Gemeinschaftskonto bei Ehepaaren?
Zum Nachlass meines verstorbenen Mannes gehört die Hälfte an Bargeld auf dem gemeinschaftlichen Konto. Auf diesem Konto ist auch Geld, das ich geerbt habe. Kann ich diesen Betrag von dem Nachlass meines Mannes (also die Hälfte) abziehen? Wir lebten in Zugewinngemeinschaft.
2 Antworten
Geschenke und Erbschaften bleiben in der Zugewinngemeinschaft unberücksichtigt, es sei denn ihr habt das mit einem Ehevertrag anders geregelt.
Insofern ziehst Du den Betrag aus der früheren Erbschaft von seiner Hälfte ab.
Das würde aber bedeuten, dass aus dem früheren Erbe der Frau ein Zugewinn entsteht und so die Erben des verstorbenen Mannes aus dem Erbe der Frau miterben und das ist meiner Meinung nach falsch. Nach meinem Kenntnisstand besteht der Zugewinn aus Einkünften von Arbeit und Geldanlagen, nicht aber früheres Erbe. Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.
Was ist der Hintergrund deiner Frage ? Gibt es Miterben ? Ist die Erbmasse größer als dein Freibetrag von 500.000 € ?
1. Es gibt jemand der einen Pflichtteil eingeklagt hat. 2. Nein so hoch ist das Erbe nicht.
Falsch:
Erbe = gemeinschaftskonto/2 - frühere Erbschaft
Richtig:
Erbe = (gemeinschaftskonto - frühere Erbschaft) /2