schon, aber die Zahlungen zw.verschiedenen Banken gehen ja mittlerweile auch unglaublich schnell.
also ich würde wenns für später sein soll eine Rentenversicherung wählen, kombiniert mit Fondssparen. Oder in eine Immobilie investieren, aber das setzt Einsatz von Eigenkapital voraus.
Das steht vermutlich den Erben zu-nicht Euch als Finder. http://www.jurablogs.com/de/erbschaft-schatzfund-erbe-gehoeren
die meisten Kartenanbieter kooperieren mit der Schufa-vermutlich auch Ikea. Im Kartenantrag mußt Du hierzu aber Informationen finden-also: vorher lesen dann unterschreiben.
Was ist der Hintergrund - möchtest Du den Kredit als solchen nicht mehr und frühzeitig zurückführen oder wo siehst Du den Grund dafür, dagegen vorgehen zu müssen. Geht s Dir nur um einen korrekten Vertrag, bitte die Bank, die Klausel zu ergänzen. Möchtest Du Vorfälligkeitszins entgehen und das Darlehen vorzeitig kündigen, kannst Du dich an den Verbraucherschutz wenden. Die prüfen gegen Gebühr, ob der Vertrag so richtig ist oder anfechtbar.
ganz abwägig ist es nicht, liest man den Anhang-vermutlich mußt du aber bemüht sein, die Kosten dafür sehr gering zu halten http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20130906.1020.388937.html
wieso brauchts 2 Threads zur gleichen Frage?
Wenn Dein Sozusagen-Partner (was ist das eigentlich dann genau???) Dir Geld schenkt, prima.Egal ob bar oder unbar, du mußt es halt versteuern. Da ihr nicht verwandt seid, ist das natürlich nicht ganz ohne...bemüh doch mal einen Schenkungssteuerrechner (google hilft)
kann Deinen Unmut gut verstehen, manchmal ist das wirklich zu lesen wie ein spanisches Dorf-hat auch schon Gerichte beschäftigt: http://mobil.stern.de/wirtschaft/versicherung/urteil-mehrere-lebensversicherungsklauseln-unwirksam-195225.html
die HUK hat zB mit dem BDV neue Bedingungen für Hausrat ausgearbeitet. Also man arbeitet wohl dran-aber eine spezielle Empfehlung für eine Versicherung kann ich Dir leider nicht geben- bei Unklarheiten einfach an den BDV wenden, dafür sind die doch da.
hier stehts im Detail wie das mit Azubis ist: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gez-befreiung-ab-2013-rundfunkbeitragsbefreiung.php
üblich sind wohl 6 Monate, wobei das sicher verhandelbar ist
schau mal bitte http://www.gutefrage.net/frage/wo-kann-man-muenzen-verkaufen-und-den-wert-feststellen-lassen
Ist man arbeitslos, beantragt man das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse. Es richtet sich dann nach der Höhe des Arbeitslosengeldes.Wende Dich an profamilia, die können fachkundig Auskunft geben.
schau mal hier, ich denke, der Vermieter muß das abdecken: http://www.schreiber-yacht-police.de/pages/haftpflichtversicherung_boote.php