Kinder haben höhere Freibeträge als Schwiegersöhne. Und jeder kann für sich seinen Freibetrag geltend machen.

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Na klar machst Du einen Einkommensteuererklärung, dann bekommst Du all Abzüge wieder zurück.

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Wenn Dein Urlaub bereits genehmigt wurde, muss die Firma die Kosten der Stornierung zahlen.

Es gilt: Urlaubsanspruch muss beantragt und genehmigt sein.

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Du (sprich Dein Kind) hast Anspruch darauf, das der Vater alle 2 Jahre Auskunft zu seinen Einkünften geben muss und der Unterhalt neu berechnet wird. Die Düsseldorfer Tabelle wird ja jedes Jahr angepasst. Mit einer PKH (Prozesskostenhilfe) musst Du nicht einmal etwas zahlen.

Achte darauf, dass ab 1 Januar neues Kindergeld gilt. Die Hälfte muss Du dir anrechnen lassen.

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Ich weiss, das ist nicht die Antwort zur Frage: Aber warum überhaupt noch einen Bausparvertrag ? Der nützt letztendlich nur der Bank, Ansparen kannst Du auch ohne BSV.

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Die Verantwortlichkeiten sind andersrum !

Die Mutter hat im Namens des Kindes von dem 'Falschvater' Unterhalt verlangt. Dieser kann dies nun von der Mutter wegen Falschaussage zurückfordern.

Anschliessend fordert die Mutter im Namen des Kindes von dir den Kindesunterhalt der letzten Jahre. Dies musst Du erst ab Kenntnis und Anspruchsbegründung zahlen.

Die Gekniffene ist die Mutter des Kindes, nicht Du !

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Auch die Erbe müssen sich an den Vertrag, sprich die Laufzeit / Raten halten. Sie haben kein Sonderkündigungsrecht.

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Hallo! Deine 'Beraterin' ist eine Verkäuferin, das musst Du immer im Blickwinkel haben. Dieses Koppelungsgeschäft würde ich nie mitmachen. Die angebotenen Versicherungen bilden keine Sicherheit, sondern sind nur höhere monatliche Kosten für Dich. Und Du wirst langfristig in die Verpflichtung genommen, selbst wenn der Ratenkredit mal abbezahlt ist.

Also, lehne das Abgebot ab und sei flexibel, suche Dir einen andere Bank.

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Eindeutig JA. Das Gesamteinkommen zählt.

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Das glaube ich nicht. Du müsstest ihm schon Fahrlässigkeit oder Absicht beweisen können.

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Für einen Meisterlohn nicht zu wenig. Hast Du nicht vorher gefragt ?

War es ein Sonntagseinsatz oder Notdienst ? Dann ist es OK.

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Du kannst den Arbeistlohn übrigens von der EkST abziehen (Häusliche Arbeiten)

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Ausführlich beschrieben beim BMAS:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/091006__Promo__Faktorverfahren.html?__nnn=true

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Sofern der Kassenzettel Datum, Artikelbeichnung, Preis und Mehrwertsteuer enthält, wird das schon in Ordnung gehen.

Der AG will das Geld sich ja von der Steuer wiederholen, also gelten die gesetzlichen Vorgaben.

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