Neues Konto eröffnen, Geld umleiten und die Lastschriften ändern. Ausserdem falls noch nicht geschehen den Fall einem Anwalt übergeben! 

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Ein Anteil von jeweils 50 Prozent privat und geschäftlich sollte anerkannt werden. 

...zur Antwort

Wenn Du die Nebentätigkeit nicht als Nebenjob ausübst ist in den meisten Fällen eine Gewerbeanmeldung nötig. Ausnahme sind die Freiberufler Tätigkeiten, wie z.B. Texter oder Künstler. 

Eine zweite Steuernummer brauchst Du in keinem Fall, das Einkommen läuft über deine bestehende.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.