Nein das kannst du nicht machen. Deutschland ist ein Rechtsstaat und wenn du jemand einfach so rauswirfst dann ist es Willkür und damit nicht zulässig. Wenn jemand die Miete aber nicht zahlt, dann hast du das Recht auf deiner Seite und wenn der Mieter ein paar Aufforderungen und Fristen verstreichen lässt, dann kannst du so eine Räumungsklage schnell durchsetzen.

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Bei Schwangerschaft genießt die zukünftige Mutter einen besonderen Schutz, aber ich glaube das kommt letztlich auf den individuellen Fall an und wo die Mutter leben würde, falls sie die Wohnung nicht mehr nutzen kann.

Aber es ist keine langfristige Lösung, wenn die Mutterzeit vorbei ist, dann muss sie trotzdem gehen. Und dann ist das Kinderzimmer und alles schon eingerichtet, es macht den Umzug also nur umständlicher.

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Es kommt drauf an was du mit "holen" meinst. Wenn du einfach nur draufschauen willst, dann kostet es dich nichts. Wenn du Abzüge haben willst, dann kommt es auf deine Gemeinde an was die verlangen, dass kann unterschiedlich sein, aber es ist nicht viel.

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Wenn dein Mietvertrag nicht erlaubt, dass Hunde dauerhaft in der Wohnung sind, dann zählt das in meinen Augen auch für eine Urlaubsreise eines Bekannten. Ich könnte verstehen wenn du mal Besuch hast und der bringt am Nachmittag einen Hund mit, aber wenn der Hund dauerhaft und über Nacht dort ist, dann geht das glaube ich nicht mehr. Ich würde dem Vermieter die Situation schlidern und dann schauen was dabei rauskommt...

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Das man es darf ist ja schon gesagt worden ich will aber noch eine weiter Sache sagen. Wenn man einen Minijob hatte und dann das Elterngeld beantragt, dann kommen in den Genuss eines erhöhten Fördersatzes. Wenn man beispielsweise 400 Euro verdient, steigt der Satz beim Elterngeld von 67 % auf fast 100 %. Man würde 388 Euro Elterngeld bekommen und damit fast genauso viel wie im Minijob davor. Kleines Detail am Rande...

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Ich schätze nicht, dass es sehr teuer wird. Kommt natürlich drauf an wie stark der Baum beschädigt wurde, wo und welcher Art von Baum es ist. Aber ganz generell würde ich alles was ich angefahren habe der Polizei melden. Schon um sicher zu gehen, dass ich eben keine Fahrerflucht begehe. So ein Anruf ist das mindeste und dann sagen die dir schon wie es weiter gehen soll.

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Ich würde mich nicht zwischen Aktien, Gold und Fremdwährung entscheiden, sondern einen guten Mix aus mehreren Sachen machen.

Gold kann man hier leicht kaufen, auch wenn der Preis im Moment eigentlich ungültig ist, weil schon mehrere Leute auf die Idee gekommen sind dies zu tun. Fremdwährungen würde ich zum Beispiele die norwegische Krone in Betracht ziehen. Durch die Ölvorkommen in Norwegen ist die eigentlich recht stabil. Und bei Aktien muss man sich sein Portfolio eben aus mehreren Bereichen zusammen stellen, so dass das Gesamtrisiko möglichst gering ist.

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Ja wie schaft man das nur :-)

Das Zauberwort ist die "EG-Richtlinie 90/270/EWG vom 29. Mai 1990" Drin geht es um "Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten". Also wenn du viel am Bildschirm arbeiten MUSST und dir dein Augenarzt eine so genannte Bildschirmarbeitsplatzbrille verordnet, dann muss der Arbeitgeber dafür aufkommen. Schau mal unter Bildschirmarbeitsverordnung bei der Suchmaschine deines Vertrauens nach...

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Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann ist deine Frage ob du dir das Gehalt etwas früher, etwas später auszahlen lassen sollst, oder ob es egal ist?

Die generelle Finanztheorie (wenn auch vielleicht ein bisschen hoch hergeholt in diesem Fall) sagt, dass Geld heute immer mehr wert ist als zu einem späterem Zeitpunkt. Wenn du das Geld früher hast, kannst du es Zinsbringend anlegen und somit dein Geld vermehren. Wenn dein dein Arbeitsgeber das Geld länger hat, dann wird er genau das selbe tun, bloß bekommt er dann die Zinsen.

Bei zwei Wochen Unterschied wirst du jetzt kein großes Vermögen durch Zinsen erreichen, aber generell ist es immer besser wenn du dein Geld früher bekommst würde ich sagen. Wenn du also keinen anderen Nachteil dadurch widerfährst dann lieber früher.

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Es dreht sich alles um den Zustand Ihrer Schwiegermutter zu dem Zeitpunkt an dem sie das Testament verfasst hat. Wenn der Verfasser als 'zurechnungsfähig' eingestuft werden konnte, zu dem Zeitpunkt des verfassens ist alles in Ordnung.

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